C. Angaben über die Munition , II. ZünderC. Angaben über IV. KartuschvorlagenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 10 cm Kanone 17 und 10 cm Kanone 17/04 neuer Art
C. Angaben über
III. Kartuschen

40.

Die 10 cm K. 17 und die 10 cm K. 17/04 n.A. verfeuern folgende Kartuschen:

Pulverart Grund-
ladung
1)
Teilkartusche Sonder-
kartusche
3
2)
1 2
enthält kg
         
Ngl.Bl.P. – 12,5 – (40 · 40 · 0,2)        
oder Ngl.Pl.P. (50 · 0,2) 0,080 –– –– ––
Nz.R.P. (375 · 5,5/1,3) –– etwa 1,270 etwa 0,690 ––
Nz.R.P. (440 · 7,7/2,8) –– –– –– etwa 3,050
 

kleine Ladung

   
 

mittlere Ladung

 
 

große
Ladung

   

große
Ladung

         

Schußfertigmachen der Hülsenkartusche

a) Kleine Ladung

41.

Kartuschdeckel und Teilkartusche 2 entnehmen3), Kartuschdeckel wieder einsetzen und fest auf die Ladung drücken.

b) Mittlere Ladung

Hülsenkartusche ist schußfertig.

c) Große Ladung

Kartuschdeckel, Teilkartusche 1 und 2 entnehmen3) (Grundladung bleibt in der Hül-se), dafür mitgeführte Sonderkartusche 3 mit dem Kropf nach oben einsetzen und bis auf die Grundladung herunterdrücken. Dann ist der Kartuschdeckel einzuset-zen und fest auf die Sonderkartusche 3 herunterzudrücken.

Beim Auswechseln der Ladungen ist darauf zu achten, daß die Hülse möglichst senk-recht gehalten wird, damit die Grundladung mit ihrer ganzen Bodenfläche auf dem Kartuschhülsenboden (Grundplatte) liegen bleibt und so Nachbrenner und Versager vermiden werden.

Behandeln der Kartuschen

42.

Die Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen; sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

43.

Feuchtgewordene Kartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verur-sachen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie. Haben Hülsenkartuschen im Wasser gelegen, so sind diese Kartuschen zu kennzeichnen und sofort umzutauschen. Fehlt diese Möglichkeit, so ist bei allen Hülsenkartuschen der Kartuschdeckel zu entfernen und nachzusehen, ob alle Teilkartuschen trocken geblieben sind. Ist nur das Beutel-zeug naß geworden, so ist die Kartusche an der Luft (nicht an der Sonne) zu trock-nen. Die gekennzeichneten Kartuschen sind zuerst zu verschießen.

44.

Kartuschen sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haardecke oder andere weiche und reine Unterlage zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee. Besonders darauf achten, daß die Kartusche mit der Zünd-schraube nirgens anstößt (Entzündungsgefahr).

45.

Beim Schießen nicht verwendete Hülsenkartuschen sind sobald wie möglich wieder in den Kartuschkasten zu packen.

46.

a) Hülsenkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pul-vertemperatur und die Gasdrücke zunehmen. Es ergeben sich Weitschüsse. Es ist möglichst zu vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Hülsenkartu-schen durcheinander zu verfeuern. Zum Messen der Pulvertemperatur werden Meß-kartuschen mitgeführt. Beschreibung und Gebrauch der Meßkartusche siehe Nr. 102 ff.

b) Die Kartuschen sind gegen große Kälte zu schützen. Dazu sind – wenn Zeit vor-handen und die Lage es gestattet – die aus den Fahrzeugen entnommen Packgefäs-se mit Kartuschen mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzu-decken. Der Kälte ausgesetzte gewesene Kartuschen darf man vor dem Schießen nicht in warme Räume bringen, da die sich in der Kartusche bildende Feuchtigkeit Kurzschüsse zur Folge hat.

47.

Bei den Hülsenkartuschen ist vor dem Laden der richtige Sitz der Zündschraube zu prüfen. Die Zündschraube muß fest angezogen sein; dann muß sie sich mit der Bo-denfläche der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber nie-mals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig.

48.

Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n/A (siehe Anlage 11) wieder fest einzuschrauben.

49.

Hülsenkartuschen sind keinesfalls längere Zeit in heißgeschossenen Rohren zu belas-sen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Hülsenkartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern; Geschosse und Gerät werden dann unnötig stark bean-sprucht. Es besteht auch für die Munition die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

50.

Verbeulte Kartuschhülsen sind unbrauchbar, falls sie nicht ladefähig sind. Nicht la-defähige Hülsenkartuschen sind niemals mit Gewalt in das Rohr einzusetzen.

51.

Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch einmal abzuziehen. Tritt wieder ein Ver-sager auf, dann bleibt der Verschluß zunächst geschlossen, und erst nach einer Wartezeit von 1 Minute ist auf Befehl des Geschützführers die Hülsenkartusche zu ersetzen. Während der Wartzeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei bleiben. Es kann mit derselben Hülsenkartusche noch einmal geladen werden, wenn die Zündschraube nicht angeschlagen ist.

Das Zurückschrauben der Zündschraube, um beim Abfeuern einen besseren An-schlag zu erzielen, ist verboten.

52.

Nach dem Entladen der Versager-Hülsenkartusche wird die Zündschraube mit dem zugehörigen Schlüssel vorsichtig ausgeschraubt4). Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest auf die Zünd-schraube zu setzen, damit er nicht abgleitet. Gewaltsames Aus- und Einschrauben der Zündschraube (mit Hammer und Meißel, Schläge gegen den Schlüsselarm usw.) ist verboten.

53.

Eine Zündschraube aus dem Vorrat ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrau-ben. Läßt sich die Zündschraube nicht willig einschrauben, so muß sie durch eine andere ersetzt oder, wenn die Kartuschhülse fehlerhaft ist, die Hülsenkartusche um-getauscht werden.

54.

Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen und nicht ladefähige Hülsen-kartuschen sind im bestehenden Zustande im Kartuschkasten zu verpacken, der Kasten ist zu kennzeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabe-stelle abzuliefern. Das Beipacken nicht verbrauchter Teil- und Sonderkartuschen ist verboten (56b).

Versager-Kartuschen dürfen von der Truppe zwecks Feststellung der Ursache des Versagens nicht auseinandergenommen werden.

55.

Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerfen lassen, sind mit dem Hülsenauszieher zu entfernen.

56.

a) Die abgefeuerten Kartuschhülsen sind sobald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult oder verschmutzt werden, und an die Munitionsausgabestelle abzugeben. Die restlose und schnelle Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

b) Übriggebliebene Sonder- und Teilkartuschen sind gesondert verpackt bei der Munitionsausgabestelle abzugeben. Das Beipacken anderer Munitionsteile (leere Kar-tuschhülsen, Versager-Hülsenkartuschen usw.) ist verboten.

c) Beim Handhaben von Kartuschen darf nicht geraucht werden.

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