Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36 |
K. Sonderbestimmungen für Lagern, Behandeln und Verschießen der Munition bei großer Kälte |
82. |
Die Patronen sind, soweit sie nicht im Panzerkampfwagen untergebracht sein müs-sen, in der Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu schützen – Wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet, ist die Munition in ihrer Verpackung in trockene Erdlöcher unterzubringen. Die Zugänge sind mit Schutzdächern zu versehen. |
Bei genügend starker Schneedecke, kann die Munition in Schneehöhlen unterge-bracht werden, deren Eingänge zu verhängen sind (Säcke, Zeltbahnen usw.). |
|
Packgefäße müssen im Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit sie nicht naß werden und bei Frost nicht zu-sammenfrieren. Besonders bei Blechpackgefäßen wird sich dann an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln können, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öff-nen der Packgefäße verhindert. |
|
Beim Lagern von Munition unter Plantüchern, Zeltbahnen usw. dürfen Abdeckpläne nicht fest auf den Packgefäßen liegen; in den Ecken und Kanten in einem Winkel von 45° verankern. |
|
Die Munition darf nicht in Stallräumen oder Stallzelten untergebracht werden, da die Ammoniakdämpfe für die Munition schädlich sind. |
|
Lagernde Munition wöchentlich untersuchen, ohne sie zu zerlegen. Leichte Oxydbil-dungen sind durch Abwischen mit gefettetem Lappen zu beheben. Starkes Einfetten vermeiden. |
|
83. |
Vor dem Beladen des Kampfwagens müssen die Patronen gründlich von Eis und Reif befreit werden und, wenn möglich, die stark ausgekühlten Patronen zunächst lang-sam auf Zimmertemperatur gebracht werden, um starkes Schwitzen der Munition zu vermeiden. |
84. |
Sehr wichtig ist, daß Patronen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Patronen nicht durchein-ander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursachen Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen. |
85. |
Es ist zu vermeiden, warm gelagerte Patronen in Räume mit Frosttemperatur zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Patronenhülsen niederschlägt. Folge: Eisbildung an der Munition und im Zünder. |
86. |
Es sind nur Geschosse mit solchen Doppelzündern zu verschießen, die auf der Zün-derkappe an zwei um 180° versetzten Stellen ein 16 mm hohes, schwarzes "K" tra-gen. "K" bedeutet kältefest und besagt, daß sich diese Zünder auch bei strenger Kälte einstellen lassen und sich beim Schießen einwandfrei verhalten. |
87. |
Die Kopfzünder auf Geschossen sind mit Dichtungsmasse gelb, M 262, dünn zu über-ziehen. |
Dick bestrichen werden müssen: |
a) |
beim A.Z. 23/28 (A.Z. 38): Membrane mit oberer und unterer Fuge sowie alle Fugen und Stellen, in denen sich Teile bewegen (Verzögerung); |
|
b) |
beim Dopp.Z. S/60 Fl.*: Sämtliche Ringfugen und die Membrane; vorhandenes Wachs in den Ringfugen belassen. |
88. |
Patronen sind stets auf trockene, saubere Unterlagen zu legen, niemals auf Erde oder Schnee. |
89. |
Bei großer Kälte ist mit häufigerem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vorsicht beim Öffnen des Verschlusses (61). |
90. |
Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Versager auftreten. Das Öffnen des Verschlusses hierbei nach einer Minute Wartezeit ist mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei ! (20, 21). |
91. |
Wenn nicht geschossen wird, ist das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, indem die Mündungskappe angesetzt, der Verschluß geschlossen und mit dem Überzug be-deckt wird (55). Aus einem vereisten Rohr darf nicht geschossen werden. |
92. |
Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden. |
93. |
Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Gerätes und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg. |