C. Angaben über die Munition, II. ZünderC. Angaben über die Munition, IV. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition der Feldkanone 16 neuer Art
C. Angaben über
III. Kartuschen

40.

Die einzelnen Teilkartuschen der F.K. 16 n.A. bei Kartuschhülsen mit Zündhüt-chen und Pulvern normaler Leistung bestehen aus:

 
Lfd.
Nr.
Pulversort
Teilkartusche
1
2
Vor-
kartusche 3
Sonder-
kartusche 4
enthält g
 
1
Nz.Man.N.P.
10
––
––
10
 
 
(1,5 · 1,5)
(Beiladung)
 
 
(Beiladung)
 
2
Ngl.Pl.P. – 12,5 –
80
––
––
––
 
 
(58 · 0,25)
(Grundladung)
 
 
 
 
3
Nz.R.P.
etwa 150
etwa 250
etwa 250
––
 
 
(135 · 5,5/2)
 
 
 
 
 
4
Digl.R.P. – 9,5 –
––
––
––
etwa 1280
 
 
(300 · 6/3)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
oder
 
 
Ersatzladung
 
 
 
 
 
 
Ngl.R.P. – 9,5 –
––
––
––
etwa 1280
 
 
(300 · 6/3)
 
 
 
 
 
 
 
1. Ladung
 
 
4. Ladung
 
 
 
2. Ladung
 
=
 
 
 
3. Ladung
Sonderkart. 4
 
 
 
in leere Kath.
 
 
 
eingesetzt
41.

Werden Kartuschhülsen mit Zündschrauben verwendet,

 

so fällt die Beiladung bei der Teilkartusche 1 weg, die Grundladung besteht aus 86 g Ngl.Pl.P. –12,5– (50 x 0,2),

 

die Beiladung zur Sonderkartusche 4 beträgt 5 g Ngl.Pl.P. –12,5– (50 x 0,2).

42.

Zur Unterscheidung der Sonderkartuschen 4 für Hülsen mit Zündhütchen und Hülsen mit Zündschrauben erhalten jene am oberen Teil der Kartusche einen etwa 7 mm breiten, rot gefärbten Seidentuchstreifen angeheftet als sicht- und fühlbares Unter-scheidungszeichen, außerdem darunter den Aufdruck:

 

"Nur für Hülsen m. Zdh."

 

Bei Sonderkartuschen 4 für Hülsen mit Zündschrauben fehlt der rote Seidentuch-streifen. Sie tragen der Aufdruck:

 

"Nur für Hülsen m. Zdschr.", bei Neufertigung nur die
Ladungsnummer "4".

43. (1)

Zur Durchführung einer Schießaufgabe sind nach Möglichkeit Hülsenkartuschen einer Pulverlieferung und hierbei entweder sämtliche Ladungen mit Bleidraht

    oder
   

sämtliche Ladungen ohne Bleidraht zu verwenden (Kennzeichnung dieser auf dem Boden der Hülsenkartusche durch "oBD").

  (2)

Wenn die für eine Schießaufgabe vorgesehene Anzahl Schüsse aus Kart. mit Bleidraht und aus

    Kart. ohne Bleidraht bestehen,
    so treten vorher nicht zu bestimmende V0-Streuungen auf.
 

Schußfertigmachen der Kartuschen

44. a)

Soll mit der 1. Ladung geschossen werden, so sind Kartuschdeckel und Teilkar-tusche 2 aus der Hülse zu entfernen. Der Deckel ist dann wieder einzusetzen und bis auf die Teilkartusche 1 herunterzudrücken.

   

Falls sich der Kartuschdeckel durch Ziehen an der Schlaufe nicht entfernen läßt, ist er an der der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenwand in die Hülse hineinzudrücken. Durch dieses Schiefstellen wird der Sitz des Deckels lose und er läßt sich entfernen.

  b) Die 2. Ladung ist schußfertig.
  c)

Soll mit der 3. Ladung geschossen werden, so sind nach dem Ansetzen des Geschosses zunächst die Vorkartusche 3 der F.K. 16 n.A. in das Rohr einzule-gen. Hierauf ist die schußfertige 2. Ladung einzusetzen.

