Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten |
VI. Untersuchen von Munitionspackgefäßen, Plantüchern, Haardecke, Stapelmaterial |
D. Stapelmaterial |
221. Beim Einlagern oder Umlagern von Munition ist stets gleichzeitig auch das bei der Lagerung verwendete Stapelmaterial zu untersuchen. |
Die ruhenden Bestände an Stapelmaterial sind außerdem alljährlich im Herbst bei trocke-nem Wetter zur Jahresuntersuchung heranzuziehen. |
Das Stapelmaterial muß die vorschriftsmäßigen Abmessungen haben sowie vollkommen frei von Fäule und Wurmfraß sein. Es darf weder durchgehende Risse noch über 2 cm große durchfallende Rundäste aufweisen, da dadurch die Festigkeit des Holzes stark herabge-setzt wird. Große festverwachsene, die Bruchfestigkeit nicht beeinträchtigende Flügeläs-te sowie mittelgroße, nicht mehr als 1 cm breite und 10 cm lange Harzgallen sind gestat-tet. Stapelmaterial aus Fichten- und Tannenholz darf mittelfarbig (d.h. 40 v.H. der Ober-fläche ist farbig), Stapelmaterial aus Kiefernholz blaustreifig ist. |
Untersuchungsberichte sind dem Ob.d.L. Gen.Qu. Chef Nachschub 4. Abt. nur bei beson-deren Vorkommnissen vorzulegen. |