III. Angaben über die Munition, B. ZünderIII. Angaben über die Munition, D. VerpackungsmittelInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der F.K. 16 n.A.
III. Angaben über

C.

Kartuschen

Schußfertigmachen der 1. bis 4. Ladung (60).

35. Soll mit der ersten Ladung geschossen werden, so sind Kartuschdeckel und Teilkar-tusche 2 aus der Hülse zu entfernen. Der Deckel ist dann wieder einzusetzen und bis auf die Teilkartusche 1 herunterzudrücken.

36. Die 2. Ladung ist schußfertig.

37. Soll mit der 3. Ladung geschossen werden, so ist nach dem Ansetzen des Geschos-ses zunächst die Zusatzkartusche (s. Anl. 7, Bild 2) der F.K. 16 n.A. in das Rohr einzule-gen. Hierauf ist die schußfertige 2. Ladung einzusetzen.

Da die Zusatzkartusche der F.K. 16 n.A. und die Teilkartusche 2 stets gleiches Gewicht haben, kann man vorhandene lose Teilkartuschen 2 als Zusatzkartusche für das Herstel-len der 3. Ladung verwenden.

38. Soll mit der 4. Ladung geschossen werden, so sind zunächst aus der schußfertigen 2. Ladung der Kartuschdeckel, die Teilkartusche 2 und die Teilkartusche 1 mit Grundla-dung zu entfernen. Hierauf ist die 4. Ladung mit der Beiladung nach unten (Kropf und Bleizinndraht nach oben) in die geleerte Hülse einzuführen, bis sie auf der Zündglocke ruht.

39. Die Kartuschen mit der 1. und 4. Ladung muß man vorsichtig einsetzen, da bei star-kem Anschlag des Hülsenrandes an den Ansatz der vorderen Keillochfläche die Pulverla-dung vorgleitet und Versager eintreten können.

Behandeln der Kartuschen.

40. Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen muß man sobald wie möglich wieder vor-schriftsmäßig verpacken.

41. Die Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen, sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

42. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzung zu bewahren und stets auf Haar-decke oder andere weiche und reine Unterlage, nie aber auf die bloße Erde zu legen.

43. Bei Hülsenkartuschen mit Zündschraube muß man vor dem Laden prüfen, ob die Zündschraube richtig sitzt. Die Bodenfläche der Zündschraube muß sich, wenn diese fest angezogen ist, mit der Bodenfläche der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt sein, darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig.

Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Schlüssel für Zündschrauben C/12 wieder fest anzuziehen.

Bei Kartuschen mit Zündhütchen muß dieses stets etwas versenkt liegen.

44. Kartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulvertempe-ratur und die Gasdrücke zunehmen. Man muß die Kartuschen so lagern, daß sie möglichst gleiche Temperatur haben. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meßkartuschen mitgeführt; Beschreibung und Gebrauch s. Seite 40.

45. Kartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern; Geschosse und Gerät werden dann unnötig beansprucht, außerdem ergeben sich Weitschüsse. Es besteht auch die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

46. Feucht gewordene Kartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursa-chen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

47. Nicht ladefähige Kartuschen darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

Stark verbeulte Kartuschen sind unbrauchbar.

48. a) Kommt ein Versager vor, so ist sofort von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versa-ger auf, dann nach etwa 1 Minute – Wartezeit mit der Uhr messen – auf Befehl des Ge-schützführers Kartusche ersetzen. Falls Zeit vorhanden, kann nach dem Drehen um etwa 180° oder Einsetzen in ein anderes Geschütz das Abfeuern dieser Kartusche nochmals versucht werden.

b) Beim Versagen der Zündschraube C/12 wird diese mit den zugehörigen Schlüssel (s. Anl 6) vorsichtig ausgeschraubt1).

Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist mit seinen drei Klauen fest in die Ausschnitte der Zündschraube einzusetzen, damit er nicht abgleitet (43).

c) Die Vorratszündschraube ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben1).

d) Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen muß man im bestehenden Zu-stande getrennt voneinander verpacken, kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern.

49. Kartuschhülsen, die nach dem Abfeuern nicht ausgeworfen werden, sind von der Mündung her nach rückwärts auszustoßen.

50. a) Die abgefeuerten Kartuschhülsen muß man so bald wie möglich verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult werden, und an die Munitionsausgabe abliefern.

b) Nicht verbrauchte Teilkartuschen muß man getrennt nach Arten verpacken, bezeich-nen und an die Ausgabestelle abgeben.

