V. Untersuchen von unscharfen Munitionsteilen - C. JahresuntersuchungVI. Untersuchen von Munitionspackgefäßen, Plantüchern, Haardecke, Stapelmaterial - B. PlantücherInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten
VI. Untersuchen von Munitionspackgefäßen, Plantüchern, Haardecke, Stapelmaterial
A. Munitionspackgefäße
1. Laufende Untersuchung

211. Alle bei der Munitionsfertigung frei werdenden Packgefäße sind vor Einlagerung, Wiederverwendung oder Abgabe an andere Dienststellen auf ihren Zustand zu untersu-chen. Soweit noch Inhaltszettel an den Packgefäßen vorhanden sind, müssen diese rest-los entfernt werden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Packgefäße nicht beschädigt werden, insbesondere der Farbanstrich möglichst unverletzt bleibt.

Die Instandsetzung beschädigter Packgefäße hat nach den Bestimmungen der L.Dv. 450/2 Ziff. 22 zu erfolgen.

2. Jahresuntersuchung

212. Die eingelagerten Munitionspackgefäße sind im Frühjahr bei trockenem Wetter zu untersuchen.

Aus jedem Aufbewahrungsraum sind stichprobenweise einige Packmittel auf ihrem Zu-stand zu untersuchen. Werden hierbei Mängel festgestellt, so ist die Untersuchung so weit auf die übrigen Bestände auszudehnen, bis ein klares Urteil über den Zustand der Bestände gegeben werden kann.

213. Die Packgefäße müssen sauber sein und dürfen keine Feuchtigkeitseinflüsse aufwei-sen. Der Anstrich muß gut erhalten sein. Vorhandene Eisenbeschläge müssen rostfrei, Messingbeschläge frei von Grünspan sein. Fehlerhafte Stellen sind gründlich zu reinigen. Körbe aus Rohrgeflecht dürfen keine Stockflechte zeigen, da durch diese das Rohr mürbe und brüchig und damit die Festigkeit des Geflechtes beeinträchtigt wird. Lederteile dürfen nicht verschimmelt sein. Sie sind mit Lappen und Bürste zu reinigen. Das Leder muß ge-schmeidig und biegsam sein. Harte und brüchige Lederteile sind mit Lederöl zu behandeln.

Bei der Lagerung von Packgefäßen sind vorhandene Lederstrippen nicht durch die Schnal-le, sondern nur durch die Lederschlaufe am Schnallstück zu stecken. Bei den zur Untersu-chung ausgewählten Packgefäßen mit Zinkeinsätzen für luftdichte Verpackung sind die Einsätze und Blechdeckel sowie Gummidichtungen auf gute Beschaffenheit zu untersu-chen.

Verschlüsse, Gelenkbänder, Überwürfe müssen ihren Zweck entsprechen und leicht gang-bar sein.

214. Besonderes Augenmerk ist auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Zubehörtei-le und Einlagen zu richten.

Vorhandene Filzplatten, Filzeinlagen, Gurtbänder müssen unbeschädigt, trocken und frei von Motten- und Ungezeiferfraß sein.

Feuchte und gestockte Teile dieser Art sind mit einer Bürste zu reinigen und an der Luft zu trocknen.

215. Packgefäße, die unter Feuchtigkeit gelitten haben, sind ebenfalls an der Luft zu trocknen. Um Rißbildung möglichst zu vermeiden, dürfen die Packgefäße dabei nicht der Zugluft ausgesetzt werden.

Mit je einem Packgefäß aus jedem Aufbewahrungsraum ist ein Verpackungsversuch durchzuführen. Bei Packgefäßen für luftdichte Verpackung durch Zinkeinsatz mit Deckel ist jedoch dabei auf das Verlöten zu verzichten.

Ergeben sich beim Verpackungsversuch Beanstandungen, so ist dieser an mehreren Pack-gefäßen der gleichen Art durchzuführen.

216. Über die Jahresuntersuchung der Munitionspackgefäße ist dem Ob.d.L. Gen.Qu. Chef Nachschub 4. Abt. nur bei besonderen Vorkommnissen zu berichten.

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