C. Munitionsarbeiten (RNr. 138 bis 147)C. Munitionsarbeiten (RNr 157 bis 163)InhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe - Teil 2 -
Verwalten bei den Luft-Haupt und Luft-Munitionsanstalten
C. Munitionsarbeiten.

In dem Auftragsbuch nach Muster Anlage 1 sind sämtliche Aufträge über

148.
Auftragsbuch
(Anl. 1)

Fertigen,

Instandsetzen,  
Zerlegen von Munition und  
Reinigen und Wiederherstellen  
beschossener Patronenhülsen  

zu erfassen. Die Aufträge sind innerhalb eines Kalenderjahres laufend zu numerieren. Das Buch wird vom Leiter der Mun.Verw. Abt. geführt und ist unter Verschluß zu halten. Es ist vom Mun. Insp. und Vertretern der Lz.Gr. gelegentlich ihrer Anwesenheit zu prüfen.

Die Auftragssammlung nach Muster Anlage 2 wird als Auszug aus dem Auftragsbuch von der Mun.Verw.Abt. in zweifacher Ausfertigung ausge-stellt und dem Leiter der Mun.Fertigung als Anweisung zur Erledigung des Auftrages übermittelt. Vom Leiter der Fertigung sind die auf der Rückseite vorgesehenen Spalten unter "Auftrag ist durchzuführen" aus-zufüllen. Die 1. Ausfertigung verbleibt beim Leiter der Fertigung, wäh-rend die zweite Ausfertigung dem mit der Durchführung der Arbeit be-auftragten Arbeitsstellenleiter übergeben wird. Nach beendetem Auftrag sind die Spalten "Erledigung" vom Arbeitsstellenleiter auszufüllen und dem Leiter der Fertigung zur Kenntnis und Vervollständigung der 1. Aus-fertigung vorzulegen. Die 2. Ausfertigung wird danach dem Arbeitsstel-lenleiter zurückgegeben. Über besondere Vorkommnisse sind gesondert Meldungen einzureichen. In der auf der Auftragsanweisung dafür vorge-sehenen Spalte ist auf die Meldung Bezug zu nehmen.

149.
Auftrags-
anweisung
(Anl. 2)

Vor Beginn einer Mun.Arbeit, die sich etwa über die Dauer einer Woche erstreckt, ist vom Arbeitsstellenleiter ein Anforderungsplan über den Bedarf der benötigten Munitionsteile nach Muster Anlage 3 aufzustellen. Nach Prüfung durch den Leiter der Fertigung ist der Plan an die Mun. Verw.Abt. zu geben.

150.
Anforderungs-
plan (Anl. 3)

Auf Grund des Anforderungsplanes sind von der Mun.Verw.Abt. Anforde-rungsscheine nach Muster Anlage 4 in zweifacher Ausfertigung auszu-stellen, und zwar bis auf die Spalten "Verpackt in" und "Restbestand auf Stapelkarte". Die Anforderungsscheine sind für den mit der Verausga-bung der Mun.-Teile beauftragten Lagerverwalter auszuschreiben, der nach erfolgter Ausgabe die Spalten "Verpackt in" und Restbestand auf Stapelkarte" in Mun.- bzw. Lagerhaus ausfüllt.

151.
Anforderungs-
schein (Anl. 4)

Die Ausfertigung und Unterzeichnung der Anforderungsscheine durch die Mun.Verw.Abt. auf Grund eines Anforderungsplanes ist die Regel, weil nur von dieser Stelle die Verausgabung hinsichtlich Lieferung, Lagerort usw. bestimmt werden kann. Außerdem soll der Arbeitsstellenleiter mit dieser Maßnahme entlastet werden. Im anderen Falle sind für kleine kurzfristige Mun.Arbeiten die Anforderungsscheine durch den Arbeits-stellenleiter auszufertigen und zu unterzeichnen. Dabei sind nur die Spalten über Menge und Gegenstand sowie "Anlieferung nach" und "bis" auszufüllen. Die übrigen Spalten über Lieferung usw. sind bei der Mun. Verw.Abt. zu ergänzen.

Die Anforderungsscheine sind nach der Prüfung der Anlieferung durch den Empfangenden zu unterzeichnen. Die erste Ausfertigung ist an den Arbeitsstellenleiter abzugeben, während die zweite Ausfertigung über den Anliefernden der Mun.Verw.Abt. als vorläufiger Ausgabebeleg zu-rückzugeben ist. Nach Anerkennung der Bedarfs- oder Inhaltsberech-nung durch die Mun.Verw. Abt. sind die Anforderungsscheine zu ver-nichten.

