III. Angaben über B. ZünderIII. Angaben über D. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition der leichten Feldkanone 18
III. Angaben über
C. Kartuschen

33. Die Hülsenkartusche der l.F.K. 18 (siehe Anlage 10) ist aus 3 Teilkartuschen zusam-mengesetzt, und zwar:

Lfd.
Nr.

Pulversorte

Die Teilkartusche
1 2 3
enthält g
         
1

Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5)

10 --- ---
 

 

     
2

Digl.Pl.P. – 10,5 – (50 · 0,15)

74 --- ---
 

 

     
3

Digl.R.P. – G 0,5 – (170 · 2/1)

--- etwa 270 etwa 225
 

 

     

Große Ladung.

34. (1) Wird schußfertig geliefert.

Mittlere Ladung.

(2) Kartuschdeckel entfernen, Teilkartusche 3 entnehmen, Kartuschdeckel wieder einset-zen und bis auf die Teilkartusche 2 herunterdrücken, damit die Ladung fest auf der Zünd-glocke liegt; dies ist wichtig, damit Nachbrenner oder Versager vermieden werden.

Falls sich der Kartuschdeckel durch Ziehen an der Schlaufe nicht entfernen läßt, ist er an der der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenwand in die Hülse hineindrücken. Durch dieses Schiefstellen wird der Sitz des Deckels lose, und er läßt sich entfernen.

Kleine Ladung.

(a) Sinngemäß nach Nr. 34 (2), jedoch ist die Teilkartusche 3 und 2 zu entfernen.

35. Die Hülsenkartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen, sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

36. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf eine Haardecke oder auf andere weiche und reine Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

37. Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen sind sobald wie möglich wieder in den Munitionskasten zu packen.

38Hülsenkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulver-temperatur und damit die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinan-der zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen mitgeführt. Beschreibung und Gebrauch der Meßkartusche siehe Nr. 95 ff.

39. Bei der Hülsenkartusche muß man vor dem Laden des Geschützes den richtigen Sitz der Zündschraube prüfen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartusch-hülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prü-fung ist wichtig.

40. Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (siehe Anlage 11) wieder fest einzuschrauben.

41Hülsenkartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren be-lassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gas-drücke steigern (siehe Nr. 38); Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark bean-sprucht; außerdem ergeben sich Weitschüsse; auch besteht für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

42. Feuchtgewordene Hülsenkartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursachen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

43. Verbeulte Kartuschen sind unbrauchbar. Nicht ladefähige Kartuschen darf man nie-mals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

44Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch einmal abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, dann bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach 1 Minute Wartezeit ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Während der Warte-zeit muß der Rücklauf des Rohres am Geschütz unbedingt frei sein. Die Verwendung die-ser Hülsenkartusche kann nochmals versucht werden, wenn die Zündschraube nicht an-geschlagen ist.

45. Nach dem Entladen der Hülsenkartusche wird die Zündschraube, falls diese ange-schlagen ist, mit dem zugehörigen Schlüssel (siehe Anlage 11) vorsichtig ausge-schraubt1). Die Hülsenkartusche ist hierzu auf eine Haardecke handgerecht niederzule-gen. Der Schlüssel ist fest auf die Zündschraube zu setzen, damit er nicht abgleitet.

46. Die Vorratszündschraube ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben. Tritt wie-der Versager auf, so ist nach der Wartezeit (44) die Hülsenkartusche durch eine andere zu ersetzen.

47Versager-Zündschrauben und Versager-Hülsenkartuschen muß man im bestehenden Zustande im Munitionskasten verpacken, den Munitionskasten kennzeichnen und mög-lichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern, ebenso die im Munitionskas-ten verpackten, nicht verbrauchten Teilkartuschen. Beim Verpacken und Auspacken der Teilkartuschen ist das Rauchen verboten.

48. Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind von der Geschoßmündung her auszustoßen. Ladungsraum und Rohrinneres reinigen, Auswerfer untersuchen.

49. Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind sobald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle ab-zugeben. Die restlose Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig. Enthalten die Munitionskästen nicht verbrauchte Teilkartuschen, so sind die Kisten kennt-lich zu machen (47).

III. Angaben über B. ZünderIII. Angaben über D. Munitionspackgefäße