C. Angaben über: IV. MunitionspackgefäßeE. Übersicht über die scharfe Munition und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Ladungswerfers
D. Maßnahmen gegen Frühzerspringer und sonstige Unfälle

53.

Die beim Schießen im Frieden zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Be-dienung und die Absperrung des Geländes muß man beachten, und zwar:

1. Überschießen verboten,
2.

Untertreten in Sicherheit (im Felde: Erdlöcher, Erdhaufen) beim Schiessen mit scharfen Geschossen.

3. Absperrbereich wie H.Dv. 225/2, Abb. 14.
  Geschoßart Absperrmaße in m
a e f g r Zuschlag
 

20 cm Wgr. 40

600 m 300 m 200 m 800 m 600 m 800 m
54.

Tarnmittel sind so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern.

55.

Bei Schießübungen mit empfindlichem Kopfzünder ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen.