Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40 |
C. Angaben über |
I. Geschosse |
1. |
a) |
Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinan-der verschossen werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen verschieden sind. |
b) |
Patronen mit Geschossen gleicher, Konstruktion, aber verschiedener Gewichts-klassen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Ge-wichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichtigen. |
2. |
Bei den Geschossen mit aufgeschraubbarem Kopf muß dieser völlig aufgeschraubt sein; es müssen dann die auf Kopf und Geschoßhülle eingeschlagenen kurzen Mar-kenstriche mindestens zusammentreffen. Der Kopf darf jedoch noch weiter einge-schraubt sein. Geschosse mit gelockertem Kopf dürfen nicht verfeuert werden (7). Sie sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. |
3. |
Bei Geschossen mit Kopfzünder muß dieser völlig eingeschraubt sein. Lose sitzende Zünder sind mit der Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist das Ge-schoß an die Munitionsausgabestelle abzugeben. |
4. |
Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben. |
5. |
Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird. Bei den Pzgr. sind kleinere Beschädigungen an der Haube belanglos. |
6. |
Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patrone unbrauchbar: |
a) |
Fehler nach Nr. 2 bis 4, |
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b) |
Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 5, |
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c) |
Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen oder unklare Bezeichnungen haben, |
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d) |
Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch-, Kopf- oder Bodenlochgewinde, |
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e) |
Panzergranaten, deren Haube lose sitzt oder stark verbeult ist. |
7. |
Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6a bis e sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben (21). |
8. |
Der Anstrich der scharfen Geschosse ist aus den Anlagen 1 bis 4 zu ersehen. Alle Sprenggranaten erhalten eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergrana-ten haben keine eingeprägte Kennzeichen, sondern nur, soweit sie eine Sprengla-dung enthalten, aufgetragene Kennzeichen. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auf-treten, beurteilen zu können. Anstrich und Kennzeichen der Übungsmunition siehe Nr. 61, Spalte 6 und die Anlagen 5 bis 8. |
9. |
Die 7,5 cm Gr. 34 trägt auf der Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr des Ladens der Granate, die 7,5 cm Gr. 38 Hl/B da-gegen nur die Kennzahl für Sprengstoffart, Monat, Jahr des Ladens der Granate in 6 mm hohen Zeichen eingeprägt. |
10. |
Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlich und in ihrer Be-deutung erläutert. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten: |
13 = unmittelbar in das Geschoß eingegossenes Fp. 60/40, | |
14 = unmittelbar in das Geschoß eingegossenes Fp. 02, | |
91 = H.5, gepreßt, | |
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92 = H.10, gepreßt. |