Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe |
M. Geldvergütung für zurückgelieferte beschossene Munitionsteile aus Handfeuerwaffen- und M.G.-Munition (Bleigelder). |
Für zurückgelieferte beschossene Munitionsteile aus Handfeuerwaffen- und M.G.-Munition erhalten die Truppen und Kommandobehörden Geld-vergütung zum Selbstbewirtschaften; andererseits müssen sie zu wenig zurückgelieferte Munitionsteile bezahlen2). |
263.
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Truppen, Schulen und Behörden haben den L.Mun.Anst. mindestens zu-rückzuliefern: |
264.
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a) | von je 1 000 empfangenen |
scharfen Patronen der verschie-denen
Arten mit Messing- und Stahlhülsen . . . . . . . . . . 8 kg Pl.Patr. m. Messing- und Stahl- hülsen . . . . . . . . . . . . . .7 kg |
Messing bzw. Stahl in beschos-senen Patronenhülsen S aus scharfen und Platzpatronen |
Ladestreifen: brauchbare Ladestreifen mit festen oder losen Federn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 kg3), |
von je 1 000 Packhülsen: | |||
brauchbare Packhülsen ohne Stoßdeckel | . . . . .600 Stück | ||
brauchbare Stoßdeckel | . . . 1 200 Stück |
Packtüten: eine bestimmte Menge wird nicht festgesetzt. Sie sind nach Bedarf zum Verpacken der abzuliefernden Hülsen, Ladestreifen oder Ladestreifenfedern zu verwenden; |
b) | von je 1 000 empfangenen |
Pist.Patr. 08 |
3 kg Messing in beschossenen Patronenhülsen 08 aus scharfen und Platzpatronen, |
||
Packschachteln für Pist.Patr. 08 | 600 Stück brauchbare |
Die für zurückgelieferte Munitionsteile zu zahlenden Geldvergütung be-trägt für: |
265.
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Menge |
Gegenstand |
Vergütungsbetrag | |
RM | Rpf | ||
1 kg |
Messing in Patronenhülsen S von scharfen und |
||
Platzpatronen |
--- | 20 | |
1 kg |
Messing aus Pist.Patrh. 08 |
--- | 20 |
1 kg |
Messing in brauchbaren Ladestreifen mit Feder |
1 | 20 |
1 kg |
Messing in brauchbaren Ladestreifen ohne Feder |
1 | 75 |
1 kg |
Federbandstahl in brauchbaren Ladestreifenfedern |
1 | 40 |
1 |
brauchbare Packhülse ohne Stoßdeckel |
--- | 15 |
1 |
brauchbarer Stoßdeckel zu Packhülse |
--- |
1 |
1 |
brauchbare Packschachtel für Pist.Patr. 08 |
--- |
2 |
1 |
brauchbare Papphülse 2 cm |
--- |
2 |
Für das von den truppen über die vorgeschriebene Mengen hinaus ab-gelieferte Messing und Stahl in Patronenhülsen S aus verschossenen scharfen und Platzpatronen sowie aus Pist.Patr. 08 wird das Dreifache gezahlt. |
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Liefern die Truppen zu wenig ab, so wird für das Fehlende die Hälfte des wirklichen Wertes zurückgerechnet. Ein Ausgleich des Fehlenden durch Mehrabliefern im nächsten Übungsabschnitt ist unstatthaft. |
266.
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Der wirkliche Wert beträgt: |
Menge |
Gegenstand |
Wert | |
RM | Rpf | ||
1 kg |
Messing in Patronenhülsen S von scharfen und |
||
Platzpatronen |
--- | 76 | |
1 kg |
Messing aus Pist.Patrh. 08 |
--- | 74 |
1 kg |
Messing in brauchbaren Ladestreifen mit Feder |
3 | 60 |
1 kg |
Messing in brauchbaren Ladestreifen ohne Feder |
5 | 25 |
1 kg |
Federbandstahl in brauchbaren Ladestreifenfedern |
4 | 20 |
1 |
brauchbare Packhülse ohne Stoßdeckel |
--- | 47 |
1 |
brauchbarer Stoßdeckel zu Packhülse |
--- |
3 |
1 |
brauchbare Packschachtel für Pist.Patr. 08 |
--- |
5 |
1 |
brauchbare Papphülse 2 cm |
--- |
6 |
Über die während des vergangenen Ausbildungsabschnittes angefallenen und der L.Mun.Anst. bis 1. November jeden Jahres abzuliefernden Muni-tionsteile legen die Truppen zum 1. Dezember die aufzustellenden Rech-nungen (Muster siehe Anlage 8) über die Geldvergütung für Handfeuer-waffen und M.G.-Munitionsteile in doppelter Ausfertigung der zuständi-gen L.Mun.Anst. vor. |
267.