   

Da die Vorkartusche 3 der F.K. 16 n.A. und die Teilkartusche 2 stets gleiches Gewicht haben, können lose vorhandene Teilkartuschen 2 auch als Vorkartu-sche 3 verwendet werden.

  d)

Soll mit der 4. Ladung geschossen werden, so sind aus der schußfertigen 2. Ladung der Kartuschdeckel, die Teilkartuschen 2 und 1 mit Grundladung zu ent-fernen. Hierauf ist die Sonderkartusche 4 mit der Beiladung voran in die leere Kartuschhülse einzusetzen, bis sie auf den Boden der Hülse aufstößt.

   

Beim Herstellen der 4. Ladung ist darauf zu achten, daß nur die zugehörige Sonderkartusche 4 (42) in die entsprechende leer gemachte Hülsenart einge-setzt wird.

  e)

In Festungen ist ein Teil der Sonderkartuschen 4 für den Handbedarf bereits in Kartuschhülsen eingesetzt. Zum Schußfertigmachen der 4. Ladung ist dann nur die Kartuschhaube abzunehmen.

45.

Die 4. Ladung ist vorsichtig in das Rohr einzusetzen, da bei scharfem Aufschlag des Hülsenrandes an den Ansatz der vorderen Keillochfläche die Pulverladung vorgleitet und Versager eintreten können.

 

Behandeln der Kartuschen

46.

Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen muß man sobald wie möglich wieder vorschriftsmäßig verpacken.

47.

Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen. Sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haardecke oder auf andere weiche und reine Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

 

Feuchtgewordene Kartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursa-chen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie. Das Trockenhalten der Kartuschen ist wichtig.

 

Die Kartuschen sind gegen große Kälte zu schützen. Dazu sind – wenn Zeit vorhan-den und die Lage es gestattet – die aus den Fahrzeugen entnommenen Packgefäße mit Kartuschen mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzudek-ken. Der Kälte ausgesetzt gewesene Kartuschen darf man vor dem Schießen nicht in warme Räume bringen, da die sich in der Kartusche bildende Feuchtigkeit Kurz-schüsse zur Folge hat.

48.

Haben Kartuschen im Wasser gelegen, so sind sie zu kennzeichnen und sofort umzu-tauschen. Fehlt diese Möglichkeit, so ist bei allen Hülsenkartuschen der Kartusch-deckel zu entfernen und es ist nachzusehen, ob alle Teilkartuschen trocken geblie-ben sind. Ist nur das Beutelzeug naß geworden, so ist die Kartusche an der Luft (nicht an der Sonne) zu trocknen. Die gekennzeichneten Kartuschen sind zuerst zu verschießen.

49.

Hülsenkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pul-vertemperatur und damit die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartu-schen durcheinander zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meß-kartuschen mitgeführt. Beschreibung und Gebrauch der Meßkartusche siehe Nr. 111 ff.

50.

Bei der Hülsenkartusche mit Zündschraube ist vor dem Laden des Geschützes zu prüfen, ob die Zündschraube richtigen Sitz hat. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig.

51.

Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A. (siehe Anlage 8) wieder fest einzuschrauben.

52. Bei Kartuschen mit Zündhütchen muß dieses stets etwas versenkt sitzen.
53.

Hülsenkartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren be-lassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern (siehe Nr. 49), Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark beansprucht. Außerdem ergeben sich Weitschüsse, auch besteht für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

54.

Verbeulte Kartuschen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind. Nicht ladefähi-ge Kartuschen darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

55.

Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch einmal abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach 1 Minute Wartezeit ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres am Geschütz unbedingt frei sein. Die Hül-senkartusche kann nochmals verwendet werden, wenn die Zündschraube nicht an-geschlagen ist.

 

Das Zurückschrauben der Zündschraube, um beim Abfeuern einen besseren An-schlag zu erzielen, ist verboten.

56.

