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Die deutsche Abwurmunition

Zeichn.-Nr.

Mark

AB 1000-3
192 Mark 3
B

Boden

Serie K

Blatt 9
(Juli 1944)

 

Begriff:

Bodenmarkierungsbombe
mit 192 Mark 3 B
ohne Fallschirm

Einlagerung:
Gruppe VI

 

Füllung:

192 Mark 3 B
mit Zdr. (67)

Gewicht d. Füllung:

ca. 615 kg

 
 

Gesamtgewicht:

ca. 800 kg

Zünder: des AB
oV-seit. Zdr. (69) E
mV-seit. Zdr. (89) B
m. Treibldg. 24 g

 
 

Abwurfwaffe:

Nur waagerecht - innenbord und außenbord - nur mit Warze

 
 

Hinweis auf Vorschriften:

 

 

Anmerkung:

Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden.

1.

Verwendungszweck

 

Die Bodenmarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Zielpunkten auf der Erde und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen.

2. Beschreibung
  Die Mark AB 1000-3
192 Mark 3 B
Boden besteht aus einem Kippschalenbehälter im Kaliber
 

Kaliber 1000 kg, der 192 Mark 3 B und je einen oV-seitigen und mV-seitigen Öff-nungszünder enthält. Durch entsprechende Zündereinstellung wird der Behälter, um genügend Streuung zu erzielen, in 800–1000 m Mindestöffnungshöhe über dem Bo-den geöffnet. Die Markierungen fallen heraus und werden nach Auftreffen im Ziel entsprechend der eingestellten Zeit über die Zdr. (67) gezündet.

 

Zur Behinderung der Löscharbeiten sind die Mark 3 B am Ende mit einer kl. Zdldg. 34 versehen, die durch Wärmeeinwirkung gezündet werden. Die Markierungsbombe hat eine Gesamtbrenndauer von 35 Min. Die Brenndauer einer Mark 3 B beträgt 5 Min. Durch entsprechende Einstellung der Zdr. (67) brennen jeweils gleichzeitig etwa 28 Mark 3 B.

  Ausführungsarten
  Anzahl der
Mark.-Sätze
Mark.-Zeichen Farbe Sichtweite bei guten
Sichtverhältnissen (km)
 
  198 Dauerlicht rot 180  
  198 Dauerlicht grün 100  
  198 Dauerlicht gelb 180  
3. Verpackung
  Transportgestell 3 für SC 1000.
4. Transport
  Nur auf dem Tp.G. 3, der gefüllte AB ist transportsicher.
5. Hinweis für die Lagerung
  Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden !
6. Achtung !
 

Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 3 B betreten; nichtgezündete sind wie Blindgänger zu behandeln.

7. Ballistik
  Siehe Leucht- und Markierungsbomben. Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geh.

Abwurfbehälter AB 1000-3 m. 192 Mark 3 B

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