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Den Rechnungen sind die Einnahmebelege über die empfangene Munition in Urschrift und die Empfangsscheine der L.Mun.Anst. über die abgelie-ferten Munitionsteile beizufügen. |
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Die L.Mun.Anst. prüft die Rechnung, versieht sie mit den Feststellungs-vermerken und veranlaßt das Zahlen durch Buchausgleich unter gleich-zeitiger Mitteilung an den Truppenteil. Hierbei sind vorgenommene Ände-rungen zu erläutern. |
268.
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Die von den L.Mun.Anst. zu zahlenden Bleigelder werden aus Kapitel A 12, Titel 33 gezahlt. Für die Buchung der Einnahmen aus dem Verlauf der nicht mehr verwendbaren Munitionsteile ist die Buchungstafel maß-gebend. |
269.
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Zum 5. April jeden Jahres haben die L.Mun.Anst. dem Luftgaukdo. (Lzgr.) zu melden, welcher Gesamtbetrag an Bleigeldern im verflossenen Rechnungsjahr an die Truppen gezahlt wurde. |
270.
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Das Luftgaukdo. (Lzgr.) legt die gleiche Meldung für den gesamten Luft-gau zum 15. April jeden Jahres dem RLM. vor. |
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Die Abrechnung über Bleigelder müssen zum Schluß jeden Rechnungs-jahres durchgeführt sein. |
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Das RLM. veranlaßt das Aufarbeiten der noch verwendbaren und den Verlauf der nicht mehr verwendbaren Gegenstände. |
271.
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Die Bleigelder müssen von den Gruppen oder Abteilungen, soweit sie nicht gemeinsame Ausgaben decken sollen, den einzelnen Staffeln, Bat-terien oder Kompanien nach dem Verhältnis der Sammeltätigkeit zuge-wiesen werden. |
272.
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Beispiel |
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Einheit |
Zugewiesen |
Zurück- geliefert: Messing oder Stahl (in kg) |
Nach Rand- Nr. 264 abzuliefern: Messing oder Stahl (in kg) |
Mehr ab- geliefert: Messing oder Stahl |
Geldvergütungen | ||||||||||
scharfe Patr. |
Pl. Patr. |
aus Hülsen von |
Sum- me |
aus Hülsen von |
Sum- me |
einfach |
dreifach |
Summe | |||||||
in Messing- oder Stahlhülsen |
schar- fen Patr. |
Pl. Patr. |
schar- fen Patr. |
Pl. Patr. |
|||||||||||
Stück | Stück | kg | RM | Rpf | RM | Rpf | RM | Rpf | |||||||
1) | 2) | ||||||||||||||
1. Staffel | 47 400 | 33 105 | 552 | 280 |
832 |
379 | 232 |
611 |
211 | 122 | 20 | 132 | 60 | 254 | 80 |
2. Staffel | 47 400 | 33 105 | 430 | 256 |
676 |
379 | 232 |
611 |
65 |
122 | 20 |
39 |
00 | 161 | 20 |
3. Staffel | 47 400 | 33 105 | 506 | 244 |
750 |
379 | 232 |
611 |
139 | 122 | 20 |
83 |
40 | 205 | 60 |
Zus. |
... | ... | ... | ... | 2258 | ... | ... | 1833 | 425 | 366 | 60 | 255 | 00 | 621 | 60 |
1) 611 · 0,20 = 122,20. - 2) 221 · 0,60 = 132,60 |
Die von L.Hpt.Mun.- oder Mun.Anst. gezahlten Bleigelder sind vom Em-pfänger im S.-Buch unter Kapitel XVI A 12, Titel 33 in einem besonderen Abschnitt zu buchen. |
273.
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Aus den Bleigeldern sind Kosten zu bezahlen, die mit der Ausbildung der Truppe im Schießen mit Handfeuerwaffen und M.G. verbunden sind. Ins-besondere handelt es sich hierbei um Kosten für Munition aller Art für Handfeuerwaffen und M.G., soweit sie nicht kostenlos überwiesen wird, |
274.
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Munitionsteile und Packgefäße, die an der abzuliefernden Mindestmenge fehlen, |
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Instandsetzung und Neubeschaffung von beschädigten Packgefäßen, soweit die Mängel nicht durch die normale Abnutzung entstanden sind, |
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Säcke und Behälter zum Sammeln beschossener Munitionsteile. |
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Die Bleigelder können auch zur Bezahlung von Kosten verwendet werden für |
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Verwaltung der Infanteriemunition, soweit hierfür Sondermittel fehlen, |
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Beschaffung von Schießbüchern, Schießkladden, Schießübersichten, Scheiben, Zielgeräten usw., soweit hierfür die Scheibengelder nicht ausreichen, |
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Bau und Unterhaltung von Schutzanlagen zum Schießen mit Zielmuni-tion. |
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Für bauliche Anlagen und Instandhaltung von Gewehr- und Maschinen-gewehr-Schießständen dürfen Bleigelder nicht verwendet werden. |
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