B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,62 cm Panzerjägerkanone 36
C. Angaben über
I. Geschosse

1.

Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen verschieden sind.

2.

Patronen mit Geschossen gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklas-sen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zu anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichti-gen.

3.

Bei Geschossen mit Kopfzünder muß dieser völlig eingeschraubt sein. Lose sitzende Zünder sind mit der Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist die Patrone an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

4.

Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben.

5.

Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird. Bei den Pzgr. sind kleinere Beschädigungen an den Hauben belanglos.

6.

Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar:

a)

Fehler nach Nr. 3 und 4,

b)

Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtig wurden, oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können; siehe Nr. 5,

c)

Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen, un-klare oder falsche Bezeichnungen haben,

d)

Patronengranaten, bei denen die Haube lose sitzt oder stark verbeult ist.

7.

Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6a bis d sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

Anstrich und Kennzeichen der Geschosse

8.

Der Anstrich der Geschosse ist aus den Anlage 1 bis 4 zu ersehen. Alle Sprenggra-naten haben eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergranaten haben keine eingeprägten Kennzeichen; aufgetragene Kennzeichen nur dann, wenn sie eine Sprengladung haben. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Kennzeichen der Übungsmunition siehe Nr. 60, Spalte 6 und die Anlagen 5 bis 8.

9.

Die 7,62 cm Sprgr. 39 trägt auf Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr des Ladens der Granate 6 mm hoch.

10.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlage 1 bis 8 ersichtlich und in ihrer Bedeu-tung erläutert. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:

13 = Fp. 60/40, gegossen,
91 = H. 5, gepreßt.

92

= H. 10, gepreßt.

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