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Die deutsche Abwurmunition

Zeichn.-Nr.

Mark

AB 500-1
58 Mark 3
B

Boden

Serie K

Blatt 8
(Juli 1944)

 

Begriff:

Bodenmarkierungsbombe
mit 34 Mark 3 B
ohne Fallschirm

Einlagerung:
Gruppe VI

 

Füllung:

58 Mark 3 B

Gewicht d. Füllung:

ca. 186 kg

 
 

Gesamtgewicht:

ca. 280 kg

Zünder: des AB
oV-seit. Zdr. (69) E
mV-seit. Zdr. (89) B
m. Treibldg. 12 g

 
 

Abwurfwaffe:

Nur waagerecht - innenbord und außenbord - mittels Öse oder Warze

 
 

Hinweis auf Vorschriften:

 

 

Anmerkung:

Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden.

1.

Verwendungszweck

Die Bodenmarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Zielpunkten auf der Erde und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen.

2. Beschreibung
Die Mark AB 500-1
58 Mark 3 B
Boden besteht aus einer normalen AB 500-1, der 58 Mark 3 B

und je einen oV-seitigen und mV-seitigen Öffnungszünder enthält. Durch entspre-chende Zündereinstellung wird der Behälter, um genügend Streuung zu erzielen, in 500 m-Mindestöffnungshöhe über dem Boden geöffnet. Die Markierungen fallen he-raus und werden nach Auftreffen im Ziel entsprechend der eingestellten Zeit über die Zdr. (67) gezündet.

 

Zur Behinderung der Löscharbeiten sind die Mark 3 B am Ende mit einer kl. Zdldg. 34 versehen, die durch Wärmeeinwirkung gezündet werden. Die Markierungsbombe hat eine Gesamtbrenndauer von 15 Min. Die Brenndauer einer Mark 3 B beträgt 5 Min. Durch entsprechende Einstellung der Zdr. (67) brennen jeweils gleichzeitig etwa 20 Mark 3 B.

  Ausführungsarten
  Anzahl der
Mark.-Sätze
Mark.-Zeichen Farbe Sichtweite bei guten
Sichtverhältnissen (km)
 
  58 Dauerlicht rot 175  
  58 Dauerlicht grün 100  
  58 Dauerlicht gelb 175  
3. Verpackung
Transportkasten für SC 500 mit Beschriftung Mark AB 500-1
58 Mark 3 B
Boden.
4. Transport
Nur im Transportkasten. Der gefüllte AB ist transportsicher
5. Hinweis für die Lagerung
  Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden.
6. Achtung !
 

Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 3 B betreten; nichtgezündete sind wie Blindgänger zu behandeln.

7. Ballistik
  Siehe Leucht- und Markierungsbomben, Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geh.

Abwurfbehälter AB 500-1 m. 58 Mark 3 B

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