C. Angaben über die Munition , III. KartuschenC. Angaben über V. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 10 cm Kanone 17 und 10 cm Kanone 17/04 neuer Art
C. Angaben über
IV. Kartuschvorlagen
57.

Die Kartuschvorlagen (siehe Nr. 89, Spalte 10) haben den Zweck das Mündungs-feuer bei Dunkelheit so unsichtbar zu machen, daß es bei genügender Sichtdeckung nicht anzuschneiden ist.

58.

Die kleine Ladung erhält keine Kartuschvorlage.

Bei der mittleren und großen Ladung ist der Kartuschdeckel zu entnehmen. Hierauf ist je eine Kartuschvorlage auf die Ladung zu legen und der Kartuschdeckel wieder einzusetzen, bis er die Kartuschvorlage berührt.

Feste Lage der Ladung in der Hülse ist wichtig, sonst entstehen Versager oder Nachbrenner.

Mehr als die vorgeschriebene Anzahl Kartuschvorlagen darf nicht mitver-schossen werden.

59.

Die Kartuschvorlagen vergrößeren die Streuung und sind daher nur anzuwenden, wenn Gefechtslage und Sichtverhältnisse es erfordern.

60.

Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen.

61.

Kartuschvorlagen sind weder feuergefährlich nicht explosionsfähig; sie dürfen des-halb in geheizten Räumen aufbewahrt oder getrocknet werden, fall sie feucht ge-worden sind.

62.

Feuchte Kartuschvorlagen sind nicht zu verschießen, weil dann der Inhalt in Klum-pen zusammengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht er-füllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen dürfen verwendet werden, nachdem die Vorlagemasse in den Beuteln wieder möglichst fein zerdrückt worden ist.

63.

Kartuschvorlagen verursachen Rosten der Rohre; diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen.