III. Angaben über D. MunitionsverpackungenV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter GeschosseInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 15 cm Kanone 18
IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

61. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauch-artig eingeölt sein2). Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen. Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinneren kann sich das angesetzte Geschoß beim Geben der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Kartusche zurückgleiten, wo-durch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten können.

62. Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten. Auf Ausbrennungen ist gleichfalls zu achten und, wenn solche vorgekommen sind, dem Waffenmeister mitzu-teilen.

63. Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.

64. Die Geschosse sind fest und daher stets mit dem Ansetzer anzusetzen.

65. Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohres bei und hebt die Leistung des Geschützes.

66. Es ist nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Kartuschdeckelreste oder sonsti-ge Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlampe zum Ausleuchten des Rohres verwenden.

67. Während der Feuerpause ist der Verschluß offen zu lassen.

68. Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen. Zum schnelleren Abkühlen des heißgeschossenen Rohres ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben, soweit der offen-stehende Verschluß dies zuläßt.

69. Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

Nr. 11 und 49 beachten.
Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.

70. Die Rohrsicherheit der empfindlichen Zünder wird sofort nach dem Verlassen der Mün-dung aufgehoben. Der Zünder befindet sich von da ab in Scharfstellung. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen oder der Tarnmittel (Steine, Erde, Zweige) in das Rohr fallen können.

71. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

72. Die beim Übungsschießen zu berücksichtigenden Maßnahmen für den Schutz der Be-dienung und das Absperren des Geländes muß man beachten.

73. Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit Zündern, die an der Spit-ze eine Abschlußplatte haben, ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platz-regen das Schießen sofort zu unterbrechen. Es können sonst infolge der großen Empfind-lichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbesondere zu überschießende Truppe gefährden.

Nachflammer bei Geschützen

74. Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse restliche Gase nach rück-wärts austreten und mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem La-den ist zu warten, bis die Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kartuschhülse, muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

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