B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über die Munition, II. Zünder
Merkblatt für die Munition der Feldkanone 16 neuer Art
C. Angaben über
I. Geschosse

1.

Geschosse verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander verfeuert wer-den.

2.

Geschosse gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklassen ergeben bal-listische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den BWE-Tafeln zu berücksichtigen.

3.

Bei der Geschossen mit einschraubbarem Kopf muß dieser völlig eingeschraubt sein; dann müssen die am Zusammenstoß von Kopf und Geschoßhülle eingeschlagenen kurzen, senkrechten Markenstriche mindestens zusammentreffen. Der Kopf darf je-doch noch weiter aufgeschraubt sein. Geschosse mit gelockertem Kopf darf man nicht verfeuern; sie sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

4.

Geschosse mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA In 4 und dem Wa A) zu melden. Derartige Geschosse sind an die Munitionsaus-gabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Hillersleben (für OKH/Wa Prüf 1) abzugeben.

5.

Kleinere Beschädigungen des Führungsringes, die die Fragen nicht beeinträchtigen, muß man durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls glätten.

6.

Führungsringe, die sich durch Beitreiben des Metalls nicht instandgesetzen lassen oder die beim Instandsetzen in der Form beeinträchtigt wurden, machen das Ge-schoß unbrauchbar. Desgleichen sind Geschosse mit anderen Beschädigungen, die nicht völlig beseitigt sind, nicht zu verfeuern.

 

Auch Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch- oder Kopfgewinde darf man nicht verschießen. Alle derartigen Geschosse sind ent-sprechend gekennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

7.

Geschosse muß man sauber und trocken lagern und vor Sonnenstrahlen schützen. Sie sind erst kurz vor dem Gebrauch den Packgefäßen zu entnehmen. Für das La-gern der Munition in Feuerstellungen gilt H.Dv. 305; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

 

Die Schutzkappe bei K.Gr. rot Pz. darf man erst kurz vor dem Ansetzen abnehmen, damit die Lichtspur vor Feuchtigkeit und mechansichen Schäden geschützt bleibt.

8.

Haben Geschosse im Wasser gelegen, so sind sie zu kennzeichnen und bei der ers-ten sich bietenden Gelegenheit umzutauschen. Fehlt die Umtauschmöglichkeit, so sind einige Geschosse mit Kopfzünder so zu verschießen, daß sie sicher zu beobach-ten sind. Tritt bei 4 Schuß mehr als ein Blindgänger auf, so sind sämtliche Geschos-se, die im Wasser gelegen haben, unbrauchbar und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben (15). Tritt kein Blindgänger auf, so sind die Geschosse trotzdem zu-erst zu verschießen.

 

Panzergranaten sind nicht durch Beschuß zu prüfen, da sie auch als Blindgänger genügend Wirkung gegen Panzer haben. Das Versagen der Lichtspur muß bei diesen Geschossen dann in Kauf genommen werden.

9.

Ausgepackte, aber nicht verfeuerte Geschosse sind wieder vorschriftsmäßig zu ver-packen.

10.

Schmutzige Geschosse muß man vor dem Laden des Geschützes gründlich abwi-schen.

11.

Bei Kälte muß man die Geschosse, besonders ihre Führungsringe, vor dem Laden gründlich von Eis und Reif befreien, da sonst ihr festes Ansetzen nicht möglich ist.

 

Nicht fest angesetzte Geschosse können sich beim Nehmen der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und damit Ursache zu Rohzerspringern werden (73).

12.

Geschosse darf man nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen, weil sich die Wärme des Rohres auf das Geschoß und den Zünder überträgt, wodurch ein vorzeitiges Entzünden eintreten kann. Beachten, daß sich Geschosse in heißen Roh-ren zu weit einsetzen lassen und beim Erkalten der Rohre Schrumpfungsdrücke er-halten, der das Entladen des Rohres (falls nicht mehr geschossen wird) erschwert oder unmöglich macht.

13.

Geschosse muß man vorsichtig handhaben. Man darf verpackte und unverpackte Geschosse beim Handhaben (z.B. Abladen) niemals werfen oder hart aufschlagen lassen.

14.

Geschosse, die beim Einsetzen in das Rohr klemmen, dürfen nicht gewaltsam ange-setzt werden, sind sind zu entladen.

  Entladen angesetzter Geschosse siehe Nr. 85 ff.
15.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihre baldige Abgabe an die Munitionsausga-bestelle ist zu sorgen.

 

Anstrich und Bezeichnung der Geschosse

16.

Über den Anstrich der Geschosse siehe die Bilder auf Anlage 1 bis 5. Geschosse mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verschießen, sondern an die Munitionsaus-gabestelle abzugeben.

 

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

 

Eingeprägte Kennzeichen

17.

Die Geschosse mit Sprengladung in Büchse tragen Kennzahlen für die Art des Sprengstoffes, den Monat und das Jahr des Ladens eingeschlagen. Bei gefüllten Ge-schossen ist hinter der Kennzahl für die Art des Sprengstoffes außerdem noch der Ort des Füllens eingeschlagen. Die eingeprägten Kennzahlen befinden sich etwa auf der Mitte des zylindrischen Teils des Geschosses, bei älteren Geschossen etwa 10 mm unterhalb der Tellerfläche des Geschosses an einer beliebigen Stelle des Um-fangs in 6 mm Schrifthöhe. Die erste Zahl ist stets die Kennzahl für den Spreng-stoff.

 

Bei K.Gr. rot Pz. befinden sich diese Kennzeichen auf dem Boden des Geschosses in 4 mm Schrifthöhe.

18. Als Kennzahl für die Sprengstoffart gelten:
  1 = eingesetzte Sprengladung aus Fp. 02 in Pappbüchse,
  14 = in das Geschoß eingegossenes Fp. 02,
  16 = Fp. 02 und Np, gepreßt, in Büchse.
 

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammenstellung der Ersatzsprengstoffe zu vielgestaltig ist. Nähere Angaben enthält die H.Dv. 454/9, Anlage 9.

 

Farbige Kennzeichen

19.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert.

 

Als besonderes Kennzeichen haben die Geschosse der F.K. 16 n.A. einen 15 mm breiten roten Farbring unmittelbar über dem Führungsring. Geschosse mit KPS-Füh-rung (KPS = Kupfer-Panzer-Stahl) haben außer dem roten Ring einen 20 mm breiten gelben Farbring auf der Mitte ihres zylindrischen Teils.

20.

Gewichtsangaben

Lfd.
Nr.
Geschoßart
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht der
fertigen
Geschosse
Gewicht des
Explosivstoffes
Zünder
 
Art der Kartusche
Gewicht
der
Kartuschen
etwa
Art der Verpackung
Gewicht
Art
Gewicht
des leeren
Packgefäßes
mit Zubehör
etwa
des gefüllten
Packgefäßes
etwa
kg
kg
kg
kg
kg
1
2
3
4
5
6
 
7
8
9
10
11
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1
K.Gr. rot
6,62
etwa 350 g
A.Z. 23 (0,15)1)
1,220
a)
Hülsenkart. der F.
zu a) 1,45 (m.
2 Geschosse und 2 Hülsen-
 
 
 
 
 
gepreßt in
 
 
 
K. 16 n.A. 2. La-
Zdschr. C/12)
kartuschen 2. Ladung in
 
 
 
 
6,37
Pappbüchse
Dopp.Z. S/601)
0,960
 
dung
1,31 (m. Zdh.)
einem Munitionskorb der
 
 
 
 
 
(ohne Rauch-
 
 
b)
Vorkart. 3 der
zu b) 0,26
F.K. 16 n.A. Auf den
 
 
 
 
5,83
entwickler),
A.Z. 23 v. (0,15)1)
0,430
 
F.K. 16 n.A.
 
Boden der Geschosse ist je
 
 
 
 
 
+ 35 g in der
 
 
c)
Sonderkartusch. 4
zu c) 1,32
1 Haltkappe 17 gelegt.
 
 
 
 
5,83
Zündladung
Dopp.Z. S/60 s1)
0,430
 
d. F.K. 16 n.A.
 
