BlitzschutzvorschriftAnhang 2; Lagern und Behandeln der Munition bei großer KälteInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
Blitzschutzvorschrift
E. Blitzableitererde

15.

Die Blitzableitererde ist besonders sorgfältig zu verlegen.

16.

Zur Blitzableitererde sind in erster Linie vorhandene Anlagen, wie unterirdische Gas- und Wasserleitungen sowie Eisenbahngeleise usw., zu benutzen. Die Ringleitung bzw. der Blitzableiter ist, wenn keine andere Vorschrift besteht, auf dem kürzesten Weg mit diesen Anlagen zu verbinden.

17.

Sind keine geeigneten Anlagen vorhanden, so muß eine Blitzableitererde angelegt werden. Dazu wird ein Eisenrohr von mindestens 5 cm oder ein Stab von 2 cm Durchmesser so tief in die Erde versenkt, daß das Grundwasser erreicht wird. Ist der Grundwasserspiegel tiefer als 5 m, so genügt bei feuchtem Boden ein 5 m langes Rohr oder Stab. Bei trockenem Boden muß die Erde entweder immer feucht gehalten werden, oder es müssen Ausläufer, am besten Eisenplatten von mindestens ½ m², verlegt werden, damit der Übergangswiderstand des Erdleiters zur Erde klein genug wird.

F. Verbinden von Blitzschutzanlagen
18.

Liegen Munitionslager unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften nach H.Dv. 450 bzw. L.Dv. 450/1 näher als 50 m beieinander, so müssen die Blitz-schutzanlagen miteinander verbunden werden.

19.

Mehrere Munitionslagerhäuser können durch eine gemeinsame Anlage geschützt werden. Der Schutz kann durch eine Stange erreicht werden, deren Höhe größer ist als der weiteste Abstand von den Häusern. Werden mehrere Stangen aufgestellt, so muß jedes Gebäude im Schutze von mindestens einer Stange stehen, d.h. der Ab-stand des entferntesten Teiles des Gebäudes von der nächsten Stange darf nicht größer sein, als die Höhe der Stangen beträgt. Die Stangen müssen durch eine un-terirdische Ringleitung mit-einander verbunden werden.

20.

Haben Munitionslager, die näher als 50 m beieinanderlegen, jedes für sich eine Blitz-schutzanlage (z.B. durch Stangen, Drahtnetz usw.), so müssen die Ringleitungen unterirdisch miteinander verbunden werden.

G. Ausnahmefall
21.

Sind Munitionslager aus besonderen militärischen Gründen ausnahmsweise in hohen Gebäuden oder Gebäudegruppen untergebracht, so daß frei stehen-de Blitzableiter nicht aufgestellt werden können, so müssen von den höchs-ten Punkten möglichst geradlinige Blitzableiter an der Außenseite des Hau-ses auf dem kürzesten Wege zur Ringleitung abwärts geführt werden. Das Munitionslager ist aber auch dann nicht völlig gegen Blitzschutz gesichert.

22. Kurze Auffangestangen auf Giebelecken sind von Vorteil.
23.

Firstrinnen, Abfallrohre, Dachrinnen und andere metallische Massen sind mit dem Blitzableitern zu verbinden; sie können auch als Ableiter benutzt werden.

24.

Auf langen Dächern sind auf dem First ebenfalls ein oder mehrere Blitzableiter anzu-bringen. Doch hat die Ableitung auf dem kürzesten Wege zu beiden Seiten des Hau-ses abwärts zur Ringleitung zu erfolgen.

25.

Bodenräume sind nicht mit Munition, leicht entzündlichen Stoffen oder Metallmassen zu belegen.

26.

Es empfiehlt sich, die Munition möglichst von den Außenwänden der Gebäude abzu-rücken.

H. Leitungsdrähte
27.

Alle Leitungsdrähte, insbesondere solche von Licht- und Fernsprechleitun-gen, sind aus den Munitionsräumen zu entfernen.

28.

Bei Verwendung elektrischen Lichtes wird am vorteilhaftesten ein Steckkontakt für eine Handlampe einige Meter vom Lager entfernt angebracht.

29.

Ausnahmefall: Leichtleitungen, die in größere unterirdische Munitionslager führen, können in diesen belassen werden. Es ist jedoch vor dem Eingang in das Lager eine mindestens 1 m lange Unterbrechungsstelle zu schaffen. Die Lichtleitung darf nur eingeschaltet werden, solange gearbeitet wird und keine Gewittergefahr besteht. Vgl. im überigen H.Dv. 188. Ist die Zuleitung zum Lager eine Freileitung, so muß sie durch Überspannungsableiter gegen Überspannung durch Blitzeinschlag gesichert werden.

  Tragbare Akkumulatorenlampen sind gestattet.
J. Untersuchen
30.

Nach jedem Gewitter sind die Blitzableiter auf Brand- und Schmelzstellen zu untersuchen und Kontaktfehler abzustellen.

 

Die Untersuchung der unterirdischen Verbindungen ist nur in Ausnahmefällen nötig.

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