Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten |
V. Untersuchen von unscharfen Munitionsteilen |
A. Laufende Untersuchung |
191. Beim Einlagern, Umlagern und vor dem Versenden von unscharfen Munitionsteilen erfolgt Untersuchung auf äußere Beschaffenheit der Packgefäße, bei unverpackten Ge-genständen auf deren äußere Beschaffenheit. |
Die Untersuchung ist stichprobenweise durchzuführen und erstreckt sich hierbei auf schädliche Einwirkungen aller Art, Feuchtigkeitseinflüsse, Beschädigungen und gegebe-nenfalls auf die Vollzähligkeit aller Einzelteile. |
Bei größeren Beanstandungen ist die Untersuchung weiter auszudehnen und entspre-chend den für die Jahresuntersuchung gegebenen Bestimmungen durchzuführen. |