K. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenAnlage 1; 7,5 cm Sprgr.Patr. 34 Pak 40Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40
L. Sonderbestimmungen für Lagern und Behandeln der Munition bei großer Kälte

70.

Die Patronen sind bis zum Laden des Geschützes in der Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu schützen. Wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet, sind die mit Patronen gefüllten Packgefäße aus den Fahrzeu-gen zu entnehmen und in Erdhöhlen einzulagern. Die Packgefäße sind mit kälteab-weisendem Material (Plane, Haardecke usw.) zu bedecken und das Erdloch mit einem Schutzdach zu versehen. Bei genügend starker Schneedecke können auch die mit Patronen gefüllten Packgefäße in Schneehöhlen untergebracht werden, de-ren Eingänge verhängt werden müssen (Säcke, Decken usw.).

Packgefäße müssen im Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit sie nicht naß werden und bei Frost nicht zu-sammenfrieren. Besonders bei Blechpackgefäßen wird sich dann an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öffnen der Packgefäße verhindert.

71.

Vor dem Laden müssen die Patronen gründlich von Eis und Reif befreit werden.

72.

Sehr wichtig ist, daß Patronen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Patronen nicht durchein-ander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursachen Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

73.

Es ist zu vermeiden, warm gelagerte Patronen in Räume mit Frosttemperatur zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Patronenhülsen niederschlägt. Folge: Eisbildung an der Munition und im Zünder.

74.

Patronen sind stets auf trockene, saubere Unterlagen zu legen, niemals auf Erde oder Schnee.

75.

Bei großer Kälte ist mit häufigerem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher vorsicht beim Öffnen des Verschlusses (50).

76.

Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Versager auftreten. Zünd-schraubenversager werden oft auf ungenügendes Anschlagen der Zündschraube durch den Schlagbolzen zurückzuführen sein, der durch das steifgefrorene Fett im Verschluß an seinem Vorschnellen behindert wurde. Das Öffnen des Verschlusses hierbei nach einer Minute Wartezeit ist mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei (20, 21).

77.

Wenn nicht geschossen wird, ist das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, indem die Mündungskappe aufgesetzt und der Verschluß geschlossen wird. Aus einem vereisten Rohr darf nicht geschossen werden.

78.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden.

79.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Geräts und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtig aber fast immer den Kampferfolg.

K. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenAnlage 1; 7,5 cm Sprgr.Patr. 34 Pak 40Inhaltsverzeichnis