H. Schußfertigmachen der 10 cm Wurfgranaten 40 durch die TruppeAnlage 1 (10 cm Wurfgranate 40 Spreng)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 40
J. Sonderbestimmungen für Lagern und Behandeln von Munition bei großer Kälte

72.

Geschosse und Teilkartuschen sind bis zum Laden des Werfers in der gelieferten Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (starke Kälte, Wind, Schneefall, Regen, Nebel, Tau usw.) durch Abdecken zu schützen. Trockene Erdlö-cher und Schutzdach sind zum Einlagern von Munition geeignet. Bei genügend star-ker Schneedecke können auch Schneehöhlen dazu verwendet werden, deren Ein-gänge verhängt werden müssen (Decken, Säcke usw.).

Munitionpackgefäße mit Munition sind im Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantüchern usw. abzudecken, damit die Packgefäße nicht naß werden und bei Frost nicht zusammenfrieren. Bei Blechpackgefäßen wird sich dadurch an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln können, die bei Kälte zu Eis werden und das Öffnen der Packgefäße verhindert.

73.

Alle Geschosse (besonders Flügelbleche, Flügelschaft mit Patrone sowie Hülse mit Zündschraubenfutter und Zündschraube) müssen vor dem Laden und Zusammenset-zen gründlich von Schnee und Eis befreit sein.

74.

Lagernde Munition ist bei großer Kälte wöchentlich zu untersuchen. Auftretende Oxydationserscheinungen sind sofort zu beseitigen.

75.

Zum Schutze gegen Kälte sind die Teilkartuschen – wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet – aus den Fahrzeugen zu entnehmen und in ihrer Verpackung mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzudecken.

76.

Sehr wichtig ist, daß die Teilkartuschen in möglichst gleichmäßiger Temperatur auf-bewahrt werden. Für ein Schießen sind kalt und wärmer lagernde Teilkartuschen nicht durcheinander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursacht Ver-änderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse, was zu großen Fehlern beim Schießen führen kann.

77.

Es ist zu vermeiden, stark abgekühlte Teilkartuschen in wärmere Räume zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Teilkartuschen niederschlägt, was Kurz-schüsse zur Folge hat.

78.

Bei den Wgr.Z. sind die Fugen der Membrane und alle Fugen und Stellen, in denen sich Teile bewegen (Vorstecker, Verzögerung), mit Dichtungsmasse gelb, M 262, zu bestreichen.

79.

Geschosse und Kartuschen sind stets auf saubere Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

80.

Bei großer Kälte ist mit dem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vor-sicht beim Öffnen des Verschlusses.

81.

Ferner können bei großer Kälte Zündverzüge oder Zündschrauben-Versager auftre-ten. Zündschrauben-Versager werden oft auf ungenügendes Anschlagen des Schlagbolzens auf die Zündschraube zurückzuführen sein, der durch das steifgefro-rene Fett im Verschluß an seinem Vorschnellen behindert wurde.

82. a) Bei großer Kälte möglichst nicht mit großer Ladung schießen.
b)

Zum Bekämpfen entfernter Ziele möglichst solche Werfer oder Geschützarten einsetzen, bei denen die geforderte Schußweite mit kleiner und mittlerer Ladung erreicht werden kann.

c)

Muß unbedingt mit großer Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleiner und mittlerer Ladung abzugeben.

83.

Wenn nicht geschossen wird ist, um das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, die Mündungskappe aufzusetzen. In stark eingefetteten Rohren kann sich Eis bilden. Aus vereisten Rohren darf nicht geschossen werden. Durchschießbare Mündungs-kappen dürfen bei Vereisung nicht durchschossen werden.

84.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Geräts und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

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