Diese Verpackung gilt für
4,360
20,500
 
 
 
 
 
 
 
 
 
alle Geschosse in Spalte 2.
 
bei
2
K.Gr. rot
5,83
etwa 480 g
 
 
 
 
 
Die Lichtspur bei K.Gr.
 
Geschossen
 
m. Sprst. 14
 
eingegossen
 
 
 
 
 
rot Pz ist durch eine auf-
 
mit A.Z. 23
 
 
 
(ohne Rauch-
 
 
 
 
 
gesteckte Schutzkappe ge-
 
(0,15)
 
 
 
entwickler)
 
 
 
 
 
schütze. Anl. 9, Bild 1
 
(aus Messing)
 
 
 
+ 35 in der
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zündladung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
K.Gr. rot m.R. 8
5,83
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4
K.Gr. rot Pz.
6,80
etwa 80 g,
Bd.Z. f. 7,5 cm Pzgr.
0,800
4. Ladung der F.K. 16
1,32
4 Vorkartuschen 3 und
 
 
 
 
 
gepreßt in Büchse
oder
 
n.A.
 
Sonderkartuschen 4
 
 
 
 
 
 
Bd.Z. f. 7,5 cm Pzgr.*
 
 
 
 
in einem Kasten für Vor-
 
 
 
 
 
 
beide Zünder in Ver-
 
 
 
 
kartuschen 3 und Sonder-
10,000
16,320
 
 
 
 
bindung mit der
 
 
 
 
kartuschen 4 der F.K. 16
 
 
 
 
 
 
Sprengkapsel P 1 und
 
 
 
 
n.A.2) Anl. 9, Bild 2
 
 
 
 
 
 
der Lichtspurhülse Nr. 4
 
 
 
 
In Befestigungsanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 Hülsenkartusch. (4. Ldg.)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
der F.K. 16 n.A. mit Kart.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Haube im luftd. Pulver-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
kasten 88
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kart.Vorlen der F.K. 16
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
n.A. zu 10 Stück in einer
0,205
0,705
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Büchse für Kart.Vorl. K. 16
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anl. 9, Bild 3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
18 Manöverkartuschen der
3,150
15,300
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F.K. 16 n.A. (100 mm lang)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
im Man.Kart.-Korb der
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F.K. Zum Korb gehören
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3 Einlegeböden, vgl. An-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
lage 9, Bild 4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20 Zündschrauben C/12
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zum Vorrat im Pappkasten
0,200
1,800
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für Zündschrauben C/12.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dieser in Segeltuchtasche
0,200
2,000
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für Zündschrauben.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
21.

Gewichtsklasseneinteilung der Geschosse

Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Mittelgewicht
des Geschosses
kg
Gewichtsklasse
I
Gewichtsklasse
II
Gewichtsklasse
III
Gewichtsklasse
IV
Gewichtsklasse
V
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
K.Gr. rot
A.Z. 23 (0,15)
6,62
von 6,35 bis 6,46
über 6,46 bis 6,57
über 6,57 bis 6,67
über 6,67 bis 6,78
über 6,78 bis 6,89
 
 
Dopp.Z. S/60
6,37
von 6,10 bis 6,21
über 6,21 bis 6,32
über 6,32 bis 6,42
über 6,42 bis 6,53
über 6,53 bis 6,64
 
 
A.Z. 23 v. (0,15)
5,83
von 5,56 bis 5,67
über 5,67 bis 5,78
über 5,78 bis 5,88
über 5,88 bis 5,99
über 5,99 bis 6,10
 
 
Dopp.Z. S/60 s
2
K.Gr. rot
wie vor
 
 
 
 
 
 
 
m. Sprst. 14
 
 
 
 
 
 
 
3
K.Gr. rot mit R. 8
wie vor
 
 
 
 
 
 
4
K.Gr. rot Pz.
Bd.Z. für 7,5 cm
6,80
 
 
 
 
 
 
 
Pzgr. oder Bd.Z.
 
 
 
 
 
 
 
 
für 7,5 cm Pzgr.*
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über die Munition, II. Zünder