C. Angaben über die Munition: II. PatronenC. Angaben über die Munition: IV. Behandeln hingefallener PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Sturmkanone 40 und 7,5 cm Kampfwagenkanone 40
C. Angaben über
III. Zünder

27.

Die Zünder für Geschosse der 7,5 cm Kw K 40 und Stu K 40 sind lade-, transport- und rohrsicher. Sie sind erst in Verbindung mit der in das Geschoß eingesetzen Zündladung, bzw. erst mit angeschraubter Sprengkapsel sprengkräftig.

28.

Als lade-, transport- und rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die weder beim La-den durch das Ansetzen der Patrone, beim Transport durch Rangierstöße, durch Umladen oder Fall aus geringer Höhe noch beim Abschuß im Rohr scharf werden kön-nen.

29.

Empfindliche Aufschlagzünder sind Kopfzünder, die eine Abschlußplatte haben.

30.

Kopfzünder sind Zünder, die in den Geschoßkopf, Bodenzünder, die in den Boden des Geschosses eingeschraubt werden.

31.

Die Kopfzünder müssen fest auf dem Geschoß sitzen. Gelockerte Zünder sind von Hand fest anzuziehen. Ist dies nicht möglich, dann sind die Patronen unbrauchbar, aber transportsicher (23).

32.

Die Bodenzünder sind bei schußfertigen Patronen nicht sichtbar. Panzergranaten 40 und Panzergranaten 40 (W) sind Vollgeschosse; sie haben keinen Zünder.

33.

Schmutzige Zünder sind mit einem weichen Lappen vorsichtig abzuwischen. Das Blankputzen ist verboten.

34.

Alle Zünder muß man vorsichtig behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.

35.

Wenn Patronen starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausgesetzt waren oder durch feindliche Feuereinwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, gelten sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich. Diese Munition ist Sachver-ständigen (Offizieren (W) oder Feuerwerkern) vorzustellen und von diesen auf Be-schaffenheit zu prüfen (Abschnitt C I., II., III.).

36.

Empfindliche Kopfzünder sind lade-, transport- und rohrsicher, solange die Ab-schlußplatte unbeschädigt und der Zusammenbau des Zünders sich nicht gelockert hat.

37.

Empfindliche Aufschlagzünder mit beschädigtem oder fehlenden Abschlußplättchen, auch wenn der Bördelrand sich nur gelöst hat, dürfen nicht verschossen werden, da bei Einbeulungen Blindgänger, bei fehlender oder loser Abschlußplatte Frühzersprin-ger auftreten können. Zünder mit dem angeführten Fehlern sind aber transportsi-cher (23).

Zur Verminderung solcher Vorkommnisse ist die Munition vor Übernahme auf diese Fehler zu untersuchen.

38.

Auch stark oxydierte Zünder sind unbrauchbar, aber transportsicher (23).

39.

Patronen mit unbrauchbaren, aber transportsicheren Zündern (31, 37 und 38) sind sinngemäß nach Nr. 23 zu kennzeichnen und zurückzugeben.

40.

Nicht transportsicher sind Kopfzünder, wenn der Zusammenbau sich gelockert hat oder die Zünder tiefe Schrammen und Beulen aufweisen (41).

41.

Patronen mit nicht transportsicheren Zündern sind nach H.Dv. 305 zu sprengen (40). Dabei ist zu beachten, daß auch die Treibladung und die Zündschraube ver-nichtet werden.

42.

Der kl A Z 23 umg und kl A Z 23/1 (0,10) stehen beim Lagern und Transport in Stel-lung "o V", d.h. die Einstellnut des Stellbolzens zeigt auf "0". Zum Umstellen auf "m V" ist der Stellbolzen mit dem Stellschlüssel um 90° zu drehen, so daß die Ein-stellnut des Stellbolzens in Richtung der Buchstaben "M" und "V" liegt. Auf "m V" eingestellte Zünder, die nicht verfeuert werden, sind auf "o V" zurückzustellen. Ein-stellnut zeigt wieder auf "0".

43.

Der kl A Z 23 Nb (Pr), kl A Z 40 Nb (Pr) und A Z 38 St sind empfindliche Fertigauf-schlagzünder. Sie haben keine Verzögerung.

44.

Der Bd Z 5103* der 3,7 cm Pzgr ist ein Fertigaufschlagzünder. Er hat eine eingebau-te, nicht abstellbare Verzögerung von 0,002 Sek. Dadurch wird erreicht, daß das Geschoß erst nach dem Durchschlagen von Panzerungen usw. detoniert.

45.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten!

46.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe auch Nr. 70, Spalte 6.

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