J. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenAnlage 1 (8,8 cm Sprgr.Patr.Kw.K. 36 mit 8,8 cm Sprgr. L/4,5 (Stg.) FES)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36
K. Sonderbestimmungen für Lagern, Behandeln und Verschießen der Munition bei großer Kälte

82.

Die Patronen sind, soweit sie nicht im Panzerkampfwagen untergebracht sein müs-sen, in der Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu schützen – Wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet, ist die Munition in ihrer Verpackung in trockene Erdlöcher unterzubringen. Die Zugänge sind mit Schutzdächern zu versehen.

Bei genügend starker Schneedecke, kann die Munition in Schneehöhlen unterge-bracht werden, deren Eingänge zu verhängen sind (Säcke, Zeltbahnen usw.).

Packgefäße müssen im Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit sie nicht naß werden und bei Frost nicht zu-sammenfrieren. Besonders bei Blechpackgefäßen wird sich dann an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln können, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öff-nen der Packgefäße verhindert.

Beim Lagern von Munition unter Plantüchern, Zeltbahnen usw. dürfen Abdeckpläne nicht fest auf den Packgefäßen liegen; in den Ecken und Kanten in einem Winkel von 45° verankern.

Die Munition darf nicht in Stallräumen oder Stallzelten untergebracht werden, da die Ammoniakdämpfe für die Munition schädlich sind.

Lagernde Munition wöchentlich untersuchen, ohne sie zu zerlegen. Leichte Oxydbil-dungen sind durch Abwischen mit gefettetem Lappen zu beheben. Starkes Einfetten vermeiden.

83.

Vor dem Beladen des Kampfwagens müssen die Patronen gründlich von Eis und Reif befreit werden und, wenn möglich, die stark ausgekühlten Patronen zunächst lang-sam auf Zimmertemperatur gebracht werden, um starkes Schwitzen der Munition zu vermeiden.

84.

Sehr wichtig ist, daß Patronen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Patronen nicht durchein-ander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursachen Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

85.

Es ist zu vermeiden, warm gelagerte Patronen in Räume mit Frosttemperatur zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Patronenhülsen niederschlägt. Folge: Eisbildung an der Munition und im Zünder.

86.

Es sind nur Geschosse mit solchen Doppelzündern zu verschießen, die auf der Zün-derkappe an zwei um 180° versetzten Stellen ein 16 mm hohes, schwarzes "K" tra-gen. "K" bedeutet kältefest und besagt, daß sich diese Zünder auch bei strenger Kälte einstellen lassen und sich beim Schießen einwandfrei verhalten.

87.

Die Kopfzünder auf Geschossen sind mit Dichtungsmasse gelb, M 262, dünn zu über-ziehen.

Dick bestrichen werden müssen:
a)

beim A.Z. 23/28 (A.Z. 38): Membrane mit oberer und unterer Fuge sowie alle Fugen und Stellen, in denen sich Teile bewegen (Verzögerung);

b)

beim Dopp.Z. S/60 Fl.*: Sämtliche Ringfugen und die Membrane; vorhandenes Wachs in den Ringfugen belassen.

88.

Patronen sind stets auf trockene, saubere Unterlagen zu legen, niemals auf Erde oder Schnee.

89.

Bei großer Kälte ist mit häufigerem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vorsicht beim Öffnen des Verschlusses (61).

90.

Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Versager auftreten. Das Öffnen des Verschlusses hierbei nach einer Minute Wartezeit ist mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei ! (20, 21).

91.

Wenn nicht geschossen wird, ist das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, indem die Mündungskappe angesetzt, der Verschluß geschlossen und mit dem Überzug be-deckt wird (55). Aus einem vereisten Rohr darf nicht geschossen werden.

92.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden.

93.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Gerätes und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

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