Merkblatt für die Munition der 4,7 cm Pak. 181 (f) - frz 37 SA - |
II. Angaben über Patronen für Geschütze |
a) Geschosse |
1. |
Pzgr. Patronen für den scharfen Schuß haben gehärtete Spitzen. |
2. |
Patronen, deren Geschosse Risse haben, dürfen nicht verfeuert werden. Das Vor-kommen solcher Fehler ist dem OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Pa-tronen sind an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/Wa Prüf 1) zu senden. |
3. |
Kleinere Beschädigungen des Führungsringes sind durch Befeilen oder Beitreiben des Metalls so zu glätten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird. |
4. | Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar: |
a) | Fehler nach Nr. 2, | |
b) |
Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 3, |
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c) |
Geschosse, die andere nicht zweifelfrei zu beseitigende Beschädigungen, unkla-re oder gar keine Bezeichnungen haben. |
5. |
Alle Patronen, der Geschosse Fehler nach Nr. 4 haben, sind entsprechend gekenn-zeichnet an die Ausgabestelle zurückzugeben. |
6. |
Über den Anstrich der Geschosse siehe Anlagen 1 bis 3. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verschießen, sondern an die Munitionsausgabestelle ab-zugeben. |
7. |
Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können. |
Eingeprägte Kennzeichen |
8. |
Die Geschosse mit Kopfzünder tragen Kennzahlen für die Art des Sprengstoffes, den Monat und das Jahr des Ladens eingeschlagen. Die eingeprägten Kennzahlen befin-den sich etwa 50 mm unterhalb der Zentrierwulst an einer beliebigen Stelle des Um-fanges in 6 mm Schrifthöhe. Die erste Zahl ist stets die Kennzahl für die Art des Spengstoffes. |
Bei der 4,7 cm Sprgr. 181 ist unterhalb des Führungsringes des Geschosses die Kennzahl für den Sprengstoff eingeschlagen. |
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Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten: | |
16 = Fp. 02 (Füllpulver 02) und Np. 10 (= Nitropenta + 10% Montanwachs), ge-preßt, in paraffinierter Papierumhüllung. |
Farbige Kennzeichen |
9. |
Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert. |