Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe |
Anlage 26 |
(zu 101) |
Stapelbilder für das |
Einlagern von Munition |
für Handfeuerwaffen |
und M.G. |
Einlagern von Munition für Handfeuerwaffen
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Maßstab 1 : 25 |