III. Angaben über die Munition, D. VerpackungsmittelIV. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der F.K. 16 n.A.
III. Angaben über

E.

Maßnahmen gegen ohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

64. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauch-artig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

65. Grate, beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.

66. Das Rohr ist rechtzeitig nach Vorschrift zu entkupfern.

67. Die Geschosse sind mit dem Ansetzer oder Hebebaum, nicht mit der Hand anzuset-zen.

68. Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohrin-nern und zur Verbesserung der Streuungen bei.

69. Es ist möglichst oft durch das Rohr zu sehen, sofern es die Schußfolge gestattet. Kartuschdeckelreste oder sonstige Fremdkörper muß man sofort aus dem Rohr entfernen.

70. Bei lange dauerndem Schießen läßt man die Geschütze zum Reinigen und Abkühlen des Rohres abwechselnd ausfallen.

71. Während der Feuerpause ist der Verschluß offenzulassen.

72. Die Geschütze darf man erst kurz vor dem Schuß laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, beachte aber Randnr. 11 und 45, so ist die Mündungskappe auf-zusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.

73. Die empfindlichen Zünder werden 1 – 2 m vor dem Rohre scharf. Tarnmittel gegen Fliegersicht sind deshalb so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen des Rohres nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen (z.B. Zweige) in das Rohr fallen können.

74. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

75. Die für das Schießen im Frieden gültigen Vorschriften für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes enthält Heft 20 der A.V.A. (H.Dv. 200) und H.Dv. 236, Truppen-Übungsplatz-Vorschrift, Anhang 2, Seite 155 ff.

Berichte über besondere Vorkommnisse bei der Munition.

76. Dem Bericht über besondere Vorkommnisse bei der Munition ist ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster auf Seite 36 beizufügen.

Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzerspringern, so ist dies zu melden. Sprengstücke vom Geschoß, womöglich Photographien von dem zerstörten Geschütz, sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig.

Entladen angesetzter Geschosse.

77. a) Angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. S/60 dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ent-laden werden. Sie sind stets zu verfeuern.

b) Angesetzte Geschosse mit A.Z. darf man entladen.

Vor dem Entladen des Geschoßes muß man die Kartusche aus dem Rohr entfernen, einen Pfropfen Haardecke, Lappen oder Putzwolle in den Ladungsraum stecken und den Ver-schluß schließen. Das Rohr erhält waagerechte Stellung.

78. Die Ausdrehung für den Zünder im Entlader muß so groß sein, daß die Spitze des Zünders frei liegt. Dies ist vor dem Entladen festzustellen.

Erforderlichenfalls muß der Entlader weit genug ausgebohrt werden. Es ist auch dafür zu sorgen, daß in der Ausdrehung des Entladers keine Fremdkörper liegen. Der Entlader wird, mit der Aushöhlung nach dem Geschoß zu, von der Geschützmündung her in das Rohr ein-gesetzt und mittel zwei am Hebebaum befestigter Bindestränge langsam gegen das Ge-schoß geschoben. Die Leute, die an den Bindestricken ziehen, dürfen diese nicht um die Hand schlingen; sie müssen sich möglichst weit hinter der Geschützmündung ausstellen. Das Geschoß wird dann mit gleichmäßigem, nicht zu starkem, sofern es aber klemmt, mit etwas kräftigerem Druck bis nahe an den Verschluß zurückgedrückt. Durch Stoßen mit dem Hebebaum oder Wischer kann der Zünder scharf werden und sich vorzeitig entzün-den oder der Verschluß beschädigt werden. Sollte das Geschoß zu fest sitzen, so muß man es mit der kleinsten Ladung verschießen. Der letzte Satz im Absatz (1) der Randnr. 82 ist zu beachten.

Wenn das Geschoß gelockert ist, wird der Verschluß geöffnet und mit der Hand das He-rausfallen des Geschosses verhindert. Das Geschoß wird vorsichtig herausgenommen.

79. Während des Entladens muß das Gelände in der Schußrichtung mindestens 500 m, zu beiden Seiten der Schußrichtung mindestens 200 m frei sein. Nur die mit dem Entladen Beauftragten verbleiben am Geschütz.

80. Rohrinneres, Geschoß und Kartusche sind zu reinigen.

81. Zünder auf angesetzt gewesenen und entladenen Geschossen sind nicht lade- und rohrsicher, aber beföderungssicher.

82. (1) Sollte der sehr selten vorkommende Fall eintreten, daß ein Geschoß mit dem Füh-rungsring in die Züge eingedrungen ist, weil das Pulver in der Kartusche nur teilweise ver-brannte, so ist es mit einer anderen Kartusche – größte Ladung – herauszuschießen. (2). Zum Abfeuern ist eine lange Abzugsleine (durch Anknüpfen von Bindestricken herstellen) zu nehmen. Die Bedienung tritt beim Abfeuern, je nach den örtlichen Verhältnissen, in einen Sicherheitsabstand oder Unterstand unter (Mauern, Hauswände, Erdhügel bieten ebenfalls Schutz).

(2) Man darf jedoch das Geschoß nur herausschießen, wenn es nicht mehr als die bis zur Hälfte seiner Länge in das Rohr eingedrungen ist. Steckt es tiefer im Rohr, so sind weitere Anweisungen beim Wa.A. zu beantragen, Geschoß-, Zünderart, Stelle des Geschoßsitzes sind mitzuteilen; können die Anweisungen nicht abgewartet werden, so ist nach Absatz (1) zu verfahren.

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