VI. Untersuchen von Munitionspackgefäßen, Plantüchern, Haardecke, Stapelmaterial - C. HaardeckeAnlagenverzeichnisInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten
VI. Untersuchen von Munitionspackgefäßen, Plantüchern, Haardecke, Stapelmaterial
D. Stapelmaterial

221. Beim Einlagern oder Umlagern von Munition ist stets gleichzeitig auch das bei der Lagerung verwendete Stapelmaterial zu untersuchen.

Die ruhenden Bestände an Stapelmaterial sind außerdem alljährlich im Herbst bei trocke-nem Wetter zur Jahresuntersuchung heranzuziehen.

Das Stapelmaterial muß die vorschriftsmäßigen Abmessungen haben sowie vollkommen frei von Fäule und Wurmfraß sein. Es darf weder durchgehende Risse noch über 2 cm große durchfallende Rundäste aufweisen, da dadurch die Festigkeit des Holzes stark herabge-setzt wird. Große festverwachsene, die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigende Flügeläs-te sowie mittelgroße, nicht mehr als 1 cm breite und 10 cm lange Harzgallen sind gestat-tet. Stapelmaterial aus Fichten- und Tannenholz darf mittelfarbig (d.h. 40 v.H. der Ober-fläche ist farbig), Stapelmaterial aus Kiefernholz blaustreifig ist.

Untersuchungsberichte sind dem Ob.d.L. Gen.Qu. Chef Nachschub 4. Abt. nur bei beson-deren Vorkommnissen vorzulegen.