I. Allgemeines - B. Arten der UntersuchungInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten
I. Allgemeines
A. Zweck des Untersuchungsdienstes

1. Zu den wichtigsten Aufgaben der Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsan-stalten gehört die Erhaltung der Bestände an Munition und Munitionsteilen in stets brauchbarem Zustand.

2. Munition und Munitionsteile bestehen aus Stoffen, die zum Teil durch äußere Einflüsse oder infolge chemischer Zersetzung nachteiligen Veränderungen unterliegen, wodurch die Güte der Munition, unter Umständen sogar die weitere Verwendbarkeit, in Frage gestellt sein kann. Alle eingelagerten Bestände müssen daher bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Pflege laufend überwacht und besonderen Untersuchungen unterzogen werden.

3. Alle Untersuchungen haben den Zweck:
a.

die Kriegsbrauchbarkeit, Vollzähligkeit, vorschriftsmäßige Lagerung und vorschrifts-mäßige Bezeichnung der Munition und Munitionsteile festzustellen und zu überwa-chen, damit fehlerhafte Stücke nach den bestehenden Bestimmungen sofort instand gesetzt oder rechtzeitig durch brauchbare ersetzt werden können.

b.

Aufschlüsse über die Eignung der für die Lagerung verwendeten Munitions- und La-gerhäuser zu geben, damit bei deren Ungeeignetheit rechtzeitig entsprechende Maßnahmen für Umlagerung und Abstellung der Mängel getroffen werden können.

c. den baulichen Zustand der Munitions- und Lagerhäuser zu überwachen.
d.

aus den gewonnenen Erfahrungen über Lagerbeständigkeit der Munition und Muniti-onsteile Schlüsse für die Weiterentwicklung und Verbesserung zu ziehen und festge-stellte Mängel bei Neufertigung nach Möglichkeit künftig zu vermeiden.