VI. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungVIII. ExerziermunitionInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone und des Sturmgeschützes 7,5 cm Kanone
VII. Die Übungsmunition der 7,5 cm Kw.K.

Allgemeines

54. Die Übungsmunition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter er-leichterten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen. Die Wirkung der Brisanzmunition wird nicht erreicht. (57 Spalte 3 u. 4). Das schußtafelmäßige Gewicht des Geschosses wird durch Eingießen von Montanwachs–Schwerspatmischung erreicht.

55. Die Übungsgeschosse werden nach der Schußtafel für Brisanzmunition verschossen. Die Patronen mit Übungsgeschossen werden mit der gleichen Pulverladung und den Zün-dern wie die Brisanzmunition verfeuert, mit Ausnahme der 7,5 cm Pzgr.Patr. (Üb.) Kw.K., wo ein Ersatzstück für Bd.Z. f. 7,5 cm Pzgr. verwendet wird.

56. Die Übungsgeschosse haben feldgrauen Anstrich.

Für das Behandeln der Übungsmunition gelten die Bestimmungen der Abschnitte III bis V dieser Vorschrift.

Bezeichnen und Verpacken der Übungsgeschosse siehe Randnr. 57.
57.
Geschoßart
Zünder
Sprengladung
Geschütz-
ladung
Bezeichnung
der Patrone
Verpackung
aus
Gewicht
g
1
2
3
4
5
6
7
7,5 cm
kl.
Fp. 02
etwa
Siehe
Auf der Mitte des zy-
Wie bei scharfer
Gr.Patr.
A.Z. 231)
 
34
Randnr.
lindrischen Teils ist
Munition. Der
(Üb.B.)
 
 
 
33
an zwei sich gegen-
Patronenkästen
Kw.K.
 
 
 
Spalte 3
überliegenden Seiten
(für den Nach-
 
 
 
 
 
mit weißer Deckfarbe,
schub) erhalten
 
 
 
 
 
60 mm hoch »Üb B«
noch ein drittes
 
 
 
 
 
aufgetragen. Siehe
Anhängeschild
 
 
 
 
 
Anlage 4. Außerdem
mit der Auf-
 
 
 
 
 
ist »Üb B«, 6 mm
schrift »Üb B«
 
 
 
 
 
hoch, unterhalb der
 
 
 
 
 
 
Tellerfläche mit einem
 
 
 
 
 
 
Prägestempel einge-
 
 
 
 
 
 
schlagen.
 
7,5 cm
Ersatzstück
ohne
––
Wie vor
Wie vor, jedoch statt
Wie vor, jedoch
Pzgr.Patr.
für Bd.Z.
Spreng-
 
 
»Üb B« ist »Üb«
mit der Auf-
(Üb)
für 7,5 cm
ladung
 
 
gesetzt.
schrift »Üb«
Kw.K.
Pzgr.
 
 
 
 
 
 
mit der
 
 
 
 
 
 
Lichtspur-
 
 
 
 
 
 
hülse Nr. 4
 
 
 
 
 

Feuern mit Manöverkartuschen

58. Für das Abgeben des Manöverschusses dient die Manöverkartusche der 7,5 cm Kw.K.

59. Sicherheitsgrenze beim Schießen mit Manöverkartuschen in der Schußrichtung min-destens 100 m. Es darf sich keine Patronenmunition am Geschütz befinden. In jeder Feuerpause ist das Geschütz zu entladen. Beschossene Manöverkartuschen oder Versa-ger sind im bestehenden Zustande an die Munitionsausgabestelle zurückzuliefern. Das Zerlegen von Manöverkartuschen ist verboten.

VI. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungVIII. ExerziermunitionInhaltsverzeichnis