Vorläufige Anleitung für das Zusammensetzen von 2-cm Patronen (RNr. 1 bis 11)
Vorläufige Anleitung für das Zusammensetzen von 2 cm Patronen

12.

Einstellen der Pulvermaße

Das Einstellen erfolgt vor Beginn der Patronenarbeiten, beim Übergang auf eine neue Pulverlieferung und nach Instandsetzen der Pulverfüllmaschine. Die Richtigkeit der Pulverladungen ist auf Neigungs- bzw. Präzisionswaagen nachzuprüfen.

13. Nachprüfen der Pulverladungen

Während der laufenden Arbeiten haben Nachprüfungen der Pulverladungen an der Maschine

a) vor Beginn jeder Tagesarbeit,
b) bei Entnahme von Pulver aus einem neuen Packgefäß,
c) nach jeder Pause, vor Wiederaufnahme der Arbeit
zu erfolgen.

An jeder Füllstelle jeder Pulverfüllmaschine 10 Pulverladungen einzeln abfangen und nachwiegen. Die zulässige Gewichtstoleranz beträgt ± 0,15 g.

Die in die Kartuschbeutel einzubringende Pulvermenge richtet sich nach den Anga-ben auf den Pulverpackgefäßen für die einzelnen Geschoßgewichte.

14. Nachprüfen der mit Pulver gefüllten Hülsen
Alle Patronenhülsen auf Vorhandensein der Pulverladung prüfen.
15.

Einsetzen der Geschosse in die mit Pulver gefüllten Hülsen und Würgen der Patronen

Das Einsetzen der Geschosse sowie das Würgen der Patronen erfolgt in einem be-sonderen Raum mit der Maschine zum Einsetzen und Anwürgen der Geschosse für 2-cm-Patronen. Die Geschosse (2-cm-Sprgr. L'spur bzw. 2-cm-Sprgr.) werden fertig laboriert, also mit aufgeschraubtem Zünder zu Patronen verarbeitet. Zur Vermeidung von Unfällen ist die Maschine mit einem ausreichenden Panzerblechschutz zu verse-hen. Im Arbeitsraum dürfen sich nur soviel scharfe Geschosse bzw. fertige Patronen befinden, als zum glatten Fortgang der Arbeit unbedingt notwendig sind. Die ein-wandfreie Arbeitsweise der Maschine ist dauernd zu überwachen. Maßgebend für die Stärke des Anwürgens ist das vorgeschriebene Ausziehgewicht.

Zulässig ist auch das Einsetzen der Geschosse mit aufgeschraubtem Zünderersatz-stück. Bei diesem Verfahren ist der oben geforderte Panzerblechschutz nicht erfor-derlich.

Das Einschrauben des Zünders nach dem Patronieren erfolgt dann entsprechend Zif-fer 9 der Vorläufigen Vorschrift für das Laden der 2 cm Sprenggranaten L'spur.

16. Prüfen des festen Geschoßsitzes
Das Prüfen des festen Geschoßsitzes erfolgt durch die

Vorrichtung zum Prüfen der Ausziehgewichte (Schopper).

Die Geschosse müssen so fest in der Patronenhülse sitzen, daß sie sich weder in der Längsrichtung noch durch Drehen bewegen lassen. Das Ausziehgewicht beträgt für alle Patronen 200 – 250 kg.

Zum Prüfen des Ausziehgewichtes werden von den aus der Maschine zum Einsetzen und Anwürgen der Geschosse kommenden 2-cm-Patronen am Vor- und Nachmittag je Patronen entnommen und die Geschosse ausgezogen.

Wird die Grenze von 200 – 250 kg auch nur in einem Fall nach unten oder nach oben überschritten, so hat eine Wiederholung mit derselben Anzahl stattzufinden. Werden auch bei der Wiederholung die Bedingungen nicht erfüllt, so ist die Maschine zum Einsetzen und Anwürgen der Geschosse sofort anzuhalten und neu einzustellen.

Die Pulverladungen der ausgezogenen Patronen werden auf einer Pulverwaage ein-zeln nachgewogen. Das Ergebnis der ermittelten Ausziehgewichte sowie die festge-stellten Pulverladungen sind in ein Kontrollbuch einzutragen.

17. Prüfen der Maßhaltigkeit
(Ladefähigkeit, ganze Länge).
Die fertigen Patronen sind auf
Ladefähigkeit und
ganze Länge
mit den dafür bestimmten Lehren zu prüfen.
18. Untersuchen der Patronen auf äußere Beschaffenheit

Dieser Untersuchung, die lediglich durch Besichtigung erfolgt, werden sämtliche Pa-tronen unterworfen. Es ist insbesondere auf Rißbildung in der Patronenhülse am Ge-schoßzapfensitz zu achten. Die Hülsen müssen metallisch rein, frei von Rissen, Beu-len, Stauchungen und Quetschungen sein. Die Geschosse müssen einen gleichmäßi-gen, unbeschädigten Anstrich aufweisen, die Führungsringe müssen unbeschädigt sein. An Hülsen und Geschossen sind leichte Schrammen und Eindrücke, mit Aus-nahme am Führungsring, zulässig. Die Ringfuge muß gleichmäßig mit Lack ausgefüllt sein. Die Lage des Firmenzeichens, die Lieferungsnummer mit Ratenbuchstaben und des Fertigungsjahres muß an vorgeschriebener Stelle und einwandfrei ausgeführt sein. Bei dieser Arbeit sind zur Vermeidung von Oxydbildungen an Patronenhülsen Arbeiterinnen mit Schweißhänden nicht zu beschäftigen. Alle mit diesen Untersu-chungen beschäftigten Arbeiterinnen haben sich von Zeit zu Zeit die Hände mit Tal-kum einzureiben, um Schweißabsonderungen an den Händen zu verhüten. Auf den Arbeitstischen sind Behälter mit Talkum bereitzustellen. Die Tätigkeit der Arbeiterin-nen ist zu überwachen durch Entnahme von Stichproben aus den von den Arbeiter-innen als brauchbar erkannten Patronen.

19. Verpacken der Patronen

Die als brauchbar bezeichneten und mit Abnahmestempel versehenen Patronen wer-den wie folgt verpackt:

Jede Patrone wird in eine "Papphülse 2 cm" gesteckt; 100 gefüllte Papphülsen in einem "luftdichten Patronenkasten 2 cm" verpackt. Die Patronen sind so zu verpak-ken, daß sie innerhalb der Lage abwechselnd mit den Böden nach der einen oder an-deren Längsseite zeigen.

Die Patronen der folgenden Lagen sind so zu legen, daß stets ein Geschoß auf bzw. neben einer Hülse liegt.

Zur Erleichterung des Herausnehmens der ersten Patronen einer jeden Lage aus einem gefüllten Kasten ist um eine Patrone jeder Lage eine geeigneter Bandstreifen zu legen.

Das Auflöten des Deckels für den Blecheinsatz darf nur mit säurefreiem Lötmittel er-folgen. Schrauben dürfen nur mit dem Schraubenzieher eingezogen werden.

Alle Patronenkasten sind nach dem Verlöten auf Luftdichtigkeit zu prüfen. Hierzu ist eine Ecke des Deckelbleches etwa 40 mm von den Kanten entfernt mit einem etwa 3 mm großen Loch zu versehen. Ein Druck von 0,2 kg/cm² muß 3 Minuten halten. Nach der Prüfung ist das Prüfloch luftdicht zuzulöten. Undichte Patronenkasten werden zurückgewiesen.

Die gefüllten Patronenkasten erhalten je einen Inhaltszettel entsprechend den Vor-läufigen technischen Lieferbedingungen auf eine Längswand, auf die Kopfwand rechts davon und auf Innenseite Deckel mit einem Klebenmittel aus Kunstschellack wie Albertol oder Wackerschellack geklebt. Die Kasten sind an zwei gegenüberlie-genden Seiten durch Plombierzettel zu sichern. Auf die Plombierzettel ist der Abnah-mestempel zu setzen.

Alle 2-cm-Patr. Üb. werden nicht luftdicht verpackt.
20. Munitionsteile
Siehe Ziffer 2.
21. Werkstoffe, Betriebsstoffe
(Nach Bedarf.)

Zelluloselack, schwarz (Rh. 2021),

  Zelluloselackverdünner,
  "Papphülsen 2 cm",
  "Luftdichte Patronenkasten 2 cm",
  Inhaltszettel,
  Ersatzschellack (Albertol, Wackerschellack),
  Plombierzettel.
22. Maschinen, Vorrichtungen, Munitionsgeräte und Lehren

1.

Grenzlehrdorn 1 + 0,2.
2. Vorrichtung zum Einsetzen der Zündhütchen.
3. Vorrichtung zum Lackieren der Ringfuge.
4. Pulverfüllrohre.
5. Pulverfüllmaschine.
6. Maschine zum Einsetzen und Anwürgen der Geschosse.
7. Vorrichtung zum Prüfen der Ausziehgewichte (Schopper).
8. Grenzlehre für die Versenkungstiefe der Zündhütchen.
9. Gutlehre für die Ladefähigkeit der Patronen.
10. Lehre für die ganze Länge der Patronen.

11.

Abdruckvorrichtung zur Prüfung der Luftdichtigkeit der verlöteten "luftdichten Patronenkasten 2 cm".

Vorläufige Anleitung für das Zusammensetzen von 2-cm Patronen (RNr. 1 bis 11)