In den Sammel-Anforderungsschein nach Muster Anlage 5 sind täglich die auf Grund der Anforderungsscheine angelieferten Mengen an Mun. Teilen zu übertragen. Die Benennung der Mun. Teile kann auch im Vor-druck in den Längsspalten 1– 26 ausgeführt sein. Nichtzutreffendes ist dann zu streichen. Die Anforderungsscheine sind als Einzelbelege zu den Sammel-Anforderungsscheinen so lange abzuheften, bis der Gesamt- oder Teilauftrag mit der Bedarfs- oder Inhaltsberechnung abgerechnet ist und Unstimmigkeiten in der Anlieferung gegenüber der Rückgabe nicht mehr zu erwarten sind. Als Dauerbeleg sind nach Vernichtung der Anforderungsscheine die Sammel-Anforderungsscheine zu den Akten zu nehmen.

152.
Sammel-An-
forderungs-
schein (Anl. 5)

Über die bei der Mun.Arbeit verbrauchten Mun.Teile sind von den Auf-sichthabenden der betreffenden Arbeitsstellen Verbrauchsscheine nach Muster Anlage 6a–c auszustellen und täglich bei Arbeitsschluß dem Ar-beitsstellenleiter abzuliefern. Es sind vorgesehen:

153.
Verbrauchs-
schein (Anl. 6)

Muster Anl. 6a für Treibladungs-Pulver,

Muster Anl. 6b für Munitionsteile, bei deren Verbrauch das Erfassen der Lieferung notwendig ist,

Muster Anl. 6c für sonstige Munitionsteile.

Für die Ausstellung der Verbrauchsscheine sind von den Aufsichtsha-benden über Bestand, Lieferung und Ausgabe der Mun. Teile Kladden in einfacher Form zu führen. Die Kladden sind täglich bei Arbeitsschluß dem Arbeitsstellenleiter abzuliefern und vor Beginn der Arbeit wieder zu em-pfangen. Ferner ist die Überprüfung des laufenden Verbrauches während der Arbeit sicherzustellen. Hierzu eignen sich Wand- bzw. Schreibtafeln, auf denen durch Strichsystem die Weitergabe der Mun.Teile in Trans-port-einheiten wie in Mulden mit bestimmter Menge von Teilen, auf La-debretter, Hubwaagengestelle usw. zu verzeichnen ist.

Der tägliche Verbrauch an Mun.Teilen ist in einem Sammel-Verbrauchs-schein nach Muster Anl. 5 zu erfassen. Als Unterlage hierfür dienen die Verbrauchsscheine. Über ihre Vernichtung gilt das bei den Anforde-rungsscheinen Gesagte sinngemäß.

154.
Sammel-Ver-
brauchsschein
(Anl. 5)

In den Lieferungsbuch Anl. 7a–c ist durch den Arbeitsstellenleiter der Verbrauch und die Angabe der Lieferungsdaten bei nachstehenden Mun. Teilen zu erfassen:

155.
Lieferungsbuch
(Anl. 7a - c)

Zünder

 

Zündladungen

 

Duplex-Kapseln

 

Leuchtspurhülsen

 

Sprengladung und Sprengstoff

 

Pulver

 

Zündschrauben.

 

Die Eintragungen sind im Vergleich mit den Verbrauchsscheinen täglich bei Arbeitsschluß vorzunehmen und durch einen Querstrich abzuschlies-sen.

Innerhalb der Kaliber sind die Lieferungsbücher laufend duchzunumme-rieren, wobei die Patronenart mit einer römischen Ziffer hinter der lau-fenden Nummer zu kennzeichnen ist.

Beispiel:
Kal. 8,8 cm Lieferungsbuch 1/I für Sprenggranatpatr.
" 2/I für Sprenggranatpatr.
" 3/I für Sprenggranatpatr.
" 4/II für Panzergranatpatr.
" 5/III für Sprenggranatpatr. (Üb.)
" 6/IV für Sprenggranatpatr. (Bl.)

Bei den Lieferungsbüchern der Füllstellen und der Arbeitsstellen für Ab-wurfmunition ist sinngemäß zu verfahren. Beim Leiter der Fertigung ist ein Verzeichnis der vorhandenen Lieferungsbücher zu führen.

 

In diese Zusammenstellung nach Muster Anlage 8 sind die auf den Ver-brauchsscheinen vermerkten Mengen an unbrauchbaren oder fehlerhaf-ten Mun.Teilen täglich zu übertragen. Beim Abschluß der Mun.Artbeiten und Ausstellen der B.B. sind über die fraglichen Mun.Teile Fehlerzettel gem. L.Dv. 488/1 auszufertigen.

156.
Zusammen-
stellung d.
als unbrauch-
bar usw.
zurückge-
stellten Mun.
Teile (Anl. 8)
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