Die Munition der 3,7 cm Flak |
XIII. Untersuchen gelagerter Munition |
180. Es erfolgt nach Seite 69 und den folgenden der H.Dv. 454/9, und zwar: |
Untersuchen der ungeladenen Geschosse nach Ziffer 3 bis 5, |
Untersuchen der geladenen Geschosse sinngemäß nach Ziffer 6 bis 10, |
Untersuchen der Geschützpatronen nach Ziffer 20 bis 24. |