C. Munitionsarbeiten (RNr. 148 bis 156)D. Nachweis der BeständeInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe - Teil 2 -
Verwalten bei den Luft-Haupt und Luft-Munitionsanstalten
C. Munitionsarbeiten.

Mit der Bedarfsberechnung nach Muster Anl. 9 sind sämtliche im Auf-tragsbuch vermerkten Aufträge über Mun.Arbeiten abzurechnen. Bei umfangreichen Aufträgen sind wöchentlich Teilbedarfsrechnungen auf-zustellen. Von der B.B. verbleibt der Entwurf beim Leiter der Fertigung, während die 1. Ausfertigung der Mun. Verw.Abt. als Beleg dient.

157.
Bedarfsbe-
rechnung
(Anl. 9)

Die B.B. ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten im Entwurf bezüglich des anschlagmäßigen Bedarfs aufzustellen und vom Leiter der Ferti-gungsstellen zu prüfen und mit Namenszeichen zu versehen.

In die Kopfspalte 1–18 sind die einzelnen Mun.Teile mit der vorgeschrie-benen Bezeichnung bzw. Abkürzung einzutragen. Vordruck ist zulässig. Das Abrechnungsverfahren ist in die Abschnitte

Abrechnung

 

Rücklieferung

 

Fertigungsergebnis und

 

Pulverabrechnung

 
gegliedert.
 
Abrechnung:
 

Der veranschlagte Bedarf ist in "rot" einzutragen. In Spalte "Empfangen" sind die nach dem Sammel-Anforderungsschein sich ergebenden End-summen einzusetzen. Dasselbe gilt für die Spalte "Verbraucht" auf Grund des Sammel-Verbrauchsscheines. Unter "Verbraucht" ist mithin die tat-sächliche in der gefertigten Munition enthaltene Menge an Mun.Teilen zu verstehen und zu verausgaben. Für die Fertigung von 1000 Patronen können deshalb als Schlußsumme nur 1000 Geschosse usw. verbraucht sein. Die als unbrauchbar oder fehlerhaft ausgesonderten Mun.Teile sind nach der Rücklieferung der Untersuchungskommission vorzustellen. Die U.K. entscheidet, ob die Mun.Teile weiterhin als instandsetzungsfähig zum Gesamtbestand anzurechnen oder ob die Teile als unbrauchbar ab-zusetzen sind. Als Ausgabebeleg dient die Untersuchungsübersicht.

 
Rücklieferung:
 

In Spalte "Zurückliefern" ist die Menge einzutragen, die sich aus der Dif-ferenz zwischen "Empfangen" und "Verbraucht" ergibt. In Spalte "a) brauchbar" ist die Differenz zwischen "Zurückliefern" und der Endsumme in die Zusammenstellung über die als "unbrauchbar" usw. zurückgestell-ten Mun.Teile aufzunehmen. In Spalte "b) unbrauchbar usw." erscheint die Schlußsumme aus der "Zusammenstellung über die als unbrauchbar usw. zurückgestellten Mun.Teile". In Spalte "Fehlerzettel Nr." ist die Nr. des betreffenden Fehlerzettels zu vermerken.

 
Fertigungsergebnis:
 

In Spalte "a) Es sind gefertigt" sind Anzahl und Gegenstand der Ferti-gung usw. einzusetzen und dahinter der Einnahmevermerk. In Spalte "b) Bei der Fertigung sind entstanden" sind die Gegenstände aufzuführen, die wie z.B. Verschlußschrauben von Geschossen oder Pulver durch Übergewicht in den Packgefäßen als neu zu vereinnahmende Mun.Teile entstanden sind.

 
Pulverabrechnung:
 

Auf der Rückseite der Bedarfsberechnung ist die Pulverrechnung über

 

a) Treibladungspulver
b) Beiladungspulver

nach den vorgesehenen Spalten aufgeschlüsselt durchzuführen.

Für die Abrechnung von Zerlegearbeiten sind Inhaltsberechnungen nach Muster Anlage 9a zu verwenden. Ihre Aufstellung geschieht sinngemäß wie die einer B.B. Falls erforderlich, sind eingehende Abrechnungen über Pulver usw. auf der letzten Seite der I.B. vorzunehmen.

158.
Inhaltsbe-
rechnung
(Anl. 9)

Die gefertigte Munition bzw. die nicht verbrauchten oder fehlerhaften Mun.Teile sind von der Arbeitsstelle an die Mun.Verwaltungsabteilung mit Rückgabeschein in 2facher Ausfertigung nach Muster Anl. 10 zu-rückzuliefern.

159.
Rückgabe-
scheine
(Anl. 10)

Sammel-Rückgabescheine nach Muster Anl. 11 mit weiteren vorgedruck-ten Spalten über die Verwendung der Munition bei der Mun.Verwal-tungsabteilung z.B. Einlagerung oder Versand sind zulässig.

160.
Sammel-Rück-
gabescheine
(Anl. 11)

Über die bei den Mun.Arbeiten verbrauchten Werk- und Betriebsstoffe sind im Rahmen der Bedarfsberechnung, Verbrauchsbescheinigungen nach Muster Anl. 12 aufzustellen. Sie gelten bei dem verausgabenden Bezirk als Ausgabebeleg.

161.
Verbrauchs-
bescheinigung
über Werk-
u. Betriebs-
stoffe
(Anl. 12)

Die Verbrauchsbescheinigung gehört zur B.B. und ist ebenfalls vor Be-ginn der Mun. Arbeiten im Entwurf bzgl. des anschlagmäßigen Bedarfs aufzustellen. Betriebsstoffe für Munitionsarbeiten sind nach den Vor-drucken LE 210 und 211 der L.Dv. 488 zu empfangen und zurückzuge-ben. Diese Entnahme- und Rückgabescheine der Munitionsfertigungsabt. sind mit einem diagonalen Strich (von links unten nach rechts oben) zu versehen, zum Zeichen, daß die Abrechnung dieser Stoffe durch Ver-brauchsbescheinigung der Mun. Fertigungsabteilung erfolgt.

Beim Leiter der Fertigung sind Erfahrungsbücher mit einem Anhang für Zeichnungen usw. über die bei der Durchführung von Mun.Arbeiten ge-machten Erfahrungen zu führen. Für jedes Kaliber und für den Betrieb der Hülsenreinigung sind besondere Erfahrungsbücher anzulegen. Die Unterlagen für das Führen der Erfahrungsbücher sind von dem Arbeits-stellenleiter zu liefern. In das Erfahrungsbuch sind einzutragen:

162.
Erfahrungs-
buch
1.

Bes. Vorkommnisse wie Unglücksfälle, deren Ursache und Abhilfe,

2.

Nachteile und längerer Ausfall von Maschinen, Vorrichtungen, Mun.-Geräten usw.

3.

Verbesserungsvorschläge zu 2. und für das Einrichten der Arbeits-stellen,

4.

Erfahrungen bei Sonderaufträgen wie Zerlegen fremder Munition,

5.

Verwendung der Arbeitskräfte – Frauen oder Männer bei schwieri-gen Mun. Arbeiten,

6.

Bes. Kontrollmaßnahmen bei der Fertigung oder Verausgabung von Mun.Teilen.

Bei Erledigung größerer Mun.Arbeiten, die sich auf mehrere Tage er-strecken, sind vom Arbeitsstellenleiter Fertigungsmeldungen (2-fach) in einfacher Form dem Leiter der Fertigung einzureichen und von dort eine Ausfertigung dem Leiter der Mun.Anst. vorzulegen. Die Fertigungsmel-dungen sind täglich nach Arbeitsschluß aufzustellen und umfassen:

163.
Fertigungs-
meldung
1. Ergebnis der Arbeit,
2. reine Arbeitszeit,

3.

Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt nach Aufsehern, Vorarbeitern, Män-nern und Frauen).

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