Merkblatt für die Munition der 21 cm Kanone 38 |
H. Berichte über besondere Vorkommnisse an der Munition |
88. |
Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (AHA/In 4) und OKH (Wa A) zu berichten und ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster in der H.Dv. 305 (Munitionsbehandlung) beizufügen. |
Abschrift des Berichtes ist der Heeresmunitionsanstalt, welche die Munition ausge-geben hat, zu übersenden, damit sie dem Feldzeugkommando Mitteilung machen kann. |
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89. |
Lasse sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzersprin-gern, so sind die Angaben – soweit möglich – den Inhaltszetteln der Packgefäße zu entnehmen. Photographien von dem zerstörten Geschütz sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig und – wenn vorhanden – dem Bericht beizufügen. 3 - 4 Schuß von der am Geschütz befindlichen Munition und wiedergefundene Munitions-teile des Rohrzerspringers sind an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummers-dorf – zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) – zwecks Untersuchung einzusenden. |
Dies ist zur Feststellung etwaiger Fehlerquellen unbedingt erforderlich. |