I. Scharfe PatronenII. PlatzpatronenInhaltsverzeichnis
Munitionsvorschrift für Fliegerbordwaffen - Teil 1 - 7,9 mm Munition für MG 15 und MG 17
I. Scharfe Patronen
E. Patronen
Abb. 11 Patronen
Abb. 11a Patronen.
Eine Patrone (Abb. 11, 11a, 11b) besteht aus:

der Patronenhülse S.*1) oder der Patronenhülse S. (Stahl),

dem Zündhütchen 88 oder dem Zündhütchen 30,

der Pulverladung und

dem Geschoß.

In die Zündglocke der Patronenhülse S.* oder S. (Stahl) ist das Zündhütchen eingesetzt, und zwar so, daß das Deckblättchen des Zündhütchens dem Amboß der Patronenhülse gegenüberliegt und der Boden der Kapsel zu seinem Schutz gegen die Reibfläche um ein bestimmtes Maß versenkt ist. Das eingesetzte Zündhütchen wird durch Preßsitz in der Zündglocke festgehalten. Um ein Herausfallen des Zündhütchens auch beim Schuß zu verhüten, wird es vernietet. Das Vernieten geschieht an drei Stellen durch Eintreiben von Metall der Reibefläche in die Fuge zwischen Zündhütchen und Zündglockenwand der Ring-fuge. Zum Schutze des Zündsatzes und der Pulverladung gegen Feuchtigkeit von der Rei-befläche her wird die Ringfuge mit Lack abgedichtet. Zur Unterscheidung der einzelnen Patronenarten ist der Lack verschieden gefärbt.

Unterscheidungsmerkmal der Patronen S.m.K. L'spur und l.S. L'spur gegenüber S.m.K. bzw. l.S. ist die auf 10 mm Länge gefärbte Geschoßspitze.

Bei B-Patronen älterer Fertigung ist der tombakplattierte Flußstahlmantel an der Ge-schoßspitze hochglänzend verchromt.

Bei B-Patronen neuerer Fertigung ist das Geschoß vollkommen geschwärzt bis auf die Geschoßspitze, die auf die Länge von 10 mm die metallische Färbung der Tombakplattie-rung behält.

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