C. Angaben über I. GeschosseC. Angaben über III. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40
C. Angaben über
II. Patronen

11.

Patronen sind vor Hitze und Nässe zu schützen und bis zum Gebrauch in der Ver-packung zu belassen.

Das Werfen der Patronen oder der gefüllten Packgefäße ist verboten. Patronen sind nach Entnahme aus dem Packgefä stets auf Haardecke oder andere weiche und rei-ne Unterlagen zu legen, damit sie vor Schmutz und Verbeulen geschützt bleiben. Die Patronen dürfen nicht auf den Patronenhülsenboden gestellt werden.

12.

Auf Fahrzeugen befindliche Munition ist nach längeren Fahrten öfters nach Nr. 15 und 17 zu untersuchen.

Patronen, die im Wasser gelegen haben, sind zu kennzeichnen und alsbald umzutau-schen. Fehlt diese Möglichkeit, so sind einige Patronen zu verschießen. Kommt bei 4 Patronen mehr als ein Versager vor, so sind sämtliche Patronen, die im Wasser gelegen haben, an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Sprenggranatpatro-nen sind so zu verschießen, daß die Geschoßaufschläge sicher zu beobachten sind. Kommt bei 4 Patronen mehr als ein Blindgänger vor, so sind alle Sprenggranatpatro-nen zurückzugeben. Panzergranaten dagegen haben auch als Blindgänger genügend zerstörende Wirkung gegen Panzer. Das Versagen der Lichtspur muß notfalls in Kauf genommen werden. Bei der ersten Gelegenheit sind aber alle Patronen, die im Was-ser gelegen haben, umzutauschen, auch wenn von 4 Schuß nur ein Blindgänger oder Versager aufgetreten ist.

13.

Patronen dürfen nicht den Sonnenstrahlen ausgesetzt werden. Durch die Wärme wird der Feuchtigkeitsgehalt des Pulvers verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht, was Weitschüsse zur Folge hat. Bei einem Schießen ist möglichst zu vermei-den, kalt und wärmer lagernde Patronen durcheinander zu verfeueren (70 ff.).

14.

Vor dem Laden ist zu prüfen, ob die Patrone schmutzfrei ist und die Zündschraube nicht über die Bodenfläche der Patronenhülse hervorsteht. Diese Prüfung ist äußerst wichtig. Die Zündschraube kann in ihrem Lager etwas versenkt sein.

15.

Patronen mit gelockerten Zündschrauben, die sich nicht ohne weiteres wieder mit der Hand richtig einschrauben lassen, sind als Versager zu behandeln (21). Das An-ziehen der Zündschraube mit Hammer und Meißel ist verboten.

16.

Beim Einsetzen der Patrone in das Rohr ist das Anstoßen des Führungsringes an den Ansatz der vorderen Keillochfläche zu vermeiden; andernfalls wird der Führungsring beschädigt und damit die Ursache zu Ladehemmungen gegeben.

17.

Patronen mit stark verbeulten Patronenhülsen, die voraussichtlich nicht ladefähig sind, dürfen nicht gewaltsam angesetzt werden; Patronen lose oder schief sitzen-den Geschossen1), mit Rissen in der Patronenhülse oder mit Fehlern nach Nr. 6 dür-fen nicht verfeuert werden (21).

18.

Patronen, deren Pulverladung feucht geworden sein kann, sind nicht zu verschies-sen, da durch feuchtes Pulver die Anfangsgeschwindigkeit abnimmt und bei großem Feuchtigkeitsgehalt Versager eintreten.

19.

Patronen dürfen höchstens bis zu 3 Minuten in heißgeschossenen Rohren verbleiben, weil sich sonst die Hitze auf die Pulverladung überträgt. Es besteht die Gefahr vor-zeitiger Entzündung (13).

20.

Bei Versagern ist von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager ein, so ist eine Minu-te zu warten, bevor der Verschluß geöffnet wird; auf Befehl des Geschützführers ist die Patrone durch eine neue zu ersetzen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei sein. Es kann mit derselben Patrone noch einmal geladen werden, wenn die Zündschraube nicht angeschlagen ist.

Das Zurückschrauben der Zündschraube, um beim Abfeuern einen besseren An-schlag zu erzielen, ist verboten.

21.

Versagerpatronen sind am Hülsenboden mit einem roten Kreuz zu kennzeichnen. Auch sonst unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition2) muß man auffällig kennzeichnen und abseits der brauchbaren lagern; für ihre schnelle Abgabe an die Ausgabestelle ist zu sorgen.

Versager-Patronen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursache des Versagens nicht auseinandergenommen werden.

22.

Patronenhülsen, die nach dem Schuß nicht ausgeworfen werden, sind mit dem Hül-senzieher zu entfernen oder von der Mündung her auszustoßen. Kommen 10% und mehr Hülsenklemmer vor, so ist an OKH/WA Prüf 1 und AHA/In 6 zu berichten. Dabei ist anzugeben, wie oft die Patronenhülsen schon beschossen worden sind. Schuß-zahl gleich Anzahl der auf dem Bodenrand der Hülse befindlichen Körnereinschläge.

23.

Die abgeschossenen Patronenhülsen sind zu sammeln, sogleich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder sonstwie beschädigt werden, und an die Munitions-ausgabestelle abzugeben. Das Sammeln und Abliefern der Hülsen beschleunigt den laufenden Munitionsnachschub und ist sehr wichtig.

Bezeichnung der Patronen

24. a)

Die Patronenkennzeichen sind auf den Anlagen erläutert. Es dürfen nur Patro-nen mit der Bezeichnung 7,5 cm Pak. 40 verschossen werden.

b)

Die aufgetragenen Kennzeichen auf dem Patronenhülsenboden bedeuten:

"Sprgr." = Patrone mit 7,5 cm Granate 34
"Gr. 38 Hl/B" = Patrone mit 7,5 cm Granate 38 Hl/B
"Pzgr." = Patrone mit 7,5 cm Panzergranate 39
"Pzgr. 40" = Patrone mit 7,5 cm Panzergranate 40
"Sprgr. Üb." = Patrone mit 7,5 cm Granate 34 (Üb.)
"Sprgr. Üb.B." = Patrone mit 7,5 cm Granate 34 (Üb. B.)
"Pzgr. Üb." = Patrone mit 7,5 cm Panzergranate 39 (Üb.)
"Pzgr. 40 Üb." = Patrone mit 7,5 cm Panzergranate 40 (Üb.)

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