I. Scharfe PatronenIII. VerpackungInhaltsverzeichnis
Munitionsvorschrift für Fliegerbordwaffen - Teil 1 - 7,9 mm Munition für MG 15 und MG 17
II. Platzpatronen
Die Platzpatrone 33.

Die Platzpatrone 33 (Abb. 12) besteht aus der Patronenhülse S.* oder der Patronenhülse S. (Stahl), dem Zündhütchen 30, der Pulverladung und dem Holzgeschoß 33. Für die Pa-tronenhülsen für Platzpatronen werden in der Regel Hülsen verwendet, die nach dem scharfen Beschuß ein- oder zweimal instand gesetzt sind. Die Hülsen haben je nach Be-schußzahl ein oder zwei am Pulverarm in die Hülse eingepreßte Rändel. Fehlt das Rändel, so handelt es sich um eine noch unbeschossene Hülse, die wegen geringer Fehler von der Verarbeitung zu scharfen Patronen aus-geschlossen wurde. Die Pulverladung – Nz.Pl.Patr. R.P. (1,5x1,5/0,75) – besteht aus 1 mm langen Röhrchen von etwa 1 mm Außen- und 0,6 mm Innendurchmesser und ist von graugrünlicher Färbung; sie ist durch einen Fließ-pappepfropfen festgelegt. Das Geschoß ist aus rot gefärbtem Erlenholz hergestellt. Es wird nach Einbringen der Pulverladung und des Flußpapierpfropfens in die Patronenhülse eingesetzt. Das Einziehen des oberen Hülsenrandes gewährt dem Geschoß seinen festen Sitz in der Hülse.

Das Zündhütchen wird weder vernietet noch lackiert.

Die Platzpatrone 33 wird zu Zielübungen und bei Gefechtsübungen verwendet.

Abb. 12 Die Platzpatrone 33

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