Nach dem Entladen der Hülsenkartusche wird die Zündschraube, falls diese ange-schlagen ist, mit dem zugehörigen Schlüssel (siehe Anlage 8) vorsichtig ausge-schraubt9). Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke handgerecht nierderzule-gen. Der Schlüssel ist fest auf die Zündschraube zu setzen, damit er nicht abglei-tet. Gewaltsames Aus- und Einschrauben der Zündschraube (mit Hammer und Meis-sel, Schläge gegen den Schlüsselarm usw.) ist verboten.

57.

Eine Zündschraube aus dem Vorrat ist dann mit denselben Schlüssel einzuschrau-ben. Läßt sich die Zündschraube nicht willig einschrauben, so muß sie durch eine andere ersetzt oder, wenn die Kartuschhülse fehlerhaft ist, die Hülsenkartusche um-getauscht werden.

58.

Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen und nicht ladefähige Hülsen-kartuschen muß man im bestehenden Zustande verpacken, das Packgefäße kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern. Das Beipacken nicht verbrauchter Teil-, Vor- oder Sonderkartuschen ist verboten.

59.

Versager-Kartuschen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursachen des Versagens nicht auseinandergenommen werden.

60.

Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind von der Rohrmündung her auszustoßen.

61.

Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind solbald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle abzugeben. Abgeschossene Stahlhülsen rosten leicht, auch wenn sie vermessingt sind. Stahlhülsen tragen auf dem Hülsenboden die eingeprägten Zeichen "6343 St" oder "6343/66". Sie sind daher, wenn Zeit vorhanden ist, nach dem Schießen abzu-wischen und dünn einzufetten. Die restlose und schnelle Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

 

Übriggebliebene Sonder-, Vor- und Teilkartuschen sind gesondert verpackt an die Munitionsausgabestelle abzugeben. Das Verpacken anderer Munitionsteile (leere Kartuschhülsen, Versager-Hülsenkartuschen usw.) ist verboten.

62. Beim Handhaben von Kartuschen darf nicht geraucht werden.
 

Kartuschvorlagen

63.

Die Kartuschvorlagen haben den Zweck, das Mündungsfeuer bei Dunkelheit zu ver-ringern bzw. unsichtbar zu machen.

64.

Die Kartuschvorlagen vergrößeren die Streuung – besonders beim Schießen mit klei-nen Ladungen – und sind daher nur anzuwenden, wenn Lage- und Sichtverhältnisse es erfordern.

 

Schußfertigmachen der Hülsenkartusche mit Kartuschvorlage

65.

Es werden bei der 1. und 2. Ladung eine und bei der 3. Ladung zwei Kartuschvorla-gen mitverschossen. Bei der dritten Ladung darf man nur Vorlagen verwenden, wenn die Hülsen Zündhütchen haben. Haben die Hülsen Zündschrauben, so darf man aus Sicherheitsgründen Kartuschvorlagen nicht verwenden.

66.

Nach dem Ansetzen des Geschosses ist bei der 1. und 2. Ladung zunächst eine Kar-tuschvorlage gegen den Geschoßboden zu legen und dann die Hülsenkartusche an-zusetzen.

 

Bei der 3. Ladung (65) sind nach dem Ansetzen des Geschosses zunächst die Vor-kartusche 3 der F.K. 16 n.A., dann 2 Kartuschvorlagen gegen die Vorkartusche 3 zu legen und zuletzt die Hülsenkartusche einzusetzen.

67.

Die 4. Ladung wird stets ohne Kartuschvorlage verfeuert, da die Kartuschvorlage keine Wirkung auf das Mündungsfeuer auszuüben vermag.

68.

Kartuschvorlagen haben Füllung aus Kaliumchlorid; sie sind weder feuergefährlich von explosionsfähig. Sie dürfen deshalb in jedem geheizten Raum aufbewahrt wer-den.

69.

Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen.

70.

Feuchte Kartuschvorlagen dürfen nicht verschossen werden, weil dann der Inhalt in Klumpen zusammengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht erfüllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen sind brauchbar nachdem die Füllung in den Beuteln wieder möglichst fein zerdrückt worden ist.

71.

Kartuschvorlagen verursachen Rosten der Rohre; diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen.

C. Angaben über die Munition, II. ZünderC. Angaben über die Munition, IV. Munitionspackgefäße