III. BeschreibungV. Einsatz
Gasabwehrdienst aller Waffen - heft 6 - Der Riechprobenkasten
Der Riechprobenkasten
IV. Verwendung

10. Der Riechprobenkasten darf nur beim Unterricht durch einen Offizier in einem ge-schlossenen, zugfreien Raum, also nicht im Freien, in Gebrauch genommen werden.

11. Um die Gasspürer mit den verschiedenen Kampfstoffen bekannt zu machen, entnimmt der unterrichtende Offizier dem Kasten diejenige Kampfstoffprobe, deren Geruch vorge-führt werden soll, schraubt das Kopfstück ab, entfernt den Glasstöpsel und läßt die ein-zelnen Leute der Reihe nach an der geöffneten Flasche kurz riechen, ohne sie aus der Hand zu geben. Damit die geringe Menge des in der Flasche enthaltenen Kampfstoffes nicht zu schnell verfliegt; darf hierbei die Flasche nicht länger als eine halbe Minute ge-öffnet bleiben. Vor Benutzung der Perstoff (Grünkreuz) enthaltenden Flasche ist sie eine halbe Minute geöffnet stehenzulassen. Unnötiges Hin- und Herschwenken oder Hineinbla-sen in die Flasche ist zu vermeiden. Es ist ferner unzulässig, mehrere Flaschen zugleich dem Kasten zu entnehmen.

12. Besonders ist darauf zu achten, daß die eingeschliffenen Glasstöpsel der Flaschen nicht untereinander vertauscht werden, da sonst die Gerüche einander überdecken und dann nicht mehr das richtige Bild ergeben.

Die Flasche ohne Geruchswirkung ist zur Prüfung zu verwenden, ob der Gasspürer kampf-stofffreie von kampfstoffhaltiger Luft unterscheiden kann. Zwischen den einzelnen Ge-ruchsproben muß den Leuten Gelegenheit gegeben werden, frische Luft zu schöpfen (z.B. am geöffneten Fenster).

13. Die namentliche Inhaltsbezeichnung ist auf dem Boden der Behälter angebracht, da-mit sie nicht ohne Absicht des Vortragenden von den Unterrichtsteilnehmern abgelesen werden kann.

14. Bei den Flaschen mit ätzenden Kampfstoffen (Lost und Lewisit) ist darauf zu achten, daß der Glasstöpsel nur am Handgriff angefaßt wird, da sich immer auf dem eingeschliffe-nen Teil etwas flüssiger Stoff niederschlägt (mit dem Auge erkennbar), der bei Berührun-gen leicht Verätzungen hervorrufen kann. Aus demselben Grunde ist es unbedingt zu ver-meiden, beim Riechen die Flaschenöffnung mit der Nase zu berühren.

15. Ist doch eine Spur des Kampfstoffes an die Haut geraten, so ist die Hautstelle sofort 10 Minuten lang mit einem mit Schutzlösung getränkten Wattebausch (oder Lappen) ab-zureiben, der mehrmals zu erneuern ist. Nach dem Gebrauch des Kastens soll sich der Un-terrichtsleiter auf jeden Fall die Hände gut mit Wasser und Seife waschen.

16. Bei Blaukreuz ist zu beachten, daß infolge der geringen Flüchtigkeit des festen Stof-fes der Geruch der Probe sehr schwach ist und Reizungen der Schleimhäute erst bei kräf-tigem Riechen nach einiger Zeit eintreten. Es empfiehlt sich daher diese Probe zuletzt vorzunehmen und an ihr kräftiger riechen zu lassen als an den anderen.

17. Nach Gebrauch überzeugt sich der Offizier von dem richtigen Verschluß jeder einzel-nen Flasche, stellt sie ordnungsgemäß in den Kasten, den er dann verschließt und dessen Schlüssel er an sich nimmt. Den ganzen Kasten hat er dann wieder unter Verschluß zu nehmen.

18. Da die Stoffe "1. Perstoff" und "5. Klop" sich bei häufigerem Öffnen der Fläschchen in einiger Zeit verflüchtigen, ist der Riechprobenvorratskasten beigegeben. Ist einer dieser Stoffe verbraucht oder muß aus anderen Gründen ein Umtausch vorgenommen werden, so ist die betreffende ganze Riechprobe, also Flasche mit Behälter, aus dem Vorratskas-ten zu ersetzen. Der Austausch der Flaschen allein ist untersagt (Nr. 7, letzter Absatz).

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