D. Unterbringen und Lagern der Munition, AllgemeinesII. In feldmäßigen MunitionslagernInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
D. Unterbringen und Lagern der Munition
Allgemeines

I. In Feuerstellungen

25.

In den Feuerstellungen muß an den Geschützen und Werfern ein Handbedarf zum je-derzeitigen sofortigen Gebrauch bereit sein. In erster Linie kommt hierfür die von den Gefechtsbatterien usw. mitgeführte Munitionsausrüstung in Betracht, die im Be-wegungskriege und, soweit sie in vorschriftsmäßigen Truppenfahrzeugen unterge-bracht ist, zweckmäßig solange wie möglich in diesen belassen wird. Für regelmäßige und gründliche Lüftung der Fahrzeuge bei trockenem Wetter ist zu sorgen. Schutz der Munition, insbesondere der Kartuschen und der Patronen gegen Sonnenstrahlen ist im Hinblick auf gleichmäßiges Verhalten beim Schießen unter allen Umständen anzustreben (Bedecken mit Tüchern, Pappe, Brettern, Zweige usw.).

 

Wenn zwingende Gründe (Fliegerschutz, feindliches Feuer usw.) das Entfernen der Fahrzeuge aus der Feuerstellung verlangen, was meist nur vom Batterieführer zu übersehen ist, muß der Handbedarf griffrecht für die Bedienung niedergelegt wer-den; Kartuschen und Nahkampfmittel möglichst sofort splittersicher, Geschosse we-nigstens wettergeschützt, Kartuschen, Nahkampfmittel, Sprengmittel und Geschos-se unter sich getrennt lagern. Ob die Munition zum Verringern der Brandgefahr aus der Verpackung zu nehmen und diese zu entfernen ist, ist zu erwägen. Die Menge der aus den Packgefäßen entnommenen Munition ist jedoch begrenzt. Sie darf nur so groß sein, daß sie bei einem raschen Stellungswechsel wieder verpackt und mit-genommen werden kann. Die zum Verpacken erforderlichen leeren Packgefäße müs-sen daher in nächster Nähe der Feuerstellung bereitgehalten werden. Der Rest der Munition wird außerhalb der Geschützstände ebenerdig in Stapeln, am besten aber in feindwärts geschlossenen Nischen gelagert; diese werden in eine vorliegende Deckung oder in zwischen den Geschützständen anzulegende Verbindungsgräben eingeschnitten. Das Lagern der Munition z.B. in tiefen Gruben, Unterständen oder Stollen ist unzweckmäßig, da diese feucht und schwer zugänglich sind. Deckungen in solchen Räumen sind infolge des engen Einschlusses der Munition von gesteiger-ter Wirkung.

 

Der untere Rand der Munitionsnischen liegt zweckmäßig etwa 20 cm über der Gra-bensohle, der obere Rand so tief unter dem gewachsenen Boden, daß sich das Erd-reich über der Nische selbst freischwebend trägt (etwa 60 cm). Solche Nischen bie-ten der Munition guten Schutz, lassen sich leicht und ohne Behelfsmittel herstellen und gestatten schnelle Munitionsentnahme. Der Zwischenraum zwischen zwei Ni-schen muß mindestens 1 m betragen.

26.

Gestatten die Verhältnisse – Stellungskrieg – einen sorgfältigen Ausbau der Stel-lung, so muß man auf den Munitionsschutz vermehrte Sorgfalt verwenden. Er-schwert wird diese Aufgabe häufig dadurch, daß den Batterien dann mehr Munition zugewiesen wird. Diese muß man in zahlreichen kleinen Munitionsnischen unterbrin-gen, die außerhalb der Feuerstellung dem Gelände an-zupassen sind.

 

Als Anhalt für die Größe der Stapel oder Nischen können folgende Zahlen dienen:

für Geschosse bis   2 cm Rohrweite bis zu

300 Schuß

für Geschosse bis   7,5 cm Rohrweite bis zu

150 Schuß

für Geschosse bis 15 cm Rohrweite bis zu

60 Schuß

für Geschosse über 15 cm Rohrweite bis zu

30 Schuß

Ist stärkerer Ausbau der Deckungen möglich, so muß man vermehrt für Lüftung, Entwässerung, Wetter- und Fliegerschutz sorgen, und zwar um so mehr, je flacher das Gelände und je höher der Grundwasserstand sind. Die Zufahrtswege muß man gegen Sicht aus der Luft tarnen (21).

27.

Wenn in Ausnahmefällen für kurze Zeit das Anhäufen großer Munitionsmassen bei den Feuerstellungen nötig wird, so läßt sich meist nur für Wetterschutz sorgen. Häufig lassen sich aber Geschoßtrichter als Schutz gegen feindliches Feuer schnell herrichten (Knüppelroste einlegen).

 

Beim Lagern der Munition in Feuerstellungen der Verstärkungsbatterien vor Angriffen kann es genügen, die Stapel nur gegen Fliegersicht mit Drahtgeflechtsrahmen zu bedecken, die mit der Bewachung des Umgeländes bekleidet sind.

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