C. Angaben über die Munition: VII. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder klemmender PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Sturmkanone 40 und 7,5 cm Kampfwagenkanone 40
D. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer sowie sonstige Unfälle

55.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein, wenn nötig, ist es zu entfetten. Eingedrungenes Regen-wasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.
56.

Während des Schießens ist möglichst nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen.

Das Entkupfern des Rohres ist beim Verfeuern von Geschossen mit KPS-Führung rechtzeitig zu veranlassen.

57.

Nach jedem Schießen ist das Rohr zu reinigen. Beim Schießen von längerer Dauer sind zwischen die einzelnen Schießaufgaben Feuerpausen zum Reinigen und Abküh-len des Rohres einzulegen; während der Feuerpausen muß der Verschluß geöffnet bleiben. Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben.

58.

Bei Schießübungen mit Kopfzündern, die eine Abschlußplatte haben, ist beim Nieder-gehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vor-kommen, welche die zu überschießende eigene Truppe in Gefahr bringen. Nr. 37 be-achten.

59.

Um ein längeres Fahren mit geladenem Rohr zu vermeiden, ist das Geschütz erst kurz vor der Feuereröffnung zu laden. Die Mündung ist stets mit dem Mündungsbeu-tel verschlossen zu halten, wodurch das Eindringen von Zweigen, Erde, Flugsand, Regen usw. in das Rohrinnere verhindert wird. Ein durchschossener Mündungsbeutel ist zu erneuern, sobald die Gefechtslage es erlaubt. Mündungsbeutel sind nur im Falle von Nr. 86 (Vereisung) zu entfernen.

60.

Bei Verwendung der in Nr. 42 u. 43 behandelten Zünder ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Mündung frei von allen Hindernissen, auch Zwei-gen, Blättern u. dgl. ist. Andernfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zün-der, deren Rohrsicherheit sofort nach dem Verlassen der Mündung aufgehoben wird und die sich von da ab in Scharfstellung befinden, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß beim Schuß keine Gegenstände (z.B. Zweige, Steine, Sand usw.) in das Rohr fallen können.

61.

Das Schießen aus Rohren mit beschädigter Mündungsbremse (z.B. mit Rissen, Aus-brechungen) ist verboten.

Können schadhafte Mündungsbremsen nicht sofort ausgetauscht werden, darf nur bei Kampfhandlungen nach Abnehmen der beschädigten Mündungs-bremse unter genauer Beachtung der zulässigen Rücklauflängen ausnahmsweise mit 7,5 cm Sprengpatronen 34 Kw.K. 40 und 7,5 cm Granatpatronen 38 Hl/B und Hl/C Kw.K. 40 weitergeschossen werden.

62.

Es ist verboten, andere als die für die 7,5 cm Kw.K. 40 und 7,5 cm Stu.K. 40 vorge-schriebene Munition zu verschießen (26).

63.

Die bei Schießübungen zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes müssen eingehalten werden.

Nachflammer bei Geschützen
64.

Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Patronenhülse, die nach rückwärts austretenden Gase mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden warten, bis Flammer erloschen ist. Brennen Hülsen im Hülsensack noch länge-re Zeit nach, so sind sie möglichst aus dem Kampfwagen zu entfernen; es ist wich-tig, daß die Flamme keine Patronen trifft (83).

C. Angaben über die Munition: VII. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder klemmender PatronenInhaltsverzeichnis