Die deutsche Abwurmunition |
Zeichn.-Nr. |
Mark |
AB 1000-3 |
Boden |
Serie K
Blatt 9 |
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Begriff:
Bodenmarkierungsbombe |
Einlagerung: |
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Füllung: 192 Mark 3 B |
Gewicht d. Füllung: ca. 615 kg |
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Gesamtgewicht: ca. 800 kg |
Zünder: des AB |
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Abwurfwaffe: Nur waagerecht - innenbord und außenbord - nur mit Warze |
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Hinweis auf Vorschriften:
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Anmerkung: |
Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden. |
1. |
Verwendungszweck |
Die Bodenmarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Zielpunkten auf der Erde und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen. |
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2. | Beschreibung |
Die Mark | AB 1000-3 192 Mark 3 B |
Boden besteht aus einem Kippschalenbehälter im Kaliber |
Kaliber 1000 kg, der 192 Mark 3 B und je einen oV-seitigen und mV-seitigen Öff-nungszünder enthält. Durch entsprechende Zündereinstellung wird der Behälter, um genügend Streuung zu erzielen, in 800–1000 m Mindestöffnungshöhe über dem Bo-den geöffnet. Die Markierungen fallen heraus und werden nach Auftreffen im Ziel entsprechend der eingestellten Zeit über die Zdr. (67) gezündet. |
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Zur Behinderung der Löscharbeiten sind die Mark 3 B am Ende mit einer kl. Zdldg. 34 versehen, die durch Wärmeeinwirkung gezündet werden. Die Markierungsbombe hat eine Gesamtbrenndauer von 35 Min. Die Brenndauer einer Mark 3 B beträgt 5 Min. Durch entsprechende Einstellung der Zdr. (67) brennen jeweils gleichzeitig etwa 28 Mark 3 B. |
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Ausführungsarten |
Anzahl der Mark.-Sätze |
Mark.-Zeichen | Farbe |
Sichtweite bei guten Sichtverhältnissen (km) |
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198 | Dauerlicht | rot | 180 | ||
198 | Dauerlicht | grün | 100 | ||
198 | Dauerlicht | gelb | 180 |
3. | Verpackung |
Transportgestell 3 für SC 1000. | |
4. | Transport |
Nur auf dem Tp.G. 3, der gefüllte AB ist transportsicher. | |
5. | Hinweis für die Lagerung |
Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden ! | |
6. | Achtung ! |
Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 3 B betreten; nichtgezündete sind wie Blindgänger zu behandeln. |
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7. | Ballistik |
Siehe Leucht- und Markierungsbomben. Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geh. |
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