J. Berichte über besondere Vorkommnisse an der MunitionAnlage 1 (7,5 cm Pzgr.Patr. 39 Kw.K. 40)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Sturmkanone 40 und 7,5 cm Kampfwagenkanone 40
K. Sonderbestimmungen für Lagern, Behandeln und Verschießen der Munition bei großer Kälte

78.

Die Patronen sind, soweit sie nicht im Panzerkampfwagen untergebracht sein müs-sen, in der Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu schützen. – Einlagern in trockenen Erdlöchern, Anbringen von Schutzdächern, mit kälteabweisendem Material (Plane, Haardecke usw.) zudecken.

Packgefäße müssen im Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit sie nicht naß werden und bei Frost nicht zu-sammenfrieren. Besonders bei Blechpackgefäßen wird sich dann an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öffnen der Packgefäße verhindert.

79.

Vor dem Beladen des Kampfwagens müssen die Patronen gründlich von Eis und Reif befreit werden und, wenn möglich, die stark ausgekühlten Patronen zunächst lang-sam auf Zimmertemperatur gebracht werden, um starkes Schwitzen der Munition zu vermeiden.

80.

Sehr wichtig ist, daß Patronen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Patronen nicht durchein-ander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursachen Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

81.

Es ist zu vermeiden, warm gelagerte Patronen in Räume mit Frosttemperatur zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Patronen- hülsen niederschlägt. Folge: Eisbildung an der Munition und im Zünder.

82.

Patronen sind stets auf trockene, saubere Unterlagen zu legen, niemals auf Erde oder Schnee.

83.

Be großer Kälte ist mit häufigerem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vorsicht beim Öffnen des Verschlusses (64).

84.

Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Versager auftreten. Das Öffnen des Verschlusses nach einer Minute Wartezeit ist hierbei mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei (21, 23).

85.

Wenn nicht geschossen wird, ist das Rohr durch Schließen des Verschlusses vor raschem Erkalten zu schützen. Der Mündungsbeutel ist erst aufzusetzen, wenn sich das Rohr bis auf Handwärme abgekühlt hat. Aus einem vereisten Rohr darf daher nicht geschossen werden.

86.

Mündungsbeutel dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen wer-den (59).

87.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Geräts und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

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