C. Angaben über I. GeschosseC. Angaben über III. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,62 cm Panzerjägerkanone 36
C. Angaben über
II. Patronen

11.

Patronen sind vor Hitze und Nässe zu schützen und bis zum Gebrauch in der Ver-packung zu belassen.

Das Werfen der Patronen oder der gefüllten Packgefäße ist verboten. Patronen sind nach der Entnahme aus dem Packgefäß stets auf Haardecke oder andere weiche und reine Unterlagen zu legen, damit sie vor Schmutz und verbeulen geschützt blei-ben. Die Patronen dürfen nicht auf dem Patronenhülsenboden gestellt werden.

12.

Auf Fahrzeugen befindliche Munition ist nach längeren Fahrten öfters nach Nr. 14, 15, 17 und Sprenggranatpatronen außerdem nach Nr. 26 zu untersuchen.

Patronen, die im Wasser gelegen haben, sind zu kennzeichnen und alsbald umzutau-schen. Fehlt diese Möglichkeit, so sind einige Patronen zu verschießen. Kommt bei 4 Patronen mehr als ein Versager vor, so sind sämtliche Patronen, die im Wasser gele-gen haben, an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Sprenggranatpatronen sind so zu verschießen, daß die Geschoßeinschläge sicher zu beobachten sind. Kommt bei 4 Sprenggranatpatronen mehr als ein Blindgänger vor, so sind alle Patro-nen dieser Art zurückzugeben. Panzergranaten dagegen haben auch als Blindgänger genügend zerstörende Wirkung gegen Panzer. Das Versagen der Lichtspur muß not-falls in Kauf genommen werden. Bei der ersten Gelegenheit sind aber alle Patronen, die im Wasser gelegen haben, umzutauschen, auch wenn von 4 Schuß nur ein Ver-sager oder bei Sprenggranat- und Granatpatronen 38 Hl/B nur ein Blindgänger auf-getreten ist.

13.

Patronen dürfen nicht den Sonnenstrahlen ausgesetzt werden. Durch die Wärme wird der Feuchtigkeitsgehalt des Pulver verringert und der Gasdruck erhöht, was Weitschüsse zu Folge hat; Geschosse und Gerät werden dadurch unnötig stark be- ansprucht. Bei einem Schießen ist möglichst zu vermeiden, kalt und wärmer lagernde Patronen durcheinander zu verfeuern.

14.

Vor dem Laden ist zu prüfen, ob die Patrone schmutzfrei ist und die Zündschraube nicht über die Bodenfläche der Patronenhülse hervorsteht. Die Prüfung ist äußerst wichtig. Die Zündschraube darf in ihrem Lager etwas versenkt sein.

15.

Patronen mit gelockerter Zündschraube, die sich nicht ohne weiteres wieder mit der Hand richtig einschrauben läßt, sind als Versager zu behandeln (21). Das Anziehen der Zündschraube mit Hammer und Meißel ist verboten.

16.

Beim Einsetzen der Patrone in das Rohr ist das Anstoßen des Führungsringes an den Ansatz der vorderen Keillochfläche zu vermeiden; andernfalls wird der Führungsring beschädigt und damit die Ursache zu Ladehemmungen gegeben.

17.

Patronen mit stark verbeulten Patronenhülsen, die voraussichtlich nicht ladefähig sind, dürfen nicht mit Gewalt angesetzt werden. Patronen mit lose oder schief sit-zenden Geschossen1), mit Rissen in der Patronenhülse oder mit Fehlern nach Nr. 6 dürfen nicht verfeuert werden (7).

18.

Patronen, deren Pulverladung feucht ist, sind nicht zu verschießen, da durch feuch-tes Pulver die Anfangsgeschwindigkeit abnimmt und bei großem Feuchtigkeitsgehalt Versager eintreten (7).

19.

Patronen sind höchstens 3 Minuten in heißgeschossenen Rohren zu belassen, weil sich sonst die Hitze auf Geschoß und Treibladung überträgt, wodurch die Gefahr vorzeitiger Entzündung besteht (13). Heißgeschoßene, geladene Rohre sind freizu-schießen oder nach Nr. 50 zu entladen, wenn die Feuerpause über 3 Minuten dau-ert.

20.

Bei Versagern ist von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager ein, so ist mit dem Öffnen des Verschlusses 1 Minute zu warten; auf Befehl des Geschützführers ist die Patrone durch eine neue zu ersetzen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei sein. Es kann mit derselben Patrone noch einmal geladen wer-den, wenn die Zündschraube nicht angeschlagen ist. Das Zurückschrauben der Zündschraube, um beim Abschuß einen besseren Anschlag zu erzielen, ist verboten.

21.

Versagerpatronen sind am Hülsenboden mit einem roten Kreuz zu kennzeichnen. Auch sonst unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition2) ist auffällig zu kenn-zeichnen und abseits der brauchbaren zu lagern; für ihre schnelle Abgabe an die Ausgabestelle ist zu sorgen. Versagerpatronen dürfen von der Truppe zwecks Fest-stellung der Ursache des Versagens nicht auseinandergenommen werden.

22.

Patronenhülsen, die nach dem Schuß nicht ausgeworfen werden, sind mit dem Hül-senzieher zu entfernen oder von der Mündung her auszustoßen. Kommen 10% und mehr Hülsenklemmer vor, so ist an OKH (Wa Prüf 1) zu berichten. Dabei sind anzu-geben, wie oft die Patronenhülsen schon beschossen worden sind. Schußzahl gleich Anzahl der auf dem Bodenrand der Hülse befindlichen Körnereinschläge.

23.

Die abgeschossenen Patronenhülsen sind zu sammeln, sogleich zu verpacken, damit sie unnötig verbeult oder sonstwie beschädigt werden, und an die Munitionsabgabe-stelle abzugeben. Das Sammeln und Abliefern der Hülsen beschleunigt den laufenden Munitionsnachschub und ist daher sehr wichtig.

Bezeichnung der Patronen

24.

a)

Die Patronenkennzeichen sind auf den Anlagen erläutert. Es dürfen nur Patro-nen mit der Bezeichnung "7,62 cm Pak 36" verschossen werden.

b) Die aufgetragenen Kennzeichen auf dem Patronenhülsenboden bedeuten:
"Sprgr." = Patrone mit 7,62 cm Sprenggranate 39
"Pzgr." = Patrone mit 7,62 cm Panzergranate 39 rot
"Pzgr. 40" = Patrone mit 7,62 cm Panzergranate 40
"Gr. 38 Hl/B" = Patrone mit 7,62 cm Granate 38 Hohlladung, Ausführung B
"Sprgr. Üb." = Patrone mit 7,62 cm Sprenggranate 39 (Üb.)
"Pzgr. Üb." = Patrone mit 7,62 cm Panzergranate 39 rot (Üb.)
"Pzgr. 40 Üb." = Patrone mit 7,62 cm Panzergranate 40 (Üb.)

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