IV. Untersuchen der BombenkörperVI. Bereitstellen der ZündungenInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10
V. Untersuchen und Einsetzen der Füllkörper.

18. Die Bomben werden im allgemeinen in den Füllanstalten gefüllt und geladen und in diesem Zustand den L.Mun.Anst. angeliefert. Als Zeitpunkt des Einsetzens der Füllkörper gilt in diesen Fällen die auf dem Bombenkörper eingeschlagene Zeitangabe des Füllens.

19. Ist es in Einzelfällen notwendig, bei einer anderen Stelle die Füllkörper einzusetzen oder auszuwechseln, so ist wie folgt zu verfahren:

Die den Packgefäßen entnommenen Füllkörper werden auf äußere Beschädigungen unter-sucht. Zerbrochene Füllkörper oder solche mit aufgerissener Papierumhüllung sind un-brauchbar; sie sind zu sammeln und durch Abbrennen zu vernichten.

Die für eine SC 10 erforderlichen Füllkörper werden zusammen in einer Mulde zur Arbeits-stelle gebracht und in der Reihenfolge

Rauchentwickler, Zusatzkörper, kleiner Füllkörper

in die SC 10 eingesetzt. Dazu wird ein weißer Zettel (Größe etwa 70x20 mm) mit Be-schriftung nach folgendem Muster zusammengefaltet auf den kleinen Füllkörper gelegt:

"Füllkörper eingesetzt
August 1939
Munitionsniederlage
Fliegerhorst Greifswald".
Der Zettel ist mit dem Namenszeichen des Aufsichtsführenden zu versehen.

20. Soll die geladene SC 10 gelagert werden, so wird der nach dem Einsetzen der Füllkör-per verbliebene Hohlraum mit Ölpapier ausgefüllt und dann die Verschlußschraube M 50 x 3 C mit Ring für Verschlußschraube eingeschraubt und mit dem Schlüssel Fl 53 534 fest angezogen. Bei Verwendung eines Lederringes muß die Narbenseite auf der Mundlochtel-lerfläche liegen.