B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40
C. Angaben über
I. Geschosse

1.

a)

Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinan-der verschossen werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen verschieden sind.

b)

Patronen mit Geschossen gleicher, Konstruktion, aber verschiedener Gewichts-klassen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Ge-wichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichtigen.

2.

Bei den Geschossen mit aufgeschraubbarem Kopf muß dieser völlig aufgeschraubt sein; es müssen dann die auf Kopf und Geschoßhülle eingeschlagenen kurzen Mar-kenstriche mindestens zusammentreffen. Der Kopf darf jedoch noch weiter einge-schraubt sein. Geschosse mit gelockertem Kopf dürfen nicht verfeuert werden (7). Sie sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

3.

Bei Geschossen mit Kopfzünder muß dieser völlig eingeschraubt sein. Lose sitzende Zünder sind mit der Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist das Ge-schoß an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

4.

Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben.

5.

Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird. Bei den Pzgr. sind kleinere Beschädigungen an der Haube belanglos.

6.

Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patrone unbrauchbar:

a)

Fehler nach Nr. 2 bis 4,

b)

Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 5,

c)

Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen oder unklare Bezeichnungen haben,

d)

Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch-, Kopf- oder Bodenlochgewinde,

e)

Panzergranaten, deren Haube lose sitzt oder stark verbeult ist.

7.

Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6a bis e sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben (21).

Anstrich und Kennzeichen der Geschosse

8.

Der Anstrich der scharfen Geschosse ist aus den Anlagen 1 bis 4 zu ersehen. Alle Sprenggranaten erhalten eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergrana-ten haben keine eingeprägte Kennzeichen, sondern nur, soweit sie eine Sprengla-dung enthalten, aufgetragene Kennzeichen. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auf-treten, beurteilen zu können. Anstrich und Kennzeichen der Übungsmunition siehe Nr. 61, Spalte 6 und die Anlagen 5 bis 8.

9.

Die 7,5 cm Gr. 34 trägt auf der Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr des Ladens der Granate, die 7,5 cm Gr. 38 Hl/B da-gegen nur die Kennzahl für Sprengstoffart, Monat, Jahr des Ladens der Granate in 6 mm hohen Zeichen eingeprägt.

10.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlich und in ihrer Be-deutung erläutert. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:

  13 = unmittelbar in das Geschoß eingegossenes Fp. 60/40,
  14 = unmittelbar in das Geschoß eingegossenes Fp. 02,
  91 = H.5, gepreßt,

 

92 = H.10, gepreßt.

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