III. Gliederung der ArbeitenV. Untersuchen und Einsetzen der Füllkörper.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10
IV. Untersuchen der Bombenkörper.

15. Die Bombenkörper müssen außen frei von Beschädigungen sein und einen zusammen-hängenden, gut deckenden Farbanstrich haben.

Bestoßene Stellen sind mit Schlosserhammer und Feile zu glätten; Rostansatz ist mit Drahtbürste zu entfernen. Beschädigter Anstrich ist auszubessern.

16. Das Leitwerk (bei SC 10) muß stets fest am Körper sitzen und darf nicht verbogen sein. Verbogene Teile am Leitwerk sind mit Holzhammer auf einer ebenen Unterlage zu richten. Bei größeren Verbiegungen des Leitwerkes, die sich mit einfachen Mitteln nicht richten lassen, sind die Körper zurückzustellen und der Luftzeuggruppe in angemessenen Zeitabständen mit Untersuchungsübersicht zu melden.

17. Die Verschlußschraube M 50 x 3 C mit Ring für Verschlußschraube ist abzuschrauben (Schlüssel Fl 53 534) und die Höhlung des Körpers wie folgt zu untersuchen:

Das Mundlochgewinde muß frei von Verschmutzungen (Fett, Farbe, Sprengstoffreste u. dgl.) sein; nötigenfalls ist es mit Holzspan und Putzlappen zu reinigen. Verkrustungen und Grate im Gewinde sind mit dem Reinigungsbohrer M 50 x 3 zu beseitigen. Läßt sich das Gewinde nicht instand setzen, ist der Körper zurückzustellen und der Luftzeuggruppe zu melden.

In der Nähe des Mundlochgewindes bröckelt der eingegossene Sprengstoff gelegentlich aus, in kleinerem Ausmaße sind solche Ausbröckelungen zulässig. Lose gewordener Sprengstoff ist aus der Höhlung zu entfernen, in einer verschließbaren Blechbüchse zu sammeln und nach der Tagesfertigung durch Abbrennen zu vernichten. Die Blechbüchse muß für den Verwendungszweck gekennzeichnet sein und darf höchstens 1 kg Spreng-stoff aufnehmen.