C. Transport der MunitionI. In FeuerstellungInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
D. Unterbringen und Lagern der Munition
A. Allgemeines

17.

Vorschriften, die für alle Fälle gelten, lassen sich für das Unterbringen der bei der Truppe befindlichen Munition im Felde nicht geben. Die Art der Munitionslagerung wird vielmehr wesentlich beeinflußt von der Kampfweise und der Gefechtslage, vom Gelände, von der verfügbaren Zeit und den vorhandenen Kräften und Mitteln zur Schaffung geeigneter Lagerstellen. Es können daher nur allgemeine Hinweise gege-ben werden, auf Grund deren jeder für das Lagern der Munition verantwortliche Führer (Batterieführer, Kolonnenkommandeur, Vorstand eines Munitionslagers usw.) selbst zu erwägen hat, wie in jedem Einzelfall zu handeln ist. Die vorgesetzten Dienststellen haben sich von Zeit zu Zeit von der zweckmäßigen Lagerung und Un-terbringung der Munition zu überzeugen. Bei groben Verstößen gegen die Lagervor-schriften müssen sie sogleich durch besondere Anordnungen eingreifen. Im übrigen ist der Selbständigkeit der für das Unterbringen usw. verantwortlichen Führer ein Spielraum zu lassen. Sorgfältige Bewachung der verschiedenen Munitionslager ist erforderlich.

18.

Grundsätzlich darf die Truppe nur Munition annehmen, die trocken und brauchbar ist; sie ist also vor dem Einlagern zu untersuchen (54 ff.).

 

Zünder und Kartuschen, die feucht aussehen, darf man unter keinen Umständen la-gern. Ist solche Munition noch schußsicher (93), so ist sie als erste zu verbrauchen, vergeht bis dahin noch längere Zeit, zurückzuweisen. Ist die Munition nur außen, z.B. beim Übernehmen im Regenwetter, naß geworden, die Feuchtigkeit aber nicht in das Innere eingedrungen, so ist sie baldigt in geeigneter Weise (Abtupfen, ohne die Wachsabdichtungen usw. zu zerstören, Luftdurchzug) zu trocknen. Sind nur die Packgefäße, Zünderkappen usw. feucht geworden, während die Munition selbst trocken blieb, so muß man vor dem Einlagern die Packgefäße usw. trocknen oder gegen trockne umtauschen. Munition, die in tadellosem, trockenem Zustand einge-lagert wurde, wird auch durch längeres Lagern nicht unbrauchbar, wenn es sachge-mäß geschieht.

19.

Stets muß man die Munitionsarten und innerhalb dieser die verschiedenen Muniti-onssorten getrennt voneinander lagern. Bei getrennter Munition sollen, wenn mög-lich, Geschosse und Kartuschen nicht zusammenliegen, damit beim Brennen von Kar-tuschen nicht auch Geschosse detonieren. Auch Nebelkerzen und Nebelhandgrana-ten sind nicht mit anderer Munition in einem Raum zusammenzulagern.

20.

Die Munition muß man vor Witterungseinflüssen schützen; die Luft muß von allen Seiten, auch von unten her, freien Zutritt haben. Deshalb ist es nötig, daß man die Munition nie unmittelbar auf den Erdboden, sondern stets auf luftdurchlässige Un-terlagen lagert. Am besten haben sich hölzerne Knüpelroste bewährt, die so hoch über den Erdboden angeordnet werden, daß die unterste Munitionslage 10 bis 20 cm vom Erdboden entfernt ist. Der Grundwasserstand ist zu berücksichtigen. Für sorg-fältiges Entwässern der Lagerstätten ist zu sorgen. Liegt die Munition in Erdnischen, Räumen usw., so muß sie von den Wänden mindestens 40 cm entfernt bleiben. Ge-schoßzünder sollen möglichst von der Wand abgekehrt liegen. Wetterschutz erreicht man durch Bedecken der Munition mit regen- und sonnendichten Stoffen (Zeltbah-nen, Deckplanen, teerfreie Dachpappe, Wellblechbögen usw.) von oben und an den dem Wetter ausgesetzten Seiten. Geschosse mit Schutzkappen sind, wenn sie nicht stehend untergebracht werden, mit der Spitze etwas höher zu lagern, damit Nässe von der Schutzkappe ablaufen kann. In Kasten oder Körben verpackte Hülsenkartu-schen muß man, soweit möglich mit dem Hülsenboden nach oben lagern, damit kein Wassen an die Ladung gelangt. Es ist darauf zu achten, daß sich Kartuschdeckel nicht lösen und die Teilladungen nicht in die Packgefäße fallen können.

21.

Ebenso wichtig wie Wetterschutz ist der Luftschutz der Munition; man erreicht die-sen durch Abrunden aller schattenbildenden Ecken und Kanten bei Anlage der Muni-tionslager und Munitionsausgabestellen und durch ihr Anpassen an die Farbtönung des Geländes. Im Freien gelagerte Munition ist in Munitionslagern mit den in den Ka-libereinheiten mitgeführten Deckplanen, in Munitionsausgabestellen mit Dachpappe oder anderen erreichbaren Mitteln zuzudecken. Die so hergerichteten Munitionssta-pel sind durch Aufwerfen von Erde, Laub oder Sand dem umliegenden Gelände anzu-passen. Im Notfall sind auch Baumzweige, Gesträuch usw. verwendbar, doch be-steht bei diesen eine erhöhte Brandgefahr. Besonders ist für das Unkenntlichmachen aller Zufahrtswege zu sorgen (26)2).

22.

Schutz der Munition gegen feindliches Feuer ist mit feldmäßigen Mitteln nur bedingt erreichbar. Splittersicheres Unterbringen der Munition3) in Nischen sowie Schutz ge-gen den Volltreffer kleiner Kaliber im Stellungskriege ist meist möglich und stets an-zustreben. Wo Grundwasser zutage tritt, läßt sich vielfach ein Splitterschutz durch Sandpackungen, durch Bretter- und Bohlenwände usw. herstellen. Schußsicheres Unterbringen gegen Volltreffer mittlere und schwerer Kaliber ist dagegen meist nicht möglich, wenn nicht Nachteile hingenommen werden sollen, die den Vorteil der Schußsicherheit aufheben (feuchte, dumpfige Räume, schwierige Fördermöglichkeit). Diese Erkenntnis wird dort, wo es sich um mehr als eine Batterieausführung handelt, meist dazu führen, den Haupschutz der Munition gegen feindliches Feuer in ihrer ge-schickten Verteilung im Gelände zu suchen, derart, daß der bei feindlichen Treffern entstehende Schaden auf möglichst geringe Munitionsmengen beschränkt bleiben muß. Geschosse werden durch Splitter im allgemeinen nur äußerlich beschädigt, während diese Kartuschen, Nahkampfmittel, Nebelkerzen und Leucht- und Signalmu-nition leicht entzünden können. Zünder erleiden meist derartige Beschädigungen, daß ihre Transport-, Lade- und Rohrsicherheit gefährdet oder aufgehoben werden kann. Zum Verringern der Brandgefahr muß man leere Packgefäße aller Art stets so-fort und soweit wie möglich von scharfer Munition entfernen (3).

23.

Beim Stapeln der Munition ist, soweit nicht schon durch Nr. 19 bedingt, und wenn es sich um größere Munitionsmengen handelt, das Anlegen mehrerer kleiner Stapel (26) zu bevorzugen, wodurch auch das Untersuchen, Reinigen usw. der Munition erleichtert wird. Dabei sind die Stapel übersichtlich, am besten schachbrettförmig, anzulegen.

 

Beim Verteilen der Munition auf mehrere kleinere Stapel ist die älterer, bereits länger lagernde und zuerst zu verbrauchende Munition (18) getrennt niederzulegen.

 

Die einzelnen Stapel muß man durch Tafeln mit Angabe über Zahl und Art der Muni-tion, Tag des Einlagerns und der letzten Untersuchung zu bezeichnen. Die älteste Munition und diejenige, deren Zustand baldigen Verbrauch erfordert, sind zu kenn-zeichnen und zuerst auszugeben.

 

Die erforderlichen Angaben zum Sondern der Munition nach Art oder Verschiedenhei-ten und das Erkennen dieser enthalten die Inhaltszettel (Anhänger) der Packgefäße und die Merkblätter über die Munition, H.Dv. 481.

24.

Die Schwierigkeiten, die sich der sachgemäßen Unterbringung der Munition entge-genstellen, wachsen naturgemäß mit der unterzubringenden Menge. Das Anhäufen von Munition in den Feuerstellungen ist für Bedienung und Gerät gefährlich; man muß es durch zweckmäßiges Auseinanderlagern der Munition zu vermeiden. Hiernach muß unterschieden werden zwischen der Munition in den Feuerstellungen und der Munition in Munitionslagerstellen außerhalb der Feuerstellungen. An jeder Stelle ist unter Berücksichtigung der Art und des Zustandes der Munition grundsätzlich die am längsten lagernde Munition zuerst auszugeben.

C. Transport der MunitionI. In FeuerstellungInhaltsverzeichnis