C. Angaben über VII. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder klemmender PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Panzerjägerkanone 40
D. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer und sonstige Unfälle

42.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein, wenn nötig, ist es zu entfetten. Eingedrungenes Regen-wasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.
43.

Während des Schießens ist möglichst nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen.

Das Entkupfern des Rohres ist beim Verfeuern von Geschossen mit KPS-Führung rechtzeitig zu veranlassen.

44.

Nach jedem Schießen ist das Rohr zu reinigen. Beim Schießen von längerer Dauer sind zwischen die einzelnen Schießaufgaben Feuerpausen zum Reinigen und Abküh-len des Rohres einzulegen; während der Feuerpausen muß der Verschluß geöffnet bleiben. Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben.

45.

Bei Schießübungen mit Kopfzündern, die eine Abschlußplatte haben, ist beim Nieder-gehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vor-kommen, welche die zu überschießende eigene Truppe in Gefahr bringen.

46.

Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Nr. 16, 17 beachten. Um das Eindringen von Zweigen, Erde, Flugsand, Regen usw. in das Rohrinnere weitgehend auszuschließen, darf die Mündungskappe erst vor dem Eintritt in das Gefecht abge-nommen werden. Auf dem Marsch oder bei schulmäßigen Übungen ohne Feuereröff-nung bleibt die Mündungskappe aufgesetzt. Durchschießbare Mündungskappen sind nur im Falle von Nr. 78 (Vereisung) abzunehmen.

47.

Die empfindlichen Zünder werden etwa 1 m vor dem Rohr scharf. Tarnmittel sind da-her so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß beim Schuß keine Gegenstände (z.B. Zweige, Steine, Sand usw.) in das Rohr fallen können.

48.

Es ist verboten, andere als die für die 7,5 cm Pak. 40 vorgeschriebene Munition zu verschießen (24).

49.

Die bei Schießübungen zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes müssen eingehalten werden.

Nachflammer bei Geschützen

50.

Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Patronenhülsen die nach rückwärts austretenden Gase mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden warten, bis die Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Patronenhül-se, so muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Patro-nen trifft.

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