II. Verzeichnis der beim Schießen zu beachtenden VorschriftenIII. Angaben über die Munition, B. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der F.K. 16 n.A.
III. Angaben über

A.

Geschosse

1. Geschosse verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander verfeuert werden.

2. Geschosse gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklassen ergeben ballisti-sche Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zu anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichtigen.

3. Bei den Geschossen mit einschraubbarem Kopf muß dieser völlig eingeschraubt sein; dann müssen die am Zusammenstoß von Kopf und Geschoßhülse eingeschlagenen kurzen, senkrechten Markenstriche mindestens zusammentreffen. Der Kopf darf jedoch noch wei-ter aufgeschraubt sein. Geschosse mit gelockerten Köpfen darf man nicht verfeuern; sie sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

4. Geschosse mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist der In 4 und dem Wa A zu melden.

5. Kleinere Beschädigungen des Führungsringes, die die Form nicht beeinträchtigen, muß man durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls glätten.

6. Führungsringe, die sich durch Beitreiben des Metalls nicht instandsetzen lassen, oder die beim Instandsetzen in der Form beeinträchtigt wurden, machen das Geschoß un-brauchbar. Desgleichen sind Geschosse mit anderen Beschädigungen, die nicht völlig be-seitigt sind, nicht zu verfeuern.

Auch Geschosse mit starken Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch- oder Kopf-gewinde darf man nicht verschießen. Alle derartigen Geschosse sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zurückzusenden.

7. Geschosse muß man sauber und trocken lagern und vor Sonnenstrahlen schützen. Alle Geschosse darf man erst kurz vor dem Gebrauch den Packgefäßen entnehmen. Für das Lagern der Munition in Feuerstellungen gilt H.Dv. 305, Abschnitt IV; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

Die Schutzhülse bei der K.Gr. rot P. darf man erst kurz vor dem Ansetzen abnehmen, da-mit die Lichtspur vor Feuchtigkeit und mechanischen Schäden geschützt bleibt.

8. Ausgepackte, aber vorläufig zum Schießen nicht nötige Geschosse sind wieder vor-schriftsmäßig zu verpacken.

9. Schmutzig gewordene Geschosse muß man vor dem Laden der Geschosses gründlich abwischen.

10. Bei Kälte muß man die Geschosse, besonders ihre Führungsringe, vor dem Laden gründlich von Eis und Reif befreien, da sonst ihr festes Ansetzen nicht möglich ist.

11. Geschosse darf man nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen, weil sich die Wärme des Rohres auf das Geschoß und den Zünder überträgt, wodurch das vor-zeitige Entzünden begünstigt wird.

12. Geschosse muß man vorsichtig handhaben und nicht werfen.

13. Geschosse, die beim Einsetzen in das Rohr klemmen, dürfen nicht gewaltsam ange-setzt werden, sondern sind zu entladen.

14. Entladen angesetzter Geschosse siehe Randnr. 77 ff.

15. Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihre baldige Abgabe an die Munitionsausgabestel-le ist zu sorgen.

Anstrich und Bezeichnung der Geschosse

16. Über den Anstrich der Geschosse siehe die Bilder auf Anlage 1 – 3.

Als besondere Kennzeichen haben die Geschosse der F.K. 16 n.A. einen 15 mm breiten roten Farbring unmittelbar über dem Führungsring.

17. Die Geschosse erhalten Kennzahlen für die Art des Sprengstoffes, den Monat und das Jahr des Ladens. Vierstellige Kennzahlen sind 10 mm unterhalb der Tellerfläche in 6 mm hohen Ziffern eingeschlagen und in 30 mm hohen arabischen Ziffern aufschabloniert. Ein- oder zweistellige Kennzahlen sind wie vor, jedoch jedesmal an zwei sich gegenüberliegen-den Stellen angebracht.

18. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:

1 oder 1000 = Sprengladung aus gepreß- tem Fp. 02 in Pappbüchse mit Magenisakitt festgelegt.
2 oder 2000 = Sprengladung aus gepreß- ter Grf. 88 in Pappbüchse
13 oder 1301 = in die Geschoßhöhlung
Fp. 60/40,1)
eingegossenes
14 oder 1400 = in die Geschoßhöhlung
Fp. 02.
eingegossenes

Das Erläutern anderer Kennzahlen für Ersatzsprengstoffe soll unterbleiben, weil ihre Zu-sammensetzung zu vielgestaltig ist. Für das Beurteilen aller eingegossenen Sprengstoffe gilt, H.Dv. 450, Randnr. 138; im Felde ist nach H.Dv. 305, Randnr. 75, zu verfahren.

19. Ort, Monat und das Jahr des Ladens der Geschosse sind etwa 15 mm über dem Füh-rungsring mit schwarzer Lackfarbe aufgestempelt, z.B. Ig. 2.35.

20. Die oberhalb der Zentriewulst an zwei sich gegenüberliegenden Stellen befindlichen römischen Ziffern, I, II, III, IV oder V geben die Gewichtsklasse an, zu der das Geschoß gehört.

21. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung muß man an die Ausgabestelle zurückge-ben.

Gewichtsangaben.

22.
Lfde.
Nr.
Geschoßart
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht der
fertigen
Geschosse
kg
Gewicht des
Sprengstoffes
einschl. d.
Zündladungs-
körpers etwa
kg
Zünder
 
Art der
Kartusche
Gewicht
der Kartusche
Art der
Verpackung
Gewicht
Art
Gewicht
kg
des leeren Pack-
gefäßes mit
Zubehör etwa
des gefüllten
Packgefäßes
etwa
kg
kg
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1
K.Gr. rot
6,62
0,4 gepreßt in
Pappbüchse

0,5 eingegossen
A.Z. 23 (0,15) (Ms)1)
1,220
a)
Hülsenkart. der F.
zu a) 1,45 (m.
2 Geschosse und 2
4,36
20,3
bei Geschos-
sen mit A.Z.
23 (0,15)
(aus Messing)
 
 
 
 
 
 
K. 16 n.A. 2. La-
Zdschr. C/12),
Hülsenkartuschen 2. La-
 
 
 
 
 
 
dung
1,31 (m. Zdh.)
dung in einem Muni-
 
 
6,37
Dopp.Z. S/60 (Ms)1)
0,960
b)
Zusatzkart. d. F.
zu b) 0,26
tionskorb der F.K. 16
 
 
 
 
 
 
K. 16 n.A.
 
n.A. Auf den Boden
 
 
5,83
A.Z. 23 v. (0,15)1)
0,430
c)
4. Ladung d. F.K.
zu c) 1,32
der Geschosse ist je 1
 
 
 
 
 
 
16 n.A.
 
Haltekappe 17 gelegt.
 
 
5,83
Dopp.Z. S/60 s1)
0,430
 
 
 
Diese Verpackung gilt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
f. alle Geschosse in
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Spalte 2. Die Licht-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
spur bei K.Gr. rot P.
2
K.Gr. rot
5,83
0,5 eingegossen
A.Z. 23 v. (0,15)1)
0,430
wie vor
 
ist durch eine aufge-
 
(Bo.Pr.)
 
 
Dopp.Z. S/60 (Lm)1)
0,430
 
 
 
steckte Schutzhülse ge-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
schützt. Anl. 7, Bild 1.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
K.Gr. rot P.
6,80
0,075 gepreßt
Bd.Z. f. 7,5 cm Pgr.2)
0,800
2. oder 4. Ladung d.
1,32
4 Zusatzkartuschen
10,0
16,0
 
 
 
 
 
 
F.K. 16 n.A.
 
und vier 4 Ladungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in einem Kasten für
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zusatzkartuschen und
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. Ladungen der F.K.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16 n.A. Anl. 7, Bild 2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kart. Vorlagen der
0,205
0,705
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F.K. 16 n.A. zu 10
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stück in einer Büchse
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für Kart.Vorl. K. 16
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anl. 7, Bild 3 u. 4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gewichtsklasseneinteilung der Geschosse3).

23.
Lfde.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Mittelgewicht
kg
Gewichtsklasse I
Gewichtsklasse II
Gewichtsklasse III
Gewichtsklasse IV
Gewichtsklasse V
1
2
3
4
5
6
7
8
9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1
K.Gr. rot
A.Z. 23 (0,15)
6,62
von 6,35 bis 6,46
über 6,46 bis 6,57
über 6,57 bis 6,67
über 6,67 bis 6,78
über 6,78 bis 6,89
 
 
Dopp.Z. S/60 (Ms)
6,37
von 6,10 bis 6,21
über 6,21 bis 6,32
über 6,32 bis 6,42
über 6,42 bis 6,53
über 6,53 bis 6,64
 
 
A.Z. 23 v (0,15)
5,83
von 5,56 bis 5,67
über 5,67 bis 5,78
über 5,78 bis 5,88
über 5,88 bis 5,99
5,99 bis 6,10
 
 
Dopp.Z. S/60 s
5,83
 
 
 
 
2
K.Gr. rot
A.Z. 23 v (0,15)
5,83
 
 
Dopp.Z. S/60 s
5,83
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
K.Gr. rot P.
Bd.Z. f. 7,5 cm Pgr.
6,80
––
––
––
––
––
 
 
 
 
 
 
 
 
 

II. Verzeichnis der beim Schießen zu beachtenden VorschriftenIII. Angaben über die Munition, B. ZünderInhaltsverzeichnis