VII. Einschrauben der Zündung.IX. Lagerung der Bomben.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10
VIII. Verpacken der Bomben.

38. Je 4 fertige SC 10 sind in einem "Transportkasten für SC 10 verl." zu verpacken. Das Verpacken hat sorgfältig zu erfolgen, damit die Bomben nicht beschädigt werden. Be-schädigter Anstrich ist auszubessern.

SC 10 t sind durch ein zwischen Bodenfläche und Kastenwand geklemmtes Brett festzu-legen.

39. Nach dem Einlegen der Bomben werden die Transportkästen geschlossen, der rechte Verschluß wird plombiert.

Zur Kennzeichnung, daß die SC 10 mit nach Ziffer 28. geprüften Zündern versehen sind, wird auf dem Transportkasten neben der Plombe ein senkrechter Strich (etwa 20 mm lang und 5 mm breit) in weißer Deckfarbe angebracht.

Auf der Bodenseite des Transportkastens zwischen den beiden Verschlüssen und auf der Außenseite des Deckels unter der Beschriftung "SC 10 verl." ist in weißer Deckfarbe die Bezeichnung "fertig" anzubringen (fette Mittelschrift 25 DIN 1451).

Die Transportkisten müssen auf der inneren Deckelseite sowie außen auf der Vorderfläche in der Mitte und auf der rechten Stirnfläche in der linken hinteren Ecke mit den vorge-schriebenen Inhaltszetteln beklebt sein.