Merkblatt für die Munition der 7,62 cm Panzerjägerkanone 36 |
C. Angaben über |
I. Geschosse |
1. |
Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen verschieden sind. |
2. |
Patronen mit Geschossen gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklas-sen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zu anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichti-gen. |
3. |
Bei Geschossen mit Kopfzünder muß dieser völlig eingeschraubt sein. Lose sitzende Zünder sind mit der Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist die Patrone an die Munitionsausgabestelle abzugeben. |
4. |
Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben. |
5. |
Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird. Bei den Pzgr. sind kleinere Beschädigungen an den Hauben belanglos. |
6. |
Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar: |
a) |
Fehler nach Nr. 3 und 4, |
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b) |
Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtig wurden, oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können; siehe Nr. 5, |
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c) |
Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen, un-klare oder falsche Bezeichnungen haben, |
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d) |
Patronengranaten, bei denen die Haube lose sitzt oder stark verbeult ist. |
7. |
Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6a bis d sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben. |
8. |
Der Anstrich der Geschosse ist aus den Anlage 1 bis 4 zu ersehen. Alle Sprenggra-naten haben eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergranaten haben keine eingeprägten Kennzeichen; aufgetragene Kennzeichen nur dann, wenn sie eine Sprengladung haben. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können. |
Kennzeichen der Übungsmunition siehe Nr. 60, Spalte 6 und die Anlagen 5 bis 8. |
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9. |
Die 7,62 cm Sprgr. 39 trägt auf Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr des Ladens der Granate 6 mm hoch. |
10. |
Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlage 1 bis 8 ersichtlich und in ihrer Bedeu-tung erläutert. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten: |
13 | = Fp. 60/40, gegossen, | |
91 | = H. 5, gepreßt. | |
92 |
= H. 10, gepreßt. |