Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Sturmkanone 40 und 7,5 cm Kampfwagenkanone 40 |
C. Angaben über |
III. Zünder |
27. |
Die Zünder für Geschosse der 7,5 cm Kw K 40 und Stu K 40 sind lade-, transport- und rohrsicher. Sie sind erst in Verbindung mit der in das Geschoß eingesetzen Zündladung, bzw. erst mit angeschraubter Sprengkapsel sprengkräftig. |
28. |
Als lade-, transport- und rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die weder beim La-den durch das Ansetzen der Patrone, beim Transport durch Rangierstöße, durch Umladen oder Fall aus geringer Höhe noch beim Abschuß im Rohr scharf werden kön-nen. |
29. |
Empfindliche Aufschlagzünder sind Kopfzünder, die eine Abschlußplatte haben. |
30. |
Kopfzünder sind Zünder, die in den Geschoßkopf, Bodenzünder, die in den Boden des Geschosses eingeschraubt werden. |
31. |
Die Kopfzünder müssen fest auf dem Geschoß sitzen. Gelockerte Zünder sind von Hand fest anzuziehen. Ist dies nicht möglich, dann sind die Patronen unbrauchbar, aber transportsicher (23). |
32. |
Die Bodenzünder sind bei schußfertigen Patronen nicht sichtbar. Panzergranaten 40 und Panzergranaten 40 (W) sind Vollgeschosse; sie haben keinen Zünder. |
33. |
Schmutzige Zünder sind mit einem weichen Lappen vorsichtig abzuwischen. Das Blankputzen ist verboten. |
34. |
Alle Zünder muß man vorsichtig behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. |
35. |
Wenn Patronen starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausgesetzt waren oder durch feindliche Feuereinwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, gelten sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich. Diese Munition ist Sachver-ständigen (Offizieren (W) oder Feuerwerkern) vorzustellen und von diesen auf Be-schaffenheit zu prüfen (Abschnitt C I., II., III.). |
36. |
Empfindliche Kopfzünder sind lade-, transport- und rohrsicher, solange die Ab-schlußplatte unbeschädigt und der Zusammenbau des Zünders sich nicht gelockert hat. |
37. |
Empfindliche Aufschlagzünder mit beschädigtem oder fehlenden Abschlußplättchen, auch wenn der Bördelrand sich nur gelöst hat, dürfen nicht verschossen werden, da bei Einbeulungen Blindgänger, bei fehlender oder loser Abschlußplatte Frühzersprin-ger auftreten können. Zünder mit dem angeführten Fehlern sind aber transportsi-cher (23). |
Zur Verminderung solcher Vorkommnisse ist die Munition vor Übernahme auf diese Fehler zu untersuchen. |
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38. |
Auch stark oxydierte Zünder sind unbrauchbar, aber transportsicher (23). |
39. |
Patronen mit unbrauchbaren, aber transportsicheren Zündern (31, 37 und 38) sind sinngemäß nach Nr. 23 zu kennzeichnen und zurückzugeben. |
40. |
Nicht transportsicher sind Kopfzünder, wenn der Zusammenbau sich gelockert hat oder die Zünder tiefe Schrammen und Beulen aufweisen (41). |
41. |
Patronen mit nicht transportsicheren Zündern sind nach H.Dv. 305 zu sprengen (40). Dabei ist zu beachten, daß auch die Treibladung und die Zündschraube ver-nichtet werden. |
42. |
Der kl A Z 23 umg und kl A Z 23/1 (0,10) stehen beim Lagern und Transport in Stel-lung "o V", d.h. die Einstellnut des Stellbolzens zeigt auf "0". Zum Umstellen auf "m V" ist der Stellbolzen mit dem Stellschlüssel um 90° zu drehen, so daß die Ein-stellnut des Stellbolzens in Richtung der Buchstaben "M" und "V" liegt. Auf "m V" eingestellte Zünder, die nicht verfeuert werden, sind auf "o V" zurückzustellen. Ein-stellnut zeigt wieder auf "0". |
43. |
Der kl A Z 23 Nb (Pr), kl A Z 40 Nb (Pr) und A Z 38 St sind empfindliche Fertigauf-schlagzünder. Sie haben keine Verzögerung. |
44. |
Der Bd Z 5103* der 3,7 cm Pzgr ist ein Fertigaufschlagzünder. Er hat eine eingebau-te, nicht abstellbare Verzögerung von 0,002 Sek. Dadurch wird erreicht, daß das Geschoß erst nach dem Durchschlagen von Panzerungen usw. detoniert. |
45. |
Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten! |
46. |
Kurze Beschreibung der Zünder siehe auch Nr. 70, Spalte 6. |