Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten |
V. Untersuchen von unscharfen Munitionsteilen |
B. Untersuchung vor der Verarbeitung |
192. Die Untersuchung unscharfer Munitionsteile vor der Weiterverarbeitung erfolgt nach den Bestimmungen der einschlägigen Munitionsfertigungsvorschriften. |