Die Nebelmittel und ihre Handhabung, Heft 1 - Grundsätze für Nebelverwendung (G Nbl) |
A. Allgemeines |
1. Unter "künstlichem Nebel" wird
für den Truppengebrauch alles verstanden, was in Aus-sehen oder Wirkung dem
natürlichen Nebel oder Rauch ähnelt. |
2. Jeder Feindnebel kann mit
Luftkampfstoffen gemischt sein. Bei seinem Auftreten muß daher stets sogleich
die Gasmaske aufgesetzt und so lange getragen werden, bis durch Riech- und
Absetzprobe (H.Dv. 395/1) festgestellt ist, daß der künstliche Nebel harmlos
und frei von Kampfstoffbeimischungen ist. |
3. Die Wirkung des künstlichen Nebels beruht
darauf, daß die Lichtstrahlen von den schwebenden Teilchen abgelenkt oder
verschluckt werden. Sie durchdringen wohl zum größten Teil den Nebel, aber
geschwächt und zerstreut, daher ist es im Nebel zwar hell, doch sieht man nur
auf geringe Entfernung. |
4. Künstlicher Nebel hat den Zweck, Ziele und Bewegungen in deckungslosem Gelände der Sicht des Gegners zu entziehen oder ihn zu täuschen, also dem Feind die Abgabe geziel-ten Feuers zu unterbinden oder ihn zur Munitionsverschwendung zu verleiten. Nebel ist ein Kampfmittel der günstigen Gelegenheit. |
Als allgemeine Regel für die Nebelverwendung kann gelten, daß der
Verteidiger
im allge-meinen auf Nebel verzichten wird, um seine Sicht und Feuerwirkung
nicht zu schmälern, während der Angreifer Nebel einsetzt, um das gezielte
Feuer des Verteidigers auszuschal-ten und sich dadurch leichter an den
Verteidiger heranzuarbeiten. |
5. Der Einsatz von künstlichem Nebel ist
möglich: |
a) |
als Selbstvernebelung mit Nebelkerzen,
wenn der Nebel innerhalb der eigenen Trup-pe oder dicht vor sie gelegt wird,
oder mit Nebelzerstäubern für bestimmte Sonder-zwecke, |
b) |
als Feindvernebelung mit Nebelgeschossen
oder auf nahe Entfernung und bei güns-tigem Wind mit Nebelkerzen und
Nebelhandgranaten, wenn der Nebel den Gegner überdeckt oder unmittelbar vor
ihn gelegt wird, ferner
mit Nebel-zerstäubern bei Frie-densübungen zur Darstellung des geschossenen
oder durch Flugzeuge eingesetzten Nebels (15), |
c) |
als Scheinvernebelung mit Nebelkerzen zur Verschleierung
einer Selbstvernebelung und Zersplitterung des fdl. Feuers oder mit
Nebelgeschossen
zur Ablenkung der fdl. Aufmerksamkeit, wenn der Nebel – unabhängig von seiner
Lage – Täuschungszwek-ken dient. |
Feindvernebelung ist stets wirksamer als Selbstvernebelung, da der Gegner geblendet und ihn schon auf nächste Entfernung jede Sicht verhindert oder erschwert wird. |
Scheinvernebelungen versprechen nur dann Erfolg, wenn sie nicht als solche
vom Gegner erkannt werden. |
6. Jeder Nebeleinsatz zieht die
Aufmerksamkeit des Gegners auf sich und lockt meist sein Feuer heraus. Um die
feindliche Beobachtung und das feindliche Feuer von der taktisch wirksamen
Vernebelung abzulenken, können vorangehende oder gleichzeitige Scheinver-nebelung nützlich sein. |
7. Da der Einsatz von Nebelkerzen zu Bränden
führen kann (Abschnitt D), ist diese Aus-wirkung für die Durchführung der
Kampfhandlung zu berücksichtigen. |
8. Über Behinderung der Nachbartruppen und
Genehmigung größerer Vernebelungen sowie Zusammenwirken von Nebel, Feuer und
Bewegung siehe H.Dv. 300/II, Nr. 883 und 888. |