L. Zurückliefern und Abrechnen beschossener Munitionsteile und unbrauchbarer MunitionAnlagenverzeichnisInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
M. Geldvergütung für zurückgelieferte beschossene Munitionsteile aus Handfeuerwaffen- und M.G.-Munition (Bleigelder).

Für zurückgelieferte beschossene Munitionsteile aus Handfeuerwaffen- und M.G.-Munition erhalten die Truppen und Kommandobehörden Geld-vergütung zum Selbstbewirtschaften; andererseits müssen sie zu wenig zurückgelieferte Munitionsteile bezahlen2).

263.
Begriff

Truppen, Schulen und Behörden haben den L.Mun.Anst. mindestens zu-rückzuliefern:

264.
Umfang der
Rücklieferung
a) von je 1 000 empfangenen  
scharfen Patronen der verschie-denen Arten mit Messing- und Stahlhülsen . . . . . . . . . . 8 kg
Pl.Patr. m. Messing- und Stahl- hülsen . . . . . . . . . . . . . .7 kg

Messing bzw. Stahl in beschos-senen Patronenhülsen S aus scharfen und Platzpatronen

 
Ladestreifen: brauchbare Ladestreifen mit festen oder losen Federn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 kg3),  
von je 1 000 Packhülsen:    
brauchbare Packhülsen ohne Stoßdeckel . . . . .600 Stück  
brauchbare Stoßdeckel . . . 1 200 Stück  

Packtüten: eine bestimmte Menge wird nicht festgesetzt. Sie sind nach Bedarf zum Verpacken der abzuliefernden Hülsen, Ladestreifen oder Ladestreifenfedern zu verwenden;

 
b) von je 1 000 empfangenen  
Pist.Patr. 08

3 kg Messing in beschossenen Patronenhülsen 08 aus scharfen und Platzpatronen,

 
Packschachteln für Pist.Patr. 08 600 Stück brauchbare  

Die für zurückgelieferte Munitionsteile zu zahlenden Geldvergütung be-trägt für:

265.
Geldvergütung
Menge

Gegenstand

Vergütungsbetrag
RM Rpf
1 kg

Messing in Patronenhülsen S von scharfen und

   
 

Platzpatronen

--- 20
1 kg

Messing aus Pist.Patrh. 08

--- 20
1 kg

Messing in brauchbaren Ladestreifen mit Feder

1 20
1 kg

Messing in brauchbaren Ladestreifen ohne Feder

1 75
1 kg

Federbandstahl in brauchbaren Ladestreifenfedern

1 40

1

brauchbare Packhülse ohne Stoßdeckel

--- 15

1

brauchbarer Stoßdeckel zu Packhülse

---

1

1

brauchbare Packschachtel für Pist.Patr. 08

---

2

1

brauchbare Papphülse 2 cm

---

2

Für das von den truppen über die vorgeschriebene Mengen hinaus ab-gelieferte Messing und Stahl in Patronenhülsen S aus verschossenen scharfen und Platzpatronen sowie aus Pist.Patr. 08 wird das Dreifache gezahlt.

 

Liefern die Truppen zu wenig ab, so wird für das Fehlende die Hälfte des wirklichen Wertes zurückgerechnet. Ein Ausgleich des Fehlenden durch Mehrabliefern im nächsten Übungsabschnitt ist unstatthaft.

266.
Mindestabgabe
von Munitions-
teilen aus
Handfeuer-
waffen und
M.G.-Munition
Der wirkliche Wert beträgt:
 
Menge

Gegenstand

Wert
RM Rpf
1 kg

Messing in Patronenhülsen S von scharfen und

   
 

Platzpatronen

--- 76
1 kg

Messing aus Pist.Patrh. 08

--- 74
1 kg

Messing in brauchbaren Ladestreifen mit Feder

3 60
1 kg

Messing in brauchbaren Ladestreifen ohne Feder

5 25
1 kg

Federbandstahl in brauchbaren Ladestreifenfedern

4 20

1

brauchbare Packhülse ohne Stoßdeckel

--- 47

1

brauchbarer Stoßdeckel zu Packhülse

---

3

1

brauchbare Packschachtel für Pist.Patr. 08

---

5

1

brauchbare Papphülse 2 cm

---

6

Über die während des vergangenen Ausbildungsabschnittes angefallenen und der L.Mun.Anst. bis 1. November jeden Jahres abzuliefernden Muni-tionsteile legen die Truppen zum 1. Dezember die aufzustellenden Rech-nungen (Muster siehe Anlage 8) über die Geldvergütung für Handfeuer-waffen und M.G.-Munitionsteile in doppelter Ausfertigung der zuständi-gen L.Mun.Anst. vor.

267.
Abrechnen
mit der
L.Mun.Anst.

Den Rechnungen sind die Einnahmebelege über die empfangene Munition in Urschrift und die Empfangsscheine der L.Mun.Anst. über die abgelie-ferten Munitionsteile beizufügen.

Die L.Mun.Anst. prüft die Rechnung, versieht sie mit den Feststellungs-vermerken und veranlaßt das Zahlen durch Buchausgleich unter gleich-zeitiger Mitteilung an den Truppenteil. Hierbei sind vorgenommene Ände-rungen zu erläutern.

268.
Prüfen
der Rechnung.
Zahlen durch
Buchausgleich

Die von den L.Mun.Anst. zu zahlenden Bleigelder werden aus Kapitel A 12, Titel 33 gezahlt. Für die Buchung der Einnahmen aus dem Verlauf der nicht mehr verwendbaren Munitionsteile ist die Buchungstafel maß-gebend.

269.
Buchen
der Bleigelder
bei der
L.Mun.Anst.

Zum 5. April jeden Jahres haben die L.Mun.Anst. dem Luftgaukdo. (Lzgr.) zu melden, welcher Gesamtbetrag an Bleigeldern im verflossenen Rechnungsjahr an die Truppen gezahlt wurde.

270.
Meldung der
L.Mun.Anst.
über gezahlte
Bleigelder

Das Luftgaukdo. (Lzgr.) legt die gleiche Meldung für den gesamten Luft-gau zum 15. April jeden Jahres dem RLM. vor.

Die Abrechnung über Bleigelder müssen zum Schluß jeden Rechnungs-jahres durchgeführt sein.

Das RLM. veranlaßt das Aufarbeiten der noch verwendbaren und den Verlauf der nicht mehr verwendbaren Gegenstände.

271.
Verwerten
der gelieferten
Munitionsteile

Die Bleigelder müssen von den Gruppen oder Abteilungen, soweit sie nicht gemeinsame Ausgaben decken sollen, den einzelnen Staffeln, Bat-terien oder Kompanien nach dem Verhältnis der Sammeltätigkeit zuge-wiesen werden.

272.
Zuweisen der
Geldvergütung
Beispiel
 

Einheit
(Staffel,
Battr.
usw.)

Zugewiesen Zurück-
geliefert:
Messing
oder Stahl
(in kg)
Nach Rand-
Nr. 264
abzuliefern:
Messing
oder Stahl
(in kg)
Mehr
ab-
geliefert:
Messing
oder
Stahl
Geldvergütungen
scharfe
Patr.
Pl.
Patr.
aus Hülsen
von
Sum-
me
aus Hülsen
von
Sum-
me

einfach
be-
rechnet

dreifach
be-
rechnet

Summe
in Messing-
oder Stahlhülsen
schar-
fen
Patr.
Pl.
Patr.
schar-
fen
Patr.
Pl.
Patr.
Stück Stück     kg RM Rpf RM Rpf RM Rpf
                      1)   2)    
1. Staffel 47 400 33 105 552 280

832

379 232

611

211 122 20 132 60 254 80
2. Staffel 47 400 33 105 430 256

676

379 232

611

65

122 20

39

00 161 20
3. Staffel 47 400 33 105 506 244

750

379 232

611

139 122 20

83

40 205 60

Zus.

... ... ... ... 2258 ... ... 1833 425 366 60 255 00 621 60
                               
1) 611 · 0,20 = 122,20. - 2) 221 · 0,60 = 132,60  

Die von L.Hpt.Mun.- oder Mun.Anst. gezahlten Bleigelder sind vom Em-pfänger im S.-Buch unter Kapitel XVI A 12, Titel 33 in einem besonderen Abschnitt zu buchen.

273.
Buchen
bei der Truppe

Aus den Bleigeldern sind Kosten zu bezahlen, die mit der Ausbildung der Truppe im Schießen mit Handfeuerwaffen und M.G. verbunden sind. Ins-besondere handelt es sich hierbei um Kosten für Munition aller Art für Handfeuerwaffen und M.G., soweit sie nicht kostenlos überwiesen wird,

274.
Verwenden der
Bleigelder

Munitionsteile und Packgefäße, die an der abzuliefernden Mindestmenge fehlen,

Instandsetzung und Neubeschaffung von beschädigten Packgefäßen, soweit die Mängel nicht durch die normale Abnutzung entstanden sind,

Säcke und Behälter zum Sammeln beschossener Munitionsteile.

Die Bleigelder können auch zur Bezahlung von Kosten verwendet werden für

Verwaltung der Infanteriemunition, soweit hierfür Sondermittel fehlen,

Beschaffung von Schießbüchern, Schießkladden, Schießübersichten, Scheiben, Zielgeräten usw., soweit hierfür die Scheibengelder nicht ausreichen,

Bau und Unterhaltung von Schutzanlagen zum Schießen mit Zielmuni-tion.

Für bauliche Anlagen und Instandhaltung von Gewehr- und Maschinen-gewehr-Schießständen dürfen Bleigelder nicht verwendet werden.

L. Zurückliefern und Abrechnen beschossener Munitionsteile und unbrauchbarer MunitionAnlagenverzeichnisInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis