V. Untersuchen und Einsetzen der Füllkörper.VII. Einschrauben der Zündung.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10
VI. Bereitstellen der Zündungen.

A. Öffnen der Packgefäße.

1. Zündertransportkästen
21. Die Zünder (3) sind entweder
a.

zu je 20 Stück im "Transportkasten für Geschoß- und Wurfminenzünder, Größe II" mit luftdicht verlötetem Zinkeinsatz, oder

b.

zu je 25 Stück im "Transportkasten für Bombenzünder Muster A" verpackt.

In diesen Transportkästen sind die Zünder nochmals einzeln in feuchtigkeitsdichten abge-schlossenen "Zündertransportbüchsen 1 L" verpackt.

22. Zum Öffnen des Transportkastens nach Ziffer 21a muß – nach dem Ausschrauben der Sicherungsschrauben und dem Öffnen der Verschlüsse – der aufgelötete Blechdeckel des Zinkeinsatzes abgelötet werden. Das Lot wird mit dem heißen Lötkolben fortschreitend weggeschmolzen, wobei gleichzeitig mit einem Aufreißhaken, Meißel, Messer oder dgl. der Blechdeckel abzuhebeln ist. Beim Gebrauch des Lötkolbens ist vorsichtig zu verfahren, damit einmal Deckel und Einsatz verwendbar bleiben und zum anderen der Holzrand des Packgefäßes nicht verbrannt wird.

Der Blechkasten ist vollständig abzulösen. Es ist verboten, den Deckel nur an drei Seiten abzulösen und dann hochzubiegen, da hierdurch regelmäßig Einsatz und Deckel beschä-digt werden.

Nach dem Entnehmen der Zünder sind Einlegeboden, Einlegedeckel und Blechdeckel sowie die Schutzringe für das Zündergewinde in den Transportkasten zurückzulegen.

Die ausgeschraubten Sicherungsschrauben sind zu sammeln und jährlich mit den Übungs-munitionsteilen an die zuständige L.Mun.Anst. abzuliefern.

23. Die luftdicht verlöteten Kästen sind – auch im Mob-Falle – grundsätzlich aufzulöten. Das Aufreißen mit Haken muß auf dringende Notfälle beschränkt bleiben. Zum Gebrauch wird der Aufreißhaken mit seiner Spitze schräg an die Lötkante des Blechdeckels gehalten und mit dem Schlosserhammer in die Lötnaht getrieben; dann wird die Naht vorsichtig aufgerissen. Auch in diesem Falle muß der Deckel an allen vier Seiten vom Einsatz abge-trennt werden.

24. An den Transportkasten nach Ziffer 21b werden die Plomben von den Kastenver-schlüssen entfern, die Verschlüsse gelöst und der Kasten geöffnet. Die "Zündertransport-büchsen 1 L" werden aus dem Transportkasten entnommen und der Deckel durch Ab-schrauben geöffnet.

Nach dem Entnehmen der Zünder sind die Zündertransportbüchsen sowie die zu ihrem Schutz vorhandenen Füllmittel vollzählig in den Transportkasten zurückzulegen. Die Ver-packungsmittel sind so sorgsam zu behandeln, daß sie verwendbar bleiben.

2. Luftdichte Pulverkästen
25. Die kurzen Zündladungen C/98 sind entweder
a.

zu je 4 Stück in "Blechkästchen für die Stahlkapsel mit Zündschlag der K.Gr. 15 m.P." und zu je 300 Stück (75 Blechkästchen zu je 4 Stück) in "Luftdichte Pulver-kasten 88", oder

b.

zu je 10 Stück in zwei Lagen übereinander in "Preßstoffkasten für kurze Zündladun-gen C/98" und zu je 600 Stück (60 Preßstoffkasten zu je 10 Stück) in "Luftdichte Pulverkasten 88" luftdicht verpackt.

Bei der Verpackung zu a. sind die kurzen Zündladungen C/98 in die Zündladungskapseln eingesetzt; die Zündladungskapseln werden zusammen mit den kurzen Zündladungen C/98 angeliefert.

In der Verpackung zu b. sind die kurzen Zündladungen C/98 enthalten; die Zündladungs-kapseln werden on Packkisten gesondert geliefert.

26. Der Holzdeckel des luftdichten Pulverkastens wird nach dem Entfernen der Halte-schrauben abgenommen. Die Schrauben sind mit kräftigem Schraubendreher oder mit Bohrwinde sachgemäß auszuschrauben.

Die vollen Blechkästchen bzw. Preßstoffkästen werden nach Abreißen des umgelegten Klebestreifens zur Entnahme jeweils einer Zündladung geöffnet.

Nach dem Entnehmen der Zündladungen wird der Deckel des Pulverkastens aufgelegt (Dichtungsrahmen sorgfältig behandeln) und mit zwei Schrauben leicht befestigt. Die restlichen Schrauben und die Füllmittel zum Festlegen der Kästchen sind zuvor in das Packgefäß zu legen.

B. Untersuchen der Zünder und Zündladungen.

27. Nach dem Entnehmen aus der Verpackung ist der Zünder auf einwandfreien äußeren Zustand zu untersuchen, insbesondere ist darauf zu achten, daß der Sicherungsstecker bis zur Öse eingesteckt ist. Plombe und Plombendraht des Sicherungssteckers müssen unbeschädigt sein.

Ferner ist zu untersuchen, ob sich Zersetzungserscheinungen des Pulverkorns zur Boden-schraube zeigen. In solchen Fällen tritt eine graue, gallertartige Masse durch die Bohrung für die Zündlochschraube hindurch.

Zünder mit nicht ordnungsgemäß plombiertem Sicherungsstecker, beschädigte Zünder oder solche mit Korrosionsstellen sind zurückzustellen und der Luftzeuggruppe zu melden.

28. Jeder Zünder ist in dem Raum, in dem die Untersuchung nach Ziffer 27 vorgenommen wird, auf richtigen Zusammenbau zu prüfen.

Die Prüfung ist durch ein kurzes, hartes Aufschlages des Zünderbodens auf eine Bleiun-terlage oder Hartholzplatte vorzunehmen. Als Schutz gegen Verbrennungen sind Hand-schuhe anzuziehen.

Zünder, die dieser Prüfung genügen, sind durch Anbringen eines weißen Farbanstriches (etwa 20 mm lang und 5 mm breit) auf dem Zünderkörper, auf der Gegenseite des Siche-rungssteckers, als geprüft zu kennzeichnen.

29. Die kurze Zündladung C/98 ist wie folgt zu untersuchen:

Hierzu ist jeweils nur eine Zündladung aus dem Blechkästchen bzw. Preßstoffkasten zu entnehmen.

Die Beplattung der Sprengkapsel muß unbeschädigt sein. Durch Schütteln ist festzustel-len, ob alle Innenteile gut festliegen oder Lackteilchen o. dgl. sich lose in der Sprengkap-sel befinden. Zündladungen mit losen Innenteilen sind unbrauchbar.

Ferner ist festzustellen, ob der obere Rand der Hülse gut umgebördelt ist, keine fehler-hafte Stellen zeigt und auf dem Lederring dicht aufliegt. Brauchbar sind noch solche Zündladungen, die in den Bördelrändern Falten oder feine, unbedeutende, nicht über die halbe Breite des Randes hinausreichende Risse haben. Risse in der Biegung des Bördel-randes machen die Zündladung unbrauchbar.

Die brauchbare Zündladung ist in das Blechkästchen bzw. den Preßstoffkasten zurückzu-legen, der nach Untersuchung der Zündladungen zum Zusammensetzen der Zündung wei-tergegeben wird.

C. Zusammensetzen der Zündung.

30. Vor dem Zusammensetzen der Zündung ist festzustellen, ob die SC 10 für Tief- oder Hochangriff fertigzumachen ist.

Während für den Tiefangriff die Zündlochschraube in der Abschlußplatte des Zünderbo-dens verbleibt, ist sie für den Hochangriff herauszuschrauben. Die Zündschrauben sind zu sammeln.

31. Die Zündladung ist so in die Zündladungskapsel einzulegen, daß die Öffnung sichtbar ist; sie muß in der Kapsel gut festliegen. Bei seitlichem Spielraum wird die Zündladung he-rausgenommen und nach Unterlegen von zwei Papierstreifen (Größe 15 x 15) wieder in die Zündladungskapsel eingesetzt. Die beiden Papierstreifen werden kreuzweise unter den Boden der Zündladung mit den Streifenenden auf die Mantelfläche gelegt, sie dürfen den Lederring der Zündladung nicht überragen.

32. Die Zündladungskapsel mit eingesetzter Zündladung wird mit dem Zünder verschraubt und von Hand fest angezogen.

Diese Arbeiten sind besonders gut zu überwachen, weil Fehlen der Zündladung oder fal-sches Einsetzen Blindgänger verursacht.

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