Anhang 1; BlitzschutzvorschriftAnhang 3; Merkblatt über die Behandlung von Nitrozellulosen und Anweisung für das Vernichten größerer Mengen Artilleriepulver in Röhren- oder StreifenformInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung

Anhang 2

Lagern und Behandeln von Munition bei größer Kälte
1.

Geschosse, Patronen und Kartuschen sind bis zum Laden des Geschützes in der ge-lieferten Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse, wie Tau, Sonne, Regen oder Schnee, zu schützen. Die Munition ist vor allem vor starken Tempera-turschwankungen und gegen Feuchtigkeit zu schützen. – Einlagern in Erdlöcher, An-bringen von Schutzdächern. Nicht in Stallzelten oder Stallräumen lagern; Ammoniak wirkt schädlich.

 

Munitionspackgefäße müssen bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit die Packgefäße nicht naß werden und bei Frost nicht zusammenfrieren.

 

Beim Lagern von Munition unter Plantüchern, Zeltbahnen usw. dürfen Abdeckplane nicht fest auf der Mun. oder den Packgefäßen liegen; in den Ecken und Kanten in einem Winkel von 45° verankern.

 

Bei Blechpackgefäßen darf sich an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öffnen der Packgefäße verhindert.

  Lagernde Mun. wöchentlich untersuchen, ohne zu zerlegen.
 

Leichte Oxydationserscheinungen sind wie folgt zu beheben: Geschosse, Kartusch- und Patronenhülsen mit gefettetem Lappen abwischen. Starkes Einfetten vermei-den.

2.

Alle Geschosse (besonders Führungsringe und Zentrierwulst), Kartuschen und Patro-nen müssen vor dem Laden gründlich von Schnee und Eis befreit werden.

3.

Zum Schutz gegen Kälte sind Kartuschen und Patronen – wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet – aus den Fahrzeugen zu entnehmen und in ihrer Verpackung mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzudecken.

4.

Sehr wichtig ist, daß Geschosse, Kartuschen und Patronen in möglichst gleichmäßi-ger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer la-gernde Kartuschen bzw. Patronen nicht durcheinander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursacht Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Ge-schosse und große Fehler beim Schießen.

5.

Es ist zu vermeiden, stark ausgekühlte Kartuschen und Patronen in wärmere Räume zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Kartusch- und Patronenhülsen niederschlägt. Folge: Kurzschüsse.

6.

Geschosse, Kartuschen und Patronen sind stets auf saubere Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

7.

Geschosse mit Dopp.Z. oder Dopp.Z. nicht aufgeschraubt sowie der dazugehörige Stellschlüssel sind – wenn möglich – in warmen, mindestens aber gegen Außenkälte geschützten Räumen zu lagern, da sich bei Temperaturen unter -20° C die Zünder und der Stellschlüssel nur schwer stellen lassen und infolge Fehlstellungen keine Sprengpunkte erzielt werden.

 

Wenn die Unterbringung der Geschosse mit Doppelzünder oder der nicht auf Ge-schossen aufgeschraubten Doppelzünder in gegen Außenkälte geschützten Räumen nicht möglich ist, so ist diese Munition durch gutes Bedecken vor Vereisung unbe-dingt zu schützen.

 

Doppelzünder, bei denen sich im Innern bei häufigem Temperaturwechsel Schwitz-wasser niedergeschlagen hat, vereisen bei Kälte und versagen beim Schuß.

 

Vor dem Stellen der Dopp.Z. sind diese und besonders die Stellnuten gut von Schnee und Eis zu reinigen, da sich sonst der Stellschlüssel nicht oder nicht richtig aufsetzen läßt.

 

Als Regen- und Vereisungsschutz sind Kopfzünder auf Geschossen mit Dichtungs-masse gelb M 262 dünn zu bestreichen. Dick bestrichenen werden müssen:

  zum Beispiel:
A.Z. 23 v (0,15):

Membrane mit oberer und unterer Fuge:

   

alle Fugen und Stellen, in denen sich Teile bewegen (Verzöge-rung).

A.Z. 23 umg. (0,15):

Wie A.Z. 23 v (0,15); ganz besonders jedoch die Fugen am Stell-körper: Gewindering.

Dopp.Z. S./60:

Sämtliche Ringfugen und die Membrane (Dopp.Z. S./60 Fl); vor-handenes Wachs in Ringfugen belassen.

8.

Bei großer Kälte ist mit dem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vor-sicht beim Öffnen des Verschlusses.

9.

Es können bei großer Kälte Zündverzüge oder Zündschraubenversager auftreten. Zündschraubenversager werden oft auf ungenügendes Anschlagen der Zündschrau-be durch den Schlagbolzen zurückzuführen sein, der durch das steifgefrorene Fett im Verschluß an seinem Vorschnellen behindert wurde. Es ist bei Versagern beson-ders wichtig mit dem Öffnen des Verschlusses mindestens 1 Minute zu warten und das Öffnen mit besonderer Vorsicht vor-zunehmen. Raum hinter dem Rohr frei.

10. a)

Bei großer Kälte möglichst nicht mit großer Ladung schießen. Dies gilt auch für schwere Geräte, deren Rohre angewärmt werden. Ladungen aus Ngl.-Pulver sind bei großer Kälte möglichst nicht zu verwenden, wenn Ladungen aus ande-ren Pulverarten vorhanden sind.

  b)

Zum Bekämpfen entfernter Ziele möglichst solche Geschützarten einsetzen, mit denen die geforderte Schußweite mit kleiner und mittlerer Ladung erreicht wer-den kann.

  c)

Muß unbedingt mit großer Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleiner und mittlerer Ladung abzugeben. Hierbei ist bei Geschützen, die Sonderkartuschen haben, als mittlere Ladung die höchste Ladung zu ver-stehen, die ohne Verwendung einer Sonderkartu sche gebildet werden kann.

11.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei deren Vereisung nicht mit Sprenggra-naten durchschossen werden.

12.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Gerätes und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

13.

Für die Behandlung der Munition der Luftwaffe siehe zusätzlich D 158 "Behandlung von Waffen, Gerät und Munition im Winter".

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