I. Verzeichnis der PatronenartenII. Angaben über Patronen für Geschütze, b) Patronen
Merkblatt für die Munition der 4,7 cm Pak. 181 (f) - frz 37 SA -
II. Angaben über Patronen für Geschütze
a) Geschosse

1.

Pzgr. Patronen für den scharfen Schuß haben gehärtete Spitzen.

2.

Patronen, deren Geschosse Risse haben, dürfen nicht verfeuert werden. Das Vor-kommen solcher Fehler ist dem OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Pa-tronen sind an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/Wa Prüf 1) zu senden.

3.

Kleinere Beschädigungen des Führungsringes sind durch Befeilen oder Beitreiben des Metalls so zu glätten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird.

4. Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar:
  a) Fehler nach Nr. 2,
  b)

Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 3,

  c)

Geschosse, die andere nicht zweifelfrei zu beseitigende Beschädigungen, unkla-re oder gar keine Bezeichnungen haben.

5.

Alle Patronen, der Geschosse Fehler nach Nr. 4 haben, sind entsprechend gekenn-zeichnet an die Ausgabestelle zurückzugeben.

Antrich und Bezeichnung der Geschosse

6.

Über den Anstrich der Geschosse siehe Anlagen 1 bis 3. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verschießen, sondern an die Munitionsausgabestelle ab-zugeben.

7.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen

8.

Die Geschosse mit Kopfzünder tragen Kennzahlen für die Art des Sprengstoffes, den Monat und das Jahr des Ladens eingeschlagen. Die eingeprägten Kennzahlen befin-den sich etwa 50 mm unterhalb der Zentrierwulst an einer beliebigen Stelle des Um-fanges in 6 mm Schrifthöhe. Die erste Zahl ist stets die Kennzahl für die Art des Spengstoffes.

 

Bei der 4,7 cm Sprgr. 181 ist unterhalb des Führungsringes des Geschosses die Kennzahl für den Sprengstoff eingeschlagen.

  Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:
 

16 = Fp. 02 (Füllpulver 02) und Np. 10 (= Nitropenta + 10% Montanwachs), ge-preßt, in paraffinierter Papierumhüllung.

Farbige Kennzeichen

9.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert.

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