I. BeschreibungZeichnung 1: 7,5 cm Sprgr.Patr. 28 mit 7,5 cm Sprgr. 28 u. Brennzünder 30/45 M 39Inhaltsverzeichnis
Die Munition der 7,5 cm Flak M 36 (f), M 33 (f), M 30 (f) und M 17/34 (f) - Beschreibung und Behandlung
II. Behandeln der Munition
A. Vorschriften

57. Für das Verwalten der Munition – Lagern und Behandeln – gelten die Vorschriften:

L.Dv. 144b Munitionsbehandlung
L.Dv. 450/1 Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe.
B. Patronen mit Brennzünder 30/45 M 30
1. Allgemeines

58. Die Brennzünder 30/45 M 30 werden von den Patronen getrennt in besonderen Pack-gefäßen an die Truppe verausgabt und erst in der Feuerstellung aufgeschraubt.

59. Die Pulversätze dieser Brennzünder sind stark feuchtigkeitsempfindlich und neigen da-zu, sich unter dem Einfluß von Feuchtigkeit zu zersetzen. Zersetzte Pulversätze können zu Rohrzerspringern und Blindgängern führen.

Aus diesem Grunde werden die Brennzünder mit abdichtender Schutzkappe angeliefert.

Zünder mit unverletzter Schutzkappe sind zunächst als unbeschränkt lagerfähig anzuse-hen.

60. Die Feuerwerker oder Munitions-Unteroffiziere haben sich genauestens von der Brauchbarkeit der Zünder zu überzeugen. Auf Feuchtigkeit, Ausscheidungen, Grünspanbil-dung und verletzte Abdichtung ist besonders zu achten.

61. Das Verwenden von Zündern ohne Schutzkappe oder mit beschädigter Schutzkappe, bei denen nicht festgestellt werden kann, wann sie mit der Luft in Berührung kamen, ist verboten.

62. Zünder, deren Schutzkappen entfernt und nicht wieder erneuert wurden, sind inner-halb von 6 Tagen zu verschießen.

63. Die Zünder werden nicht vorgestellt.

Bereits gestellte Zünder können nur noch auf kürzere Brennzeit gestellt werden. Sie sind an dem rechteckigen Durchstich zu erkennen und müssen sofort verschossen werden.

2. Aufschrauben der Zünder

64. Da die Zünder sprengkräftig sind, d.h. eine Sprengkapsel besitzen, sind sie vorsichtig zu handhaben. Das Aufschrauben der Zünder hat mindestens 50 m vom Geschoßstapel entfernt zu erfolgen. Schußfertiggemachte Munition ist sofort wegzutragen. Verpackte Zünder sind getrennt vom Geschoßstapel zu lagern.

65. Vor dem Aufschrauben des Zünders ist der Verschlußstöpsel oder die Verschluß-schraube aus dem Geschoßmundloch zu entfernen. Dann ist der Zünder mit der Hand möglichst fest aufzuschrauben.

Zünder, die sich nicht willig aufschrauben lassen, sind an die zuständige Munitionsausga-bestelle zurückzusenden.

66. Die voraussichtlich benötigte Patronenmenge ist mit aufgeschraubten Zündern (aber ohne daß die Schutzkappen entfernt wurden) in der Feuerstellung zu lagern.

3. Entfernen der Schutzkappen

67. Sollen die Geschosse verfeuert werden, so sind vor dem Stellen in der Zünderstellma-schine die Schutzkappen wie folgt zu entfernen:

a)

Bei Schutzkappen aus Stanniol wird der im Kasten der Zünderstellmaschine vorhan-dene Schlüssel mit seiner Nase unter dem Wulst der Abhebevorrichtung, die sich am unteren Rand der Schutzkappe befindet, angesetzt und die Kappe mit Hebelwirkung eingerissen. Dann ist mit der Nase des Schlüssels auf der Abhebevorrichtung ent-langzufahren, die Kappe ganz abzureißen und zusammen mit der Vorrichtung zu ent-fernen. Etwaige Reste von Lack auf dem Zünder sind zu beseitigen.

b)

Bei Schutzkappen aus Hartpappe wird das Hermetoband abgerissen und die Kappe mit der Hand abgezogen.

4. Aufbringen neuer Schutzkappen

68. Ist Munition, bei der die Schutzkappen der Zünder zum sofortigen Verfeuern entfernt wurden, nach dem Schießen übriggeblieben, so sind die Zünder dieser Patronen mit Schutzkappen aus Hartpappe zu versehen, und zwar sofort nach Beendigung des Schies-sens.

Dies gilt sowohl für Zünder, die Kappen aus Stanniol hatten, als auch für solche, die mit Kappen aus Hartpappe versehen waren.

69. Zur Durchführung dieser Maßnahmen, durch die das Unbrauchbarwerden der Zünder verhindert werden soll, erhalten die Batterien Zünderschutzkappen aus Hartpappe und Hermetoband zugewiesen.

70. Die Schutzkappe aus Hartpappe wird über den Zünder geführt, bis ihre Einsiekung in die um die Zünderspitze laufende Rille einschnappt. Ein etwa 150 mm langes und 15 mm breites Stück Hermetoband wird über die Schließfuge zwischen Schutzkappe und Zünder-körper geklebt.

71. Bereits angestochene Zünder dürfen nicht mit Schutzkappe versehen werden. Wenn sie nicht sofort verschossen werden können, sind sie auszusondern und an die Munitions-ausgabestelle zurückzugeben.

72. Ferner besteht die Möglichkeit, auch Zünder mit beschädigter Kappe dadurch lagerfä-hig zu erhalten, daß man unmittelbar nachdem die Kappe beschädigt wurde, diese ent-fernt und durch eine neue aus Hartpappe ersetzt.

73. Zur Vermeidung von Rohrzerspringern und Blindgängern dürfen grundsätzlich nur ein-wandfreie Zünder, bei denen feststeht, daß sie nicht längere Zeit der Luft ausgesetzt waren, wieder mit neuen Kappen versehen werden. Zünder, für die diese Voraussetzun-gen nicht zutreffen, sind der Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

C. Patronen mit Zeitzünder 30/45 M 39 A

74. Diese Patronen werden an die Batterien mit aufgeschraubtem Zünder verausgabt.

75. Zum Schutz des Pulverkorns und zur Vermeidung von Korrosion im Innern der Zünder sind diese mit einer Schutzkappe aus imprägnierter Pappe versehen. Die Schutzkappe ist über den Zünderkörper gestülpt und die Schließfuge mit Hermetoband abgedichtet.

76. Die Feuerwerker und Munitionsoffiziere haben sich davon zu überzeugen, daß die Schutzkappen vorhanden und beschädigt sind.

77. Sollen die Geschosse verfeuert werden, so ist vor dem Stellen mit der Zünderstellma-schine oder dem Stellrad die Schutzkappe zu entfernen.

78. Bei nicht verfeuerten Patronen ist die Schutzkappe sofort nach Beendigung des Schießens wieder fest auf den Zünder aufzustecken und mit Hermetoband abzudichten. Eine Anzahl Schutzkappen sowie Hermetoband werden den Batterien zusätzlich geliefert.

D. Patronen mit Aufschlagzünder 24/31 M 1899–08

79. Die Zünder und die zugehörigen Zwischenstücke für Mundlochbuchse 40/47,5 werden der Truppe in besonderen Packgefäßen zugewiesen und erst in der Feuerstellung aufge-schraubt.

80. Nach dem Entfernen des Verschlußstöpsels oder der Verschlußschraube ist zunächst das Zwischenstück für Mundlochbusche 40/47,5 in das Geschoßmundloch einzuschrauben und mit einem geeigneten Schlüssel fest anzuziehen.

81. Für das Aufschrauben des Zünders gilt Abschnitt II B 2 dieser Vorschrift. Der Zünder ist nach dem Aufschrauben von Hand mit einem Schlüssel festzuziehen.

E. Verhalten bei Versagern

82. Beim Auftreten eines Versagers kann sofort von neuem abgezogen werden.

Versagt der Schuß abermals, so ist frühestens nach Ablauf einer Minute der Verschluß vorsichtig zu öffnen, damit die Patrone nur soweit ausgeworfen wird, daß man sie mit der Hand auffangen und aus dem Ladungsraum herausnehmen kann.

83. Bleibt beim Entladen die Granate im Rohr zurück, so daß nur die gefüllte Patronenhül-se ausgeworfen wird, so ist die Granate mit der Aush.Kart. der 7,5 cm Flak M 36 (f) he-rauszuschießen.

I. BeschreibungZeichnung 1: 7,5 cm Sprgr.Patr. 28 mit 7,5 cm Sprgr. 28 u. Brennzünder 30/45 M 39Inhaltsverzeichnis