Die Maßnahmen zu a und b beschleunigen den Nachschub an Munition und sind daher wichtig.

Kartuschvorlagen.

51. Die Kartuschvorlagen haben den Zweck, das Mündungsfeuer bei Dunkelheit zu verrin-gern bzw. unsichtbar zu machen.

52. Die Kartuschvorlagen vergrößern die Streuung – besonders beim Schiessen mit klei-neren Ladungen – und sind daher nur anzuwenden, wenn Lage und Sichtverhältnisse es erfordern.

Schußfertigmachen der Hülsenkart. mit Kartuschvorlage.

53. Es werden bei der 1. Ladung eine, bei der 2. Ladung zwei und bei der 3. Ladung drei Kartuschvorlagen mitverschossen. Bei der dritten Ladung darf man nur Vorlagen verwenden, wenn die Hülsen Zündhütchen haben. Haben die Hülsen Zündschrauben, so darf man aus Sicherheitsgründen Kartuschvorlagen nicht verwenden.

54. Bei der 1. oder 2. Ladung legt man die Vorlagen gegen das angesetzte Geschoß, dann folgen die Kartuschen; bei der 3. Ladung liegt die Vorlage im Rohr zwischen der Zu-satzkartusche und der 2. Ladung.

55. Die 4. Ladung wird stets ohne Kartuschvorlage verfeuert, da diese keine Wirkung auf das Mündungsfeuer auszuüben vermag.

56. Kartuschvorlagen sind weder feuergefährlich noch explosionsfähig. Sie dürfen deshalb in jedem geheizten Raum aufbewahrt werden.

57. Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen.

58. Feuchte Kartuschvorlagen dürfen nicht verschossen werden, weil dann der Inhalt in Klumpen zusammengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht er-füllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen sind brauch-bar, nachdem die Füllung in den Beuteln wieder möglichst fein zerdrückt ist.

59. Kartuschvorlagen verursachen Rosten der Rohre, diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen.

Zusammenstellung der Kartuschen der F.K. 16 n.A.

(Vgl. Anl. 4 und 5)

60.
Nr.
Art
der Hülse
Ladungsgewich
Pulversorte*)
Beiladung
g
Kartusch-
vorlage
Geschütz-
zündung
Be-
merkungen
1
2
3
4
5
6
7
Hülsenkartusche der F.K. 16 n.A. (2. Ladung)
1
Karth.
6343a
(Zdh.)
(scheidet
nach Auf-
brauch aus)
Grundladung2)
etwa 80 g Ngl.
Pl.P. (58
· 0,25)
Teilkartusche 12)
etwa 150 g
Nz.R.P.
(135
· 5,5/2)
12 g Bleizinndraht
oder 15 g Bleidraht
Teilkartusche 23)
etwa 250 g
Nz.R.P.
(135
· 5,5/2)
10 g
Nz.Man.
N.P.
(1,5
· 1,5)
Kartusch-
vorlage
der F.K. 16
n.A.
zu 50 g
Kalium-
chlorid
Anzahl nach
Randnr. 53
3,7 cm
Zdh. 92
*) Kartuschen
ohne Angabe
des Ladungs-
gewichts darf
man nur zu
beobachteten
Schießen
verwenden.
 
 
 
 
 
 
 
1a
Karth. 6343
(Zdschr.
C/12 m.Kd.
oder
C/12 n.A.)
Grundladung2)
etwa 86 Ngl.
Pl.P. (50
· 0,2)
Teilkartusche
1 und 2
wie Nr. 1
keine
wie vor
Zünd-
schraube
C/12
m.Kd.
oder
C/12 n.A.
 
Zusatzkartusche der F.K. 16 n.A.4)
2
dient z. Her-
stellen der
3. Ladung,
wird ohne
Hülse geson-
dert verpackt
mitgeführt,
s. Bild 2,
Anl. 7
etwa 250 g
Nz.R.P.
(135
· 5,5/2)
––
wie vor
––
 
4. Ladung der F.K. 16 n.A.
3
wird am
Geschütz in
entleerte
Karth.
eingesetzt.
etwa 1,280 kg
Ng.R.P.
(300
· 6/3)
15 g Bleizinndraht
oder 19 g Bleidraht
10 g Nz.
Man.N.P.
(1,5
· 1,5)5)
keine
vgl.:
Sp. 6 zu
Nr. 1 und 1a
 
 
 
 
 
 
 
 

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