Merkblatt für die Munition des leichten Ladungswerfers |
D. Maßnahmen gegen Frühzerspringer und sonstige Unfälle |
53. |
Die beim Schießen im Frieden zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Be-dienung und die Absperrung des Geländes muß man beachten, und zwar: |
1. | Überschießen verboten, | |
2. |
Untertreten in Sicherheit (im Felde: Erdlöcher, Erdhaufen) beim Schiessen mit scharfen Geschossen. |
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3. | Absperrbereich wie H.Dv. 225/2, Abb. 14. |
Geschoßart | Absperrmaße in m | ||||||
a | e | f | g | r | Zuschlag | ||
20 cm Wgr. 40 |
600 m | 300 m | 200 m | 800 m | 600 m | 800 m |
54. |
Tarnmittel sind so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern. |
55. |
Bei Schießübungen mit empfindlichem Kopfzünder